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BAYERN

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Redekompetenz<br />

Verhandlungs- und Redekompetenz zur wirksamen Interessenvertretung im Betrieb<br />

Interessenvertretung heißt für Betriebsräte, die Interessen der Beschäftigten aufzugreifen,<br />

zu artikulieren und durchzusetzen. Dies geschieht insbesondere in Verhandlungen<br />

mit dem Arbeitgeber. Hier befindet sich der Betriebsrat in einer besonderen<br />

Situation, die nicht allein durch die rechtlichen Rahmenbedingungen geprägt ist,<br />

sondern in der Kommunikation eine große Rolle spielt. Ähnliches gilt für Betriebsversammlungen.<br />

Auch hier stellen sich die Fragen: Was will ich sagen? Was kann<br />

ich sagen? Wie soll ich es sagen? Das Seminar gibt hierfür praxisbezogene Hilfestellungen.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Erfahrungsaustausch: Verhandlungen mit der Geschäftsleitung<br />

und öffentliche Auftritte des Betriebsrats<br />

� Verhandlungspflicht des Arbeitgebers<br />

� Rolle der/des Betriebsratsvorsitzenden bei der Vorbereitung,<br />

Durchführung und Nachbereitung von Verhandlungen<br />

� Verhandlungsergebnisse und betriebliche Öffentlichkeitsarbeit<br />

� Fähigkeit, Ziele zu formulieren und situationsbedingt auszudrücken<br />

� Die „Rede“ auf der Betriebsversammlung<br />

� Ziele einer öffentlichen Rede, Inhalt und Form<br />

� Der Betriebsrat als Gremium: Wesen und Erscheinung in der Betriebsoder<br />

Abteilungsversammlung<br />

Kommunikation und Zusammenarbeit<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

21.03.– 25.03.2011 1811-1103212<br />

Eggstätt<br />

Vorzugsweise für<br />

München und Oberbayern<br />

09.05.– 13.05.2011 1810-1105091<br />

Brannenburg<br />

Vorzugsweise für<br />

Schwaben<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des<br />

BR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 750,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

Bemerkungen<br />

Eine Teilnahme ist nur<br />

nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung<br />

des<br />

Arbeitgebers möglich.<br />

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