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TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht<br />

Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ bzw. TV-L/TVÜ-L unter<br />

Berücksichtigung der noch geltenden Regelungen nach BAT/BMT-G/MTArb<br />

Die Tarifwerke TVöD/TV-L sind in Kraft getreten, die dazugehörige Entgeltordnung<br />

wird aktuell verhandelt und soll die alten Eingruppierungsregelungen ersetzen. Bis<br />

dahin haben die aktuelle Vergütungsordnung und die Lohngruppenverzeichnisse für<br />

Neueinstellungen weiterhin Geltung. Die so Eingruppierten werden entsprechend<br />

der TVÜ-Regelungen in die Entgelttabellen des TVöD/TV-L eingeordnet. Im Laufe des<br />

Jahres 2011 wird voraussichtlich die neue Entgeltordnung mit ihren Regelungen<br />

greifen.<br />

Personal- und Betriebsräte bestimmen bei der Einstellung und Eingruppierung mit.<br />

Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtig -<br />

keit hin zu überprüfen.<br />

Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung,<br />

über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw.<br />

der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden<br />

gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen<br />

spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.<br />

Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen<br />

im TVöD/TV-L. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden<br />

Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte.<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

04.04.– 08.04.2011 1500-1104042<br />

Mosbach<br />

Kooperationsseminar<br />

mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar<br />

12.09.– 16.09.2011 1500-1109121<br />

Gladenbach<br />

Kooperationsseminar<br />

mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar<br />

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Personalratsmitglieder<br />

Fachbereiche<br />

01–11, 13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des BR-/<br />

PR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />

analog LPersVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 690,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

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