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Einführung in das Arbeitsrecht III<br />
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses<br />
Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. In allen Fällen<br />
ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten<br />
Dingen zugeht. Dies ist umso wichtiger, da echte Mitbestimmungsrechte bei der<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht bestehen. Gegebenenfalls<br />
müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen individuelle Reaktionsmöglichkeiten<br />
aufgezeigt werden.<br />
Ergänzend werden Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet,<br />
die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht<br />
abgerundet werden.<br />
Behandelt werden u.a. folgende Themen:<br />
� Befristung von Arbeitsverträgen<br />
� Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung<br />
� Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz<br />
� Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich<br />
� Arbeitspapiere, Zeugnis<br />
� Wettbewerbsverbote<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
13.11.– 18.11.2011 BA-11111303<br />
Brannenburg<br />
Kooperationsseminar<br />
mit dem ver.di-Bildungszentrum<br />
Brannenburg<br />
Arbeitsrecht<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Personalratsmitglieder<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des Grundseminars<br />
„Einführung<br />
in das Arbeitsrecht I“<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />
§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />
analog LPersVG<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 750,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.<br />
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