Geschäftsbericht 2009 - Anterra
Geschäftsbericht 2009 - Anterra
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ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT,<br />
Frankfurt am Main<br />
Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht<br />
für das Rumpfgeschäftsjahr <strong>2009</strong><br />
Der Konzernlagebericht wurde gemäß § 315 Abs. 3 HGB<br />
in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB mit dem Lagebericht<br />
der ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-<br />
AKTIENGESELLSCHAFT (kurz: ANTERRA AG)<br />
zusammengefasst.<br />
Der zusammengefasste Lagebericht enthält alle<br />
Darstellungen über die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns sowie<br />
weitere Angaben, die nach Maßgabe des deutschen<br />
Handelsgesetzes erforderlich sind. Die Angaben erfolgen<br />
in EUR.<br />
Geschäftstätigkeit des ANTERRA-Konzerns<br />
Die Konzernstrategie und -steuerung zur<br />
Umstrukturierung des Unternehmens in eine<br />
Immobilienvermögens-Verwaltungsgesellschaft wurde<br />
im Berichtsjahr weitgehend abgeschlossen. Die<br />
Dienstleistungsaktivitäten des Property Managements<br />
wurden beendet und das Privatisierungsgeschäft auf<br />
externe Dienstleister übertragen. Es handelt sich hierbei<br />
um das Property Management der Wohnungen im<br />
Allgäu und Ravensburg, der <strong>Anterra</strong><br />
Immobilienverwaltungs GmbH in Mainz sowie der<br />
<strong>Anterra</strong> Rheinland-Pfalz GmbH & Co. KG und der<br />
gewerblich genutzten Liegenschaften.<br />
Die Veräußerung des Wohnungsbestandes wird weiter<br />
vorangetrieben.<br />
Angaben zur Unternehmensführung<br />
Die Strukturen der Unternehmensleitung und der<br />
internen Kontrollsysteme der <strong>Anterra</strong> AG sind wie folgt<br />
aufgebaut:<br />
Aktionäre und Hauptversammlung<br />
Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der<br />
Hauptversammlung wahr. Den Vorsitz der<br />
Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende.<br />
Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch<br />
das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Wahl der<br />
Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung,<br />
Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen).<br />
Aufsichtsrat<br />
Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der<br />
Beratung und Überwachung des Vorstands. Der<br />
Aufsichtsrat der <strong>Anterra</strong> AG besteht aus drei<br />
Mitgliedern.<br />
Vorstand<br />
Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft -<br />
führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im<br />
Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das<br />
Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des<br />
Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat<br />
regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle<br />
wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die<br />
Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken.<br />
Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des<br />
Vorstands gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für<br />
12<br />
Satzungsänderungen gelten die gesetzlichen<br />
Bestimmungen der §§ 179 bis 181 AktG.<br />
Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten<br />
keine Anteile an der <strong>Anterra</strong> AG.<br />
Transparenz<br />
Die <strong>Anterra</strong> AG verfolgt eine einheitliche, umfassende<br />
und zeitnahe Information der Gesellschafter. Die<br />
Berichterstattung über die Geschäftslage und die<br />
Ergebnisse der <strong>Anterra</strong> AG erfolgt im <strong>Geschäftsbericht</strong>,<br />
in den Quartalsberichten und im Halbjahresbericht. Des<br />
Weiteren werden Informationen über Ad-hoc-<br />
Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen,<br />
Präsentationen und Mitteilungen sind im Internet unter<br />
Investor Relations/Presse einsehbar.<br />
Rechnungslegung und Abschlussprüfung<br />
Der Konzernabschluss wird seit dem Geschäftsjahr 2005<br />
nach den IFRS-Richtlinien aufgestellt, vom<br />
Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat<br />
festgestellt. Der Konzernabschluss wird innerhalb von<br />
120 Tagen nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht.<br />
Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der<br />
Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder<br />
Befreiungsgründe bzw. über Unrichtigkeiten der<br />
Entsprechenserklärung, die während der Prüfung<br />
auftreten, unverzüglich informiert wird. Der<br />
Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgabe des<br />
Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und<br />
Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung<br />
ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden.<br />
Steuerungsgrößen und Kontrollsystem<br />
Im Rahmen der Unternehmensstrategie hat die <strong>Anterra</strong><br />
AG ihre Umstrukturierungsmaßnahmen in <strong>2009</strong><br />
abgeschlossen. Wesentliche Schwerpunkte der<br />
Unternehmenssteuerung waren im Berichtsjahr EBIT,<br />
Liquidität und Optimierung des Immobilienbestandes.<br />
Das Risikomanagementsystem wurde weiter ausgebaut.<br />
Mittels der Risikoinventur werden die Einzelrisiken<br />
ermittelt, den jeweiligen Risikofeldern zugeordnet und<br />
bewertet. Die Bewertung eines Risikos erfolgt nach<br />
maximaler Schadenshöhe, der<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit und der Effektivität möglicher<br />
Gegenmaßnahmen. Am Ende der Prüfung wird das<br />
tatsächliche Risikopotenzial auf Konzernebene ermittelt.<br />
Konzernsteuerung und Grundsätze des Finanz-<br />
und Risikomanagements<br />
Das Risikomanagement des <strong>Anterra</strong>-Konzerns verfolgt<br />
das Ziel, den Fortbestand und das Wachstum des<br />
Unternehmens zu sichern und die Risiken des<br />
Geschäftsbetriebes zu minimieren. Wesentliche<br />
Bestandteile unseres Risikomanagements sind<br />
Controlling, Planung, Vorstands- und<br />
Aufsichtsratssitzungen und ein detailliertes<br />
Berichtswesen, welches unter anderem dazu dient,<br />
eventuelle Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu<br />
überwachen und somit die Risikosituation effizient zu<br />
steuern.