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Geschäftsbericht 2009 - Anterra

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ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT,<br />

Frankfurt am Main<br />

Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht<br />

für das Rumpfgeschäftsjahr <strong>2009</strong><br />

Der Konzernlagebericht wurde gemäß § 315 Abs. 3 HGB<br />

in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB mit dem Lagebericht<br />

der ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-<br />

AKTIENGESELLSCHAFT (kurz: ANTERRA AG)<br />

zusammengefasst.<br />

Der zusammengefasste Lagebericht enthält alle<br />

Darstellungen über die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns sowie<br />

weitere Angaben, die nach Maßgabe des deutschen<br />

Handelsgesetzes erforderlich sind. Die Angaben erfolgen<br />

in EUR.<br />

Geschäftstätigkeit des ANTERRA-Konzerns<br />

Die Konzernstrategie und -steuerung zur<br />

Umstrukturierung des Unternehmens in eine<br />

Immobilienvermögens-Verwaltungsgesellschaft wurde<br />

im Berichtsjahr weitgehend abgeschlossen. Die<br />

Dienstleistungsaktivitäten des Property Managements<br />

wurden beendet und das Privatisierungsgeschäft auf<br />

externe Dienstleister übertragen. Es handelt sich hierbei<br />

um das Property Management der Wohnungen im<br />

Allgäu und Ravensburg, der <strong>Anterra</strong><br />

Immobilienverwaltungs GmbH in Mainz sowie der<br />

<strong>Anterra</strong> Rheinland-Pfalz GmbH & Co. KG und der<br />

gewerblich genutzten Liegenschaften.<br />

Die Veräußerung des Wohnungsbestandes wird weiter<br />

vorangetrieben.<br />

Angaben zur Unternehmensführung<br />

Die Strukturen der Unternehmensleitung und der<br />

internen Kontrollsysteme der <strong>Anterra</strong> AG sind wie folgt<br />

aufgebaut:<br />

Aktionäre und Hauptversammlung<br />

Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der<br />

Hauptversammlung wahr. Den Vorsitz der<br />

Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende.<br />

Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch<br />

das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Wahl der<br />

Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung,<br />

Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen).<br />

Aufsichtsrat<br />

Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der<br />

Beratung und Überwachung des Vorstands. Der<br />

Aufsichtsrat der <strong>Anterra</strong> AG besteht aus drei<br />

Mitgliedern.<br />

Vorstand<br />

Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft -<br />

führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im<br />

Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das<br />

Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des<br />

Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat<br />

regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle<br />

wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die<br />

Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken.<br />

Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des<br />

Vorstands gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für<br />

12<br />

Satzungsänderungen gelten die gesetzlichen<br />

Bestimmungen der §§ 179 bis 181 AktG.<br />

Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten<br />

keine Anteile an der <strong>Anterra</strong> AG.<br />

Transparenz<br />

Die <strong>Anterra</strong> AG verfolgt eine einheitliche, umfassende<br />

und zeitnahe Information der Gesellschafter. Die<br />

Berichterstattung über die Geschäftslage und die<br />

Ergebnisse der <strong>Anterra</strong> AG erfolgt im <strong>Geschäftsbericht</strong>,<br />

in den Quartalsberichten und im Halbjahresbericht. Des<br />

Weiteren werden Informationen über Ad-hoc-<br />

Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen,<br />

Präsentationen und Mitteilungen sind im Internet unter<br />

Investor Relations/Presse einsehbar.<br />

Rechnungslegung und Abschlussprüfung<br />

Der Konzernabschluss wird seit dem Geschäftsjahr 2005<br />

nach den IFRS-Richtlinien aufgestellt, vom<br />

Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat<br />

festgestellt. Der Konzernabschluss wird innerhalb von<br />

120 Tagen nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht.<br />

Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der<br />

Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder<br />

Befreiungsgründe bzw. über Unrichtigkeiten der<br />

Entsprechenserklärung, die während der Prüfung<br />

auftreten, unverzüglich informiert wird. Der<br />

Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgabe des<br />

Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und<br />

Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung<br />

ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden.<br />

Steuerungsgrößen und Kontrollsystem<br />

Im Rahmen der Unternehmensstrategie hat die <strong>Anterra</strong><br />

AG ihre Umstrukturierungsmaßnahmen in <strong>2009</strong><br />

abgeschlossen. Wesentliche Schwerpunkte der<br />

Unternehmenssteuerung waren im Berichtsjahr EBIT,<br />

Liquidität und Optimierung des Immobilienbestandes.<br />

Das Risikomanagementsystem wurde weiter ausgebaut.<br />

Mittels der Risikoinventur werden die Einzelrisiken<br />

ermittelt, den jeweiligen Risikofeldern zugeordnet und<br />

bewertet. Die Bewertung eines Risikos erfolgt nach<br />

maximaler Schadenshöhe, der<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit und der Effektivität möglicher<br />

Gegenmaßnahmen. Am Ende der Prüfung wird das<br />

tatsächliche Risikopotenzial auf Konzernebene ermittelt.<br />

Konzernsteuerung und Grundsätze des Finanz-<br />

und Risikomanagements<br />

Das Risikomanagement des <strong>Anterra</strong>-Konzerns verfolgt<br />

das Ziel, den Fortbestand und das Wachstum des<br />

Unternehmens zu sichern und die Risiken des<br />

Geschäftsbetriebes zu minimieren. Wesentliche<br />

Bestandteile unseres Risikomanagements sind<br />

Controlling, Planung, Vorstands- und<br />

Aufsichtsratssitzungen und ein detailliertes<br />

Berichtswesen, welches unter anderem dazu dient,<br />

eventuelle Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu<br />

überwachen und somit die Risikosituation effizient zu<br />

steuern.

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