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Geschäftsbericht 2009 - Anterra

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Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit<br />

einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen<br />

TEUR 22.741 (i. Vj. TEUR 19.312). Im Geschäftsjahr<br />

<strong>2009</strong> wurden Wertberichtigungen in Höhe von TEUR<br />

62 vorgenommen. Ebenso konnten<br />

Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 793 aufgelöst<br />

werden.<br />

Die verzinslichen Forderungen resultieren aus dem<br />

Finanzierungs- und Leistungsverkehr mit den<br />

Gesellschaften.<br />

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen<br />

ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht, existieren im<br />

Berichtsjahr nicht.<br />

Sämtliche Forderungen (mit Ausnahme der oben<br />

genannten) und sonstigen Vermögensgegen-<br />

stände sind innerhalb eines Jahres fällig.<br />

Eigene Wertpapiere<br />

Die ANTERRA AG ist in der Hauptversammlung am<br />

28. September 2005 durch Beschluss zum Erwerb von<br />

eigenen Aktien ermächtigt worden. Sie verfügt zum<br />

Bilanzstichtag über einen Bestand an eigenen Aktien<br />

von 9.793 Stück, dies entspricht einem Buchwert von<br />

TEUR 29 und einem Anteil am Grundkapital von<br />

0,29 %. Der Betrag des Grundkapitals, der auf den<br />

Bestand an eigenen Aktien entfällt, beträgt TEUR 10.<br />

Guthaben bei Kreditinstituten<br />

In dem Posten sind TEUR 213 Guthaben aus<br />

Festgeldern und Kontokorrentkonten enthalten, die<br />

zur Sicherung von Bankverbindlichkeiten verpfändet<br />

sind.<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 3.360.000,00<br />

ist aufgeteilt in 3.360.000 nennwertlose auf den<br />

Namen lautende Stückaktien, die pro Aktie einen<br />

rechnerischen Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital<br />

darstellen.<br />

In der Hauptversammlung am 28. September 2005<br />

wurde Folgendes beschlossen: Der Vorstand wird<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />

Grundkapital bis zum 9. August 2010 durch Ausgabe<br />

neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen<br />

Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis<br />

zu insgesamt EUR 7,25 Mio zu erhöhen.<br />

Bei Aktienausgabe gegen Sacheinlagen wird der<br />

Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.<br />

Wird das Kapital gegen Bareinlage erhöht, ist den<br />

Aktionären das Bezugsrecht zu gewähren. Der<br />

Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der<br />

Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand wird ferner<br />

ermächtigt, im Falle der Kapitalerhöhung gegen<br />

58<br />

Bareinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />

Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der<br />

Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich<br />

unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit<br />

der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des<br />

Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG<br />

ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des<br />

Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar<br />

weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im<br />

Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf<br />

diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist die<br />

Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie<br />

auf Grund einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

dieser Ermächtigung geltenden bzw. an deren Stelle<br />

tretenden Ermächtigung gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4<br />

AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und<br />

die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.<br />

In der Hauptversammlung am 2. Oktober 2008 wurde<br />

beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von<br />

EUR 14.560.000,00 um EUR 11.200.000,00 auf<br />

EUR 3.360.000,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung<br />

erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte<br />

Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG), um in<br />

Gesamthöhe des Herabsetzungsbetrags von<br />

EUR 11.200.000,00 Verluste auszugleichen.<br />

§ 4 Satz 1 der Satzung (Grundkapital) ist in Anpassung<br />

an die Kapitalherabsetzung wie folgt neu gefasst: „Das<br />

Grundkapital der Gesellschaft beträgt<br />

EUR 3.360.000,00 und ist eingeteilt in 3.360.000<br />

Stückaktien.“<br />

Die in der Hauptversammlung vom 2. Oktober 2008<br />

beschlossene Kapitalherabsetzung erfolgt durch<br />

Herabsetzung des auf jede Stückaktie entfallenden<br />

rechnerischen Anteils am Grundkapital. Die<br />

Kapitalherabsetzung ist deshalb mit Eintragung des<br />

Kapitalherabsetzungsbeschlusses auch durchgeführt.<br />

Die Eintragung erfolgte am 14. Januar <strong>2009</strong>.

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