Geschäftsbericht 2009 - Anterra
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Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit<br />
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen<br />
TEUR 22.741 (i. Vj. TEUR 19.312). Im Geschäftsjahr<br />
<strong>2009</strong> wurden Wertberichtigungen in Höhe von TEUR<br />
62 vorgenommen. Ebenso konnten<br />
Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 793 aufgelöst<br />
werden.<br />
Die verzinslichen Forderungen resultieren aus dem<br />
Finanzierungs- und Leistungsverkehr mit den<br />
Gesellschaften.<br />
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen<br />
ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht, existieren im<br />
Berichtsjahr nicht.<br />
Sämtliche Forderungen (mit Ausnahme der oben<br />
genannten) und sonstigen Vermögensgegen-<br />
stände sind innerhalb eines Jahres fällig.<br />
Eigene Wertpapiere<br />
Die ANTERRA AG ist in der Hauptversammlung am<br />
28. September 2005 durch Beschluss zum Erwerb von<br />
eigenen Aktien ermächtigt worden. Sie verfügt zum<br />
Bilanzstichtag über einen Bestand an eigenen Aktien<br />
von 9.793 Stück, dies entspricht einem Buchwert von<br />
TEUR 29 und einem Anteil am Grundkapital von<br />
0,29 %. Der Betrag des Grundkapitals, der auf den<br />
Bestand an eigenen Aktien entfällt, beträgt TEUR 10.<br />
Guthaben bei Kreditinstituten<br />
In dem Posten sind TEUR 213 Guthaben aus<br />
Festgeldern und Kontokorrentkonten enthalten, die<br />
zur Sicherung von Bankverbindlichkeiten verpfändet<br />
sind.<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 3.360.000,00<br />
ist aufgeteilt in 3.360.000 nennwertlose auf den<br />
Namen lautende Stückaktien, die pro Aktie einen<br />
rechnerischen Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital<br />
darstellen.<br />
In der Hauptversammlung am 28. September 2005<br />
wurde Folgendes beschlossen: Der Vorstand wird<br />
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />
Grundkapital bis zum 9. August 2010 durch Ausgabe<br />
neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen<br />
Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis<br />
zu insgesamt EUR 7,25 Mio zu erhöhen.<br />
Bei Aktienausgabe gegen Sacheinlagen wird der<br />
Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.<br />
Wird das Kapital gegen Bareinlage erhöht, ist den<br />
Aktionären das Bezugsrecht zu gewähren. Der<br />
Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der<br />
Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand wird ferner<br />
ermächtigt, im Falle der Kapitalerhöhung gegen<br />
58<br />
Bareinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der<br />
Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich<br />
unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit<br />
der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des<br />
Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG<br />
ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des<br />
Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar<br />
weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im<br />
Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf<br />
diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist die<br />
Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie<br />
auf Grund einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
dieser Ermächtigung geltenden bzw. an deren Stelle<br />
tretenden Ermächtigung gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4<br />
AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt.<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und<br />
die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.<br />
In der Hauptversammlung am 2. Oktober 2008 wurde<br />
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von<br />
EUR 14.560.000,00 um EUR 11.200.000,00 auf<br />
EUR 3.360.000,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung<br />
erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte<br />
Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG), um in<br />
Gesamthöhe des Herabsetzungsbetrags von<br />
EUR 11.200.000,00 Verluste auszugleichen.<br />
§ 4 Satz 1 der Satzung (Grundkapital) ist in Anpassung<br />
an die Kapitalherabsetzung wie folgt neu gefasst: „Das<br />
Grundkapital der Gesellschaft beträgt<br />
EUR 3.360.000,00 und ist eingeteilt in 3.360.000<br />
Stückaktien.“<br />
Die in der Hauptversammlung vom 2. Oktober 2008<br />
beschlossene Kapitalherabsetzung erfolgt durch<br />
Herabsetzung des auf jede Stückaktie entfallenden<br />
rechnerischen Anteils am Grundkapital. Die<br />
Kapitalherabsetzung ist deshalb mit Eintragung des<br />
Kapitalherabsetzungsbeschlusses auch durchgeführt.<br />
Die Eintragung erfolgte am 14. Januar <strong>2009</strong>.