Geschäftsbericht 2009 - Anterra
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2.2 Wesentliche<br />
Ermessensentscheidungen und<br />
Schätzungen<br />
Ermessensentscheidungen<br />
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen,<br />
die die Beträge im Abschluss am wesentlichsten beeinflussen,<br />
getroffen. Nicht berücksichtigt werden dabei solche<br />
Entscheidungen, die Schätzungen beinhalten.<br />
Klassifizierung von Immobilien<br />
Die ANTERRA klassifiziert eigene Immobilien entsprechend den<br />
Vorschriften des IAS 2, IAS 16 und IAS 40. Im Zusammenhang mit<br />
der Klassifizierung wirkt sich insbesondere die Absicht des<br />
Vorstands zur zukünftigen Nutzung der einzelnen Immobilien<br />
(Vermietung, Verkauf, eigene Nutzung) auf den Ausweis und die<br />
Bewertung der Immobilien aus. Der Vorstand der ANTERRA<br />
differenziert bei der Klassifizierung der Immobilien zwischen<br />
Einzel- und Blockobjekten. Der Geschäftszyklus von Einzel- und<br />
Blockobjekten weist dabei unterschiedliche zeitliche Laufzeiten<br />
auf. Dabei weisen die Verkaufszyklen von Objekten, die den<br />
Vorräten zugeordnet werden, teilweise Laufzeiten von mehr als<br />
fünf Jahren auf.<br />
Operating-Leasingverhältnisse - Konzern als Leasinggeber<br />
Der Konzern hat Leasingverträge zur gewerblichen Vermietung<br />
seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien abgeschlossen.<br />
Der Konzern hat ermittelt, dass er alle mit dem Eigentum dieser<br />
im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vermieteten<br />
Immobilien verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen<br />
eines Eigentümers zurückbehält.<br />
Anwendung des Komponentenansatzes<br />
Für Zwecke der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten<br />
von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wendet die<br />
ANTERRA den Komponentenansatz nach IAS 16 an. Da der Erwerb<br />
der Mehrheit der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien<br />
zeitlich nach der Fertigstellung der Immobilien erfolgte, sind zur<br />
Aufteilung der Immobilien in einzelne Komponenten Schätzungen<br />
notwendig. Die Schätzungen sind auf Basis technischer Richtwerte<br />
und durchschnittlicher Erfahrungswerte zum IFRS<br />
Erstanwendungszeitpunkt bzw. Immobilienerwerb vorgenommen<br />
worden.<br />
Bestimmung der Fair Values bzw. Wertminderung von als<br />
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien<br />
Bei der Ermittlung der Fair Values der als Finanzinvestition<br />
gehaltenen Immobilien sind Annahmen über bestimmte<br />
Einflussgrößen zu treffen.<br />
Pensionsverpflichtungen<br />
Die ANTERRA weist in der Bilanz Pensionsrückstellungen aus. Den<br />
Rückstellungsbeträgen liegen versicherungsmathematische<br />
Gutachten unabhängiger Gutachter zugrunde. Die Berechnung<br />
wurde auf der Grundlage eines Zinssatzes vorgenommen, der der<br />
Rendite für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen<br />
entspricht.<br />
Latente Steuern auf Verlustvorträge<br />
Die ANTERRA hat latente Steuern insbesondere auf<br />
Verlustvorträge der ANTERRA aktiviert. Dieser Aktivierung liegt die<br />
Annahme zugrunde, dass langfristig ein zu versteuerndes Ergebnis<br />
zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten<br />
steuerlichen Verluste verwendet werden können.<br />
28<br />
Unsicherheiten bei der Schätzung<br />
Die zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen beziehen sich<br />
im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung von<br />
Nutzungsdauern und die Bilanzierung und Bewertung von<br />
Rückstellungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen<br />
von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen.<br />
Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis<br />
erfolgswirksam berücksichtigt.<br />
2.3 Zusammenfassung wesentlicher<br />
Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Sachanlagen<br />
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten –<br />
mit Ausnahme der Kosten der laufenden Instandhaltung –<br />
abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und<br />
kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Diese<br />
Kosten umfassen auch die Kosten für den Ersatz eines Teils eines<br />
solchen Gegenstands zum Zeitpunkt des Anfalls der Kosten, wenn<br />
die Ansatzkriterien erfüllt sind. Grundstücke und Gebäude werden<br />
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Den planmäßigen<br />
linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern<br />
der Vermögenswerte zugrunde. Für die Gebäude findet der<br />
Komponentenansatz Anwendung.<br />
Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung<br />
überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert<br />
eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.<br />
Nach erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten werden<br />
Grundstücke und Gebäude mit den fortgeführten<br />
Anschaffungskosten angesetzt. Dabei werden folgende<br />
Nutzungsdauern berücksichtigt:<br />
� Rohbau/Konstruktion 80 Jahre<br />
� Fassade/Dach 45 Jahre<br />
� Ausbau 30 Jahre<br />
� Fenster/Türen 40 Jahre<br />
� Haustechnik 15 - 25 Jahre<br />
� Anstriche/Tapeten 10 Jahre<br />
Für das bewegliche Anlagevermögen betragen die<br />
Nutzungsdauern 3 bis 13 Jahre.<br />
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann,<br />
wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des<br />
Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird.<br />
Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden<br />
Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den<br />
Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in<br />
der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in<br />
der Gewinn- und Verlustrechung erfasst.<br />
Die Restwerte der Vermögenswerte, die Nutzungsdauern und<br />
Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.<br />
Bei Durchführung jeder größeren Wartung werden die Kosten im<br />
Buchwert der Sachanlage als Ersatz erfasst, sofern die<br />
Ansatzkriterien des IAS 16 erfüllt sind.<br />
Fremdkapitalkosten<br />
Fremdkapitalzinsen werden in der Periode, in der sie angefallen<br />
sind, als Aufwand erfasst.