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Geschäftsbericht 2009 - Anterra

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Weiterhin wurden folgender Standard und folgende Änderungen von Standards vom International Accounting Standards Board (IASB) sowie<br />

folgende Interpretationen und folgende Änderungen einer Interpretation vom International Financial Reporting Interpretations Comittee<br />

(IFRIC) in englischer Sprache veröffentlicht und noch nicht von der EU anerkannt:<br />

IFRS 9 „ Financial Instruments“<br />

Überarbeitete Fassung von IAS 24 Related Parties<br />

Änderung des IFRS 2 „Group Cash-settled Share-based Payment Transactions“<br />

„Improvements to International Financial Reporting Standards“<br />

Überarbeitete Fassung des IFRS 1 „First-time Adoption of International Financial Report- ing Standards“<br />

IFRIC 19 „Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments“<br />

Änderung des IFRIC 14 „IAS 19“ – The limit on a Defined Benefit Asset, Miniumum Funding Requirements and their Interaction“<br />

Durch die neuen Regelungen erwarten wir aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.<br />

Konsolidierungsgrundsätze<br />

Der Konzernabschluss ab dem Rumpfgeschäftsjahr <strong>2009</strong> umfasst den Abschluss der ANTERRA und ihrer Tochterunternehmen zum<br />

30. November eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.<br />

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im<br />

Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.<br />

Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll<br />

konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.<br />

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt grundsätzlich nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Dazu werden die erworbenen Vermögenswerte und<br />

Schulden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem<br />

anteiligen neubewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen wird als Goodwill ausgewiesen und regelmäßig einer Prüfung auf dessen<br />

Werthaltigkeit unterzogen. Ein verbleibender negativer Unterschiedsbetrag wird nach einer erneuten Beurteilung in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung erfolgswirksam erfasst.<br />

Anteile anderer Gesellschafter werden entsprechend ihrer Anteile an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte,<br />

Verpflichtungen und Eventualschulden ausgewiesen.<br />

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