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Geschäftsbericht 2009 - Anterra

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Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Die Vergütung des Vorstands belief sich im Geschäftsjahr 2008 auf TEUR 170 (Vorjahr: TEUR 289). In der<br />

Hauptversammlung am 18. Oktober 2006 wurde beschlossen, dass die Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a<br />

Satz 5 bis 9 bzw. § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches in den Jahres- und<br />

Konzernabschlüssen für die Jahre 2006 bis 2010 unterbleiben.<br />

Für ausgeschiedene Vorstände und deren Hinterbliebenen werden Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 1.439<br />

(Vorjahr: TEUR 1.720) ausgewiesen; die Zahlungen betrugen TEUR 144 (Vorjahr: TEUR 232).<br />

Der Aufsichtsrat hat Vergütungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 9) erhalten.<br />

Durch den Vorstand und die Aufsichtsratsmitglieder werden keine Aktien gehalten.<br />

Honorare des Abschlussprüfers<br />

Die Honorare für den Konzernabschlussprüfer betrugen im Geschäftsjahr <strong>2009</strong>:<br />

Abschlussprüfung TEUR 107<br />

Steuerberatungsleistungen TEUR 118<br />

Mitarbeiter<br />

Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in der ANTERRA-Gruppe beträgt im Geschäftsjahr 13 (Vorjahr: 40 Mitarbeiter).<br />

Ziele und Methoden des Finanzrisikomanagements<br />

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente --mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente--<br />

umfassen Bankdarlehen, Kontokorrentkredite und Zahlungsmittel. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die<br />

Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle<br />

Vermögenswerte und Schulden wie zum Beispiel Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen, die<br />

unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen.<br />

Des Weiteren geht der Konzern auch derivative Geschäfte ein. Hierzu gehören vor allem Zins-swaps. Zweck dieser<br />

derivativen Finanzinstrumente ist das Risikomanagement von Zinsrisiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit des<br />

Konzerns und seinen Finanzierungsquellen ergeben.<br />

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns bestehen aus zinsbedingten<br />

Cashflowrisiken, Liquiditätsrisiken und Ausfallrisiken. Die Unternehmensleitung erstellt und überprüft Richtlinien zum<br />

Risikomanagement für jedes dieser Risiken, die im Folgenden dargestellt werden.<br />

Ausfallrisiko<br />

Ausfallrisiken bzw. das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden<br />

mittels der Verwendung von Kreditlinien und Kontrollverfahren gesteuert. Sofern angemessen, beschafft sich das<br />

Unternehmen Sicherheiten. Für die ANTERRA-Gruppe besteht weder bei einem einzelnen Vertragspartner noch bei<br />

einer Gruppe von Vertragspartnern mit ähnlichen Merkmalen eine erhebliche Konzentration des Ausfallrisikos. Das<br />

maximale Ausfallrisiko ergibt sich in Höhe der bilanziell ausgewiesenen Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Liquiditätsrisiken entstehen daraus, dass Kunden nicht in der Lage sein könnten, ihre Verpflichtungen gegenüber der<br />

Gesellschaft im Rahmen der vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.<br />

Die ANTERRA-Gruppe ist bestrebt, über genügend Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder entsprechende<br />

Kreditlinien zu verfügen, um ihre zukünftigen Verpflichtungen zu erfüllen. Aufgrund der Liquiditätssituation per 30.<br />

November <strong>2009</strong> wurden keine weiteren Kreditlinien verhandelt.<br />

Die folgende Tabelle zeigt alle zum 30. November <strong>2009</strong> vertraglich fixierten Zahlungen für Tilgungen, Rückzahlungen<br />

und Zinsen aus bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit einem<br />

negativen Marktwert. Für derivative Finanzinstrumente wird der Marktwert angegeben, während für die übrigen<br />

Verpflichtungen die nicht diskontierten Cash Flows für die nächsten Geschäftsjahre angegeben werden. Cash Flows für<br />

finanzielle Verpflichtungen ohne festen Betrag oder Zeitraum basieren auf den Konditionen per 30. November <strong>2009</strong>.<br />

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