Geschäftsbericht 2009 - Anterra
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ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-<br />
AKTIENGESELLSCHAFT, Frankfurt am Main<br />
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr <strong>2009</strong><br />
Allgemeines<br />
Der Jahresabschluss der ANTERRA<br />
VERMÖGENSVERWALTUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT<br />
(kurz: ANTERRA AG) wurde nach den Vorschriften des<br />
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden<br />
Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.<br />
Da der Wert der Vermögensgegenstände<br />
(einschließlich der stillen Reserven) die<br />
Verbindlichkeiten und Rückstellungen übersteigt,<br />
erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses unter<br />
Beibehaltung des Grundsatzes der Fortführung der<br />
Unternehmenstätigkeit.<br />
Der vorliegende Jahresabschluss wurde für das<br />
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. November<br />
<strong>2009</strong> aufgestellt. Das Geschäftsjahr umfasst zukünftig<br />
den Zeitraum vom 1. Dezember eines Jahres bis 30.<br />
November des nächsten Jahres.<br />
Der Bilanzposten „Nicht abgerechnete Betriebskosten“<br />
wurde zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen<br />
Jahresabschlusses hinzugefügt.<br />
Konzernzugehörigkeit<br />
Die LEI <strong>Anterra</strong> Germany Holding GmbH, Frankfurt am<br />
Main, ist zusammen mit weiteren, mit ihr<br />
verbundenen Gesellschaften mit Sitz in Frankfurt am<br />
Main mit mehr als 75 % an unserem Unternehmen<br />
beteiligt. Oberste Muttergesellschaft ist die LNR<br />
Europe Investors S.à r.l., SICAR, Luxemburg, in deren<br />
Konzernabschluss die ANTERRA AG per 30. November<br />
<strong>2009</strong> einbezogen wird.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Zum 30. November <strong>2009</strong> wird ein nicht durch<br />
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen. Wir<br />
gehen trotzdem von der Fortführung der<br />
Unternehmenstätigkeit aus, da der Wert der<br />
Vermögensgegenstände (einschließlich der stillen<br />
Reserven) die Verbindlichkeiten und Rückstellungen<br />
übersteigt.<br />
Entgeltlich erworbene immaterielle<br />
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden<br />
zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige<br />
Abschreibungen bewertet; die Abschreibungen richten<br />
sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,<br />
welche zwischen drei und fünf Jahren beträgt.<br />
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten<br />
vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte<br />
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf<br />
Gebäude erfolgen linear bei einer jeweiligen<br />
Nutzungsdauer von 50 Jahren. Zugänge des<br />
beweglichen Sachanlagevermögens werden ab dem<br />
Jahr 2001 linear abgeschrieben. Bei den anderen<br />
Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
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liegen die Nutzungsdauern zwischen drei und zehn<br />
Jahren. Geringwertige Anlagegüter mit einem<br />
Anschaffungswert bis EUR 150,00 werden im Jahr des<br />
Zugangs voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als<br />
Abgang behandelt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
mit einem Anschaffungswert über EUR 150,00 bis EUR<br />
1.000,00 wird nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten<br />
eingerichtet. In diesem werden alle geringwertigen<br />
Wirtschaftsgüter eines Jahres zusammengefasst und<br />
über fünf Jahre linear abgeschrieben.<br />
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu<br />
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren<br />
beizulegenden Wert.<br />
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden<br />
auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden<br />
Wert vorgenommen. Stellt sich heraus, dass die<br />
Gründe für die Wertminderung nicht mehr bestehen,<br />
wird im Umfang der Werterhöhung, bei abnutzbaren<br />
Vermögensgegenständen bis zur Grenze der<br />
fortgeschriebenen Anschaffungskosten, im Übrigen bis<br />
zu den ursprünglichen Anschaffungskosten,<br />
zugeschrieben.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
werden zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller<br />
erkennbaren Einzelrisiken bewertet.<br />
Die eigenen Anteile werden mit ihren<br />
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren<br />
beizulegenden Wert angesetzt.<br />
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem<br />
zeitanteilig abgegrenzten Ausgabenbetrag angesetzt.<br />
Die Pensionsrückstellungen sind mit dem nach<br />
versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />
ermittelten Teilwert (Zinssatz 6 %, Richttafeln 2005 G<br />
von Prof. Dr. Klaus Heubeck) angesetzt. Die Steuer-<br />
und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen<br />
sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen<br />
Verpflichtungen, bewertet in nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung notwendiger Höhe.<br />
Alle Verbindlichkeiten sind mit ihren<br />
Rückzahlungsbeträgen passiviert.