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Geschäftsbericht 2009 - Anterra

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ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-<br />

AKTIENGESELLSCHAFT, Frankfurt am Main<br />

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr <strong>2009</strong><br />

Allgemeines<br />

Der Jahresabschluss der ANTERRA<br />

VERMÖGENSVERWALTUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT<br />

(kurz: ANTERRA AG) wurde nach den Vorschriften des<br />

Handelsgesetzbuches und den ergänzenden<br />

Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.<br />

Da der Wert der Vermögensgegenstände<br />

(einschließlich der stillen Reserven) die<br />

Verbindlichkeiten und Rückstellungen übersteigt,<br />

erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses unter<br />

Beibehaltung des Grundsatzes der Fortführung der<br />

Unternehmenstätigkeit.<br />

Der vorliegende Jahresabschluss wurde für das<br />

Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. November<br />

<strong>2009</strong> aufgestellt. Das Geschäftsjahr umfasst zukünftig<br />

den Zeitraum vom 1. Dezember eines Jahres bis 30.<br />

November des nächsten Jahres.<br />

Der Bilanzposten „Nicht abgerechnete Betriebskosten“<br />

wurde zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen<br />

Jahresabschlusses hinzugefügt.<br />

Konzernzugehörigkeit<br />

Die LEI <strong>Anterra</strong> Germany Holding GmbH, Frankfurt am<br />

Main, ist zusammen mit weiteren, mit ihr<br />

verbundenen Gesellschaften mit Sitz in Frankfurt am<br />

Main mit mehr als 75 % an unserem Unternehmen<br />

beteiligt. Oberste Muttergesellschaft ist die LNR<br />

Europe Investors S.à r.l., SICAR, Luxemburg, in deren<br />

Konzernabschluss die ANTERRA AG per 30. November<br />

<strong>2009</strong> einbezogen wird.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Zum 30. November <strong>2009</strong> wird ein nicht durch<br />

Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen. Wir<br />

gehen trotzdem von der Fortführung der<br />

Unternehmenstätigkeit aus, da der Wert der<br />

Vermögensgegenstände (einschließlich der stillen<br />

Reserven) die Verbindlichkeiten und Rückstellungen<br />

übersteigt.<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle<br />

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden<br />

zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige<br />

Abschreibungen bewertet; die Abschreibungen richten<br />

sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,<br />

welche zwischen drei und fünf Jahren beträgt.<br />

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten<br />

vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte<br />

Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf<br />

Gebäude erfolgen linear bei einer jeweiligen<br />

Nutzungsdauer von 50 Jahren. Zugänge des<br />

beweglichen Sachanlagevermögens werden ab dem<br />

Jahr 2001 linear abgeschrieben. Bei den anderen<br />

Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

56<br />

liegen die Nutzungsdauern zwischen drei und zehn<br />

Jahren. Geringwertige Anlagegüter mit einem<br />

Anschaffungswert bis EUR 150,00 werden im Jahr des<br />

Zugangs voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als<br />

Abgang behandelt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

mit einem Anschaffungswert über EUR 150,00 bis EUR<br />

1.000,00 wird nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten<br />

eingerichtet. In diesem werden alle geringwertigen<br />

Wirtschaftsgüter eines Jahres zusammengefasst und<br />

über fünf Jahre linear abgeschrieben.<br />

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu<br />

Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren<br />

beizulegenden Wert.<br />

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden<br />

auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />

Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden<br />

Wert vorgenommen. Stellt sich heraus, dass die<br />

Gründe für die Wertminderung nicht mehr bestehen,<br />

wird im Umfang der Werterhöhung, bei abnutzbaren<br />

Vermögensgegenständen bis zur Grenze der<br />

fortgeschriebenen Anschaffungskosten, im Übrigen bis<br />

zu den ursprünglichen Anschaffungskosten,<br />

zugeschrieben.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

werden zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller<br />

erkennbaren Einzelrisiken bewertet.<br />

Die eigenen Anteile werden mit ihren<br />

Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren<br />

beizulegenden Wert angesetzt.<br />

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem<br />

zeitanteilig abgegrenzten Ausgabenbetrag angesetzt.<br />

Die Pensionsrückstellungen sind mit dem nach<br />

versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />

ermittelten Teilwert (Zinssatz 6 %, Richttafeln 2005 G<br />

von Prof. Dr. Klaus Heubeck) angesetzt. Die Steuer-<br />

und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen<br />

sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen<br />

Verpflichtungen, bewertet in nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung notwendiger Höhe.<br />

Alle Verbindlichkeiten sind mit ihren<br />

Rückzahlungsbeträgen passiviert.

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