Jus gentium methodo scientifica pertractatum / by Christian Wolff ...
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ldatische Weise klar zu machen suchen. Es geschah dies und die<br />
so<br />
Generale von Liben und von Natzmer wussten beim Kónig eine<br />
Sinnesánderung hervorzurufen, indem sic ihm auseinandersetzten, dass<br />
s der Soldat nur noch eine Ma-<br />
nach dem <strong>Wolff</strong>'schen Determinismu<br />
schine wáre und wenn er der Vorherbestimmung zufolge desertiere,<br />
also nicht bestraft werden dürfe. Die Folge war eine kbnigliche<br />
Kabinetsorder vom 8. November 1723, ohne dass die Minister gehórt<br />
worden wáren, worin es hiess, da <strong>Wolff</strong> in Schriften und Lektionen<br />
Lehren vortrage, die der im góttlichen Wort geoffenbarten. Religion<br />
entgegenstehen, was nicht zu dulden sei, solle derselbe seiner Profession<br />
gánzlich entsetzt und ihm ferner nicht mehr gestattet sein, zu<br />
dozieren :<br />
Einleitung<br />
Als haben Wir auch solches hierdurch bekannt machen wollen, mit allergnádigsten<br />
Befehl den bemeldeten Prof. Wolf daselbst ferner nicht zu dulden noch ihm zu dociren<br />
zu verstatten. Wie ihr denn auch gedachtem Wolf anzudeuten habt, dass er binnen 48<br />
Stunden nach Empfang dieser Ordre die Stadt Halle und alíe unsere übrige Kónigl.<br />
Lande bey Strafe des Stranges ráumen solle.'<br />
Dieser Entscheid ging weit über das hinaus, was selbst <strong>Wolff</strong>s<br />
Feinde angestrebt hatten. Der Gegenvorstellung der Oberkuratoren<br />
wurde kein Gehür geschenkt. Im U brigen war der Streit aber damit<br />
keineswegs erledigt. Es entstand vielmehr eine ganze Literatur im<br />
Anschluss an die hier geschilderten Differenzen und der Kampf entbrannte<br />
heftiger als je. Von der Aufregung, die dieser Streit damals<br />
hervorgerufen hat, macht man sich vielleicht ein Bild, wenn man sich<br />
vergegenwártigt, dass Ludovici im Jahre 1737 in seinem Entwurf einer<br />
Historie der <strong>Wolff</strong>'schen Philosophie über 200 Streitschriften zu dem<br />
Gegenstande aufzáhlt. Das will gewiss etwas heissen, denn damals<br />
war das Vielschreiben noch weniger an der Tagesordnung als heute.<br />
Die meisten dieser Schriften waren übrigens zu Gunsten von <strong>Wolff</strong>.<br />
Seine Gegner waren vor allem die lutherischen Theologen; mit den<br />
Hallensern stimmten Jenenser und Tübinger, stimmte die Universitát<br />
Upsala in ihrem Gutachten überein. Bis 1740 sollen über 7o Schriftsteller<br />
gegen <strong>Wolff</strong> aufgetreten sein, darunter der Jenenser Budde,<br />
wáhrend die Jesuiten seine Schriften teilweise sogar lobten. Von<br />
beiden Seiten ergingen Aufforderungen zu óffentlichen Disputationen.<br />
Die Erbitterung ging so weit, dass z.B. noch im Jahre 1739 von der<br />
Wittenberger Universitát ein Responsum eingeholt wurde, ob ein<br />
Kandidat, der <strong>Wolff</strong>s Schriften studiere, nicht vom Predigtamt auszuschliessen<br />
sei. Noch im Jahre 1727 war der Gebrauch der <strong>Wolff</strong>'schen<br />
Diese Kabinetsorder blieb bis zu <strong>Wolff</strong>s Tode unbekannt. Sie ist abgedruckt bei WurrKE,<br />
a. a. O., S. 28. Der Italiener APPIANO BUONAFEDE Della restaurazione di ogni _filosofia nei secoli 16,17 ,<br />
e 18 (Milan, 1804), bemerkt dazu, dass es den Vólkern, welche den deutschen Philosophen mit dem<br />
Galgen bedrohten, sehr übel steht, so grosses Geschrei gegen die Verfolgung des Astronomen von<br />
Florenz zu erheben