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Jus gentium methodo scientifica pertractatum / by Christian Wolff ...

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xx<br />

ldatische Weise klar zu machen suchen. Es geschah dies und die<br />

so<br />

Generale von Liben und von Natzmer wussten beim Kónig eine<br />

Sinnesánderung hervorzurufen, indem sic ihm auseinandersetzten, dass<br />

s der Soldat nur noch eine Ma-<br />

nach dem <strong>Wolff</strong>'schen Determinismu<br />

schine wáre und wenn er der Vorherbestimmung zufolge desertiere,<br />

also nicht bestraft werden dürfe. Die Folge war eine kbnigliche<br />

Kabinetsorder vom 8. November 1723, ohne dass die Minister gehórt<br />

worden wáren, worin es hiess, da <strong>Wolff</strong> in Schriften und Lektionen<br />

Lehren vortrage, die der im góttlichen Wort geoffenbarten. Religion<br />

entgegenstehen, was nicht zu dulden sei, solle derselbe seiner Profession<br />

gánzlich entsetzt und ihm ferner nicht mehr gestattet sein, zu<br />

dozieren :<br />

Einleitung<br />

Als haben Wir auch solches hierdurch bekannt machen wollen, mit allergnádigsten<br />

Befehl den bemeldeten Prof. Wolf daselbst ferner nicht zu dulden noch ihm zu dociren<br />

zu verstatten. Wie ihr denn auch gedachtem Wolf anzudeuten habt, dass er binnen 48<br />

Stunden nach Empfang dieser Ordre die Stadt Halle und alíe unsere übrige Kónigl.<br />

Lande bey Strafe des Stranges ráumen solle.'<br />

Dieser Entscheid ging weit über das hinaus, was selbst <strong>Wolff</strong>s<br />

Feinde angestrebt hatten. Der Gegenvorstellung der Oberkuratoren<br />

wurde kein Gehür geschenkt. Im U brigen war der Streit aber damit<br />

keineswegs erledigt. Es entstand vielmehr eine ganze Literatur im<br />

Anschluss an die hier geschilderten Differenzen und der Kampf entbrannte<br />

heftiger als je. Von der Aufregung, die dieser Streit damals<br />

hervorgerufen hat, macht man sich vielleicht ein Bild, wenn man sich<br />

vergegenwártigt, dass Ludovici im Jahre 1737 in seinem Entwurf einer<br />

Historie der <strong>Wolff</strong>'schen Philosophie über 200 Streitschriften zu dem<br />

Gegenstande aufzáhlt. Das will gewiss etwas heissen, denn damals<br />

war das Vielschreiben noch weniger an der Tagesordnung als heute.<br />

Die meisten dieser Schriften waren übrigens zu Gunsten von <strong>Wolff</strong>.<br />

Seine Gegner waren vor allem die lutherischen Theologen; mit den<br />

Hallensern stimmten Jenenser und Tübinger, stimmte die Universitát<br />

Upsala in ihrem Gutachten überein. Bis 1740 sollen über 7o Schriftsteller<br />

gegen <strong>Wolff</strong> aufgetreten sein, darunter der Jenenser Budde,<br />

wáhrend die Jesuiten seine Schriften teilweise sogar lobten. Von<br />

beiden Seiten ergingen Aufforderungen zu óffentlichen Disputationen.<br />

Die Erbitterung ging so weit, dass z.B. noch im Jahre 1739 von der<br />

Wittenberger Universitát ein Responsum eingeholt wurde, ob ein<br />

Kandidat, der <strong>Wolff</strong>s Schriften studiere, nicht vom Predigtamt auszuschliessen<br />

sei. Noch im Jahre 1727 war der Gebrauch der <strong>Wolff</strong>'schen<br />

Diese Kabinetsorder blieb bis zu <strong>Wolff</strong>s Tode unbekannt. Sie ist abgedruckt bei WurrKE,<br />

a. a. O., S. 28. Der Italiener APPIANO BUONAFEDE Della restaurazione di ogni _filosofia nei secoli 16,17 ,<br />

e 18 (Milan, 1804), bemerkt dazu, dass es den Vólkern, welche den deutschen Philosophen mit dem<br />

Galgen bedrohten, sehr übel steht, so grosses Geschrei gegen die Verfolgung des Astronomen von<br />

Florenz zu erheben

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