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Jus gentium methodo scientifica pertractatum / by Christian Wolff ...

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34. P:i<br />

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Einleitung<br />

Hóren wir ferner, was Pütter weiter über ihn schreibt.' Nach<br />

ihm stand <strong>Wolff</strong> damais in solchem Rufe,<br />

dass seine Lehren und Schriften in der ganzen Teutschen Litteratur eine wahre Epoche<br />

zu machen schienen. In der That war die Art, womit er die bisher durch einen unertráglichen<br />

scholastischen Lehrvortrag beynahe verunstalteten philosophsichen Wissenschaften<br />

sowohl in Schriften, insonderheit in seinen Teutschen Büchern, als in seinen ungemein<br />

zahlreich besuchten Vorlesungen weit natürlicher, gründlicher und deutlicher vortrug, so<br />

einleuchtend, dass es zu bewundern gewesen seyn würde, wenn jetzt das philosophische<br />

Studium in Teutschland nicht eine andere Gestalt hátte gewinnen sollen, und wenn nicht<br />

eben das auch bald in anderen Wissenschaften seinen Einfluss merklich gemacht haben<br />

sollte. . . . Es würde undankbar gegen Wolf's wahre Verdienste seyn, wenn man den Einfluss<br />

verkennen wollte, den seine Lehren und Schriften auch nur mittelbarer Weise und<br />

oft unbemerkt auf den Lehrvortrag der meisten und verdientesten neueren Rechtsgelehrten<br />

gehabt hat.<br />

Es ist daher auch gewiss zutreffend, wenn Zeller hervorhebt, dass,<br />

wenn man die deutsche Wissenschaft vor und nach <strong>Wolff</strong> vergleiche,<br />

kein Unterschied so in's Auge falle, wie der zwischen der Unsicherheit<br />

und Unselbstándigkeit der einen und dem Selbstvertrauen, dem Freiheitsbedürfnis,<br />

dem Vorwártsstreben der andern, dem Bewusstsein<br />

und dem Ehrgeiz, auf eigenen Füssen zu stehen, nicht fremder Autoritát,<br />

sondern einzig und allein der eigenen Vernunft zu folgen. Unter<br />

den Mánnern, die diesen Umschwung bewirkt haben, nimmt <strong>Wolff</strong><br />

unbestritten die erste Stelle ein.' 2 Auch Kant rühmt ihm übrigens<br />

nach, dass er, als der gr¿ilsste unter allen dogmatischen Philosophen,<br />

der Urheber des Geistes der Gründlichkeit in Deutschland sei.3<br />

Bluntschli 4 seinerseits betont, dass, wenn die von <strong>Wolff</strong> ausgesprochenen<br />

Grundsátze auch keine neu entdeckten Wahrheiten gewesen<br />

seien, so begreife man doch,<br />

dass die merkwürdig klare und principielle Aussprache und Verkündio-ung derselben einen<br />

tiefen Eindruck auf die Zeitgenossen machte. Sie entsprach vállig dem b neuen Zeitgeiste,<br />

der nun zuerst seine Augen bffnete und eben von den natürlichen Grundrechten der<br />

Menschen, von der Gleichheit und Freiheit aus eme neue bessere Ordnung, einen voilkommeneren<br />

Stat, als der überlieferte des Mittelalters war, zu schaffen sich anschickte.<br />

Wer die persünlichen Menschenrechte darstellen wolle, der finde in<br />

dem Werke <strong>Wolff</strong>s einen reichen Schatz von fruchtbaren Wahrheiten<br />

und guíen Bemerkungen. <strong>Wolff</strong> wurde<br />

als ein liberaler Vorkámpfer einer neuen Zeit von der vorwárts strebenden Jugend hochgeachtet,<br />

und so wenig uns seine pedantisch — eitle Breite nun behagt, so müssen wir<br />

doch gestehen, er nimmt in der Entwicklungsgeschichte des modernen Geistes eine einflussreiche<br />

Stelle ein.<br />

JOHANN STEPHAN PtiTTER, Litteratur des Teutschen Stocusrechts, Bd. I (Gttingen, 1776-91),<br />

S. 442• Vgl. ferner NETTELBLADT, V on den V erdiensten des Freyherrn von 14' olf uin die positive Rechtsgelehrsamkeit,<br />

in den Hallischen Beytrügen zur jurist. gel. Hist. (Halle, 175 4), S. 207; C. WEIDLICH,<br />

Zuverlüssige Nachrichten von den jetztlebenden Rechtsgelehrten (Halle, 1757-61).<br />

2 ZELLER, a. a. O., S. 273,<br />

3 Kant, Kritik der reinen Vernunft, Vorrede zur zweiten Auflage.<br />

4 BLUNTSCHLI, a. a. O., S. 216.

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