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HELLE DEER - Daad

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MÖGLICHKEITEN ZUR SONDERFÖRDERUNG<br />

mular sind auch diverse Anlagen beizufügen. Hierzu zählen neben<br />

einer Auflistung der Kosten auch eine Kopie der Geburtsurkunde des<br />

Kindes sowie Nachweise der entstehenden Kosten (z. B. Kostenvoranschläge<br />

bzw. Reisebuchungen).<br />

1.2 Bewilligungsverfahren<br />

Auf Basis der eingereichten Unterlagen erfolgt die Prüfung im DAAD.<br />

Soweit noch ausreichend Mittel vorhanden sind, wird dem begründeten<br />

Antrag stattgegeben. Es können immer nur die durch den Auslandsaufenthalt<br />

tatsächlich entstandenen Mehrkosten bezuschusst<br />

werden. Kosten, die auch in Deutschland entstehen bzw. entstanden<br />

wären und hier vom Geförderten selbst getragen werden, können<br />

nicht erstattet werden.<br />

Die Hochschule erhält vom DAAD die zusätzlichen Mittel, informiert<br />

die Geförderten hierüber und zahlt den Zuschuss entsprechend aus.<br />

1.3 Verwendungsnachweis<br />

Nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes ist der Studierende/Dozent/<br />

Teilnehmer an der Personalmobilität verpflichtet, dem DAAD über<br />

seine Heimathochschule neben dem üblichen Studierenden-/Dozenten-/<br />

Gefördertenbericht zusätzlich auch einen gesonderten Bericht zu<br />

schicken, aus dem die Besonderheiten des Aufenthaltes in Verbindung<br />

mit der persönlichen Situation und etwaige Integrationsprobleme<br />

vor Ort etc. ersichtlich sind.<br />

Die Abrechnung der entstandenen Kosten erfolgt für Zuschüsse<br />

bis zu einer Höhe von 5.000,– EUR formlos durch den Geförderten an<br />

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