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Die Bürgerfreundlichkeit des Beschwerdemanagements ... - FHVR AIV

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den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß Artikel 61 Absatz 1<br />

Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) geahndet werden. <strong>Die</strong>s<br />

muss man dem Kunden mit viel Fingerspitzengefühl mitteilen, auch wenn es von<br />

diesem nicht einfach nachvollzogen werden kann. Der Kunde muss sich dann<br />

meist mit kleineren Gesten, wie dem Stiften eines Grabgesteckes, zufriedenge-<br />

ben.<br />

2.2.4 Erschwerte Umstände bei der Friedhofverwaltung<br />

<strong>Die</strong> bereits beschriebenen Möglichkeiten, bei denen sich der Umgang mit Kun-<br />

den als schwierig herausstellen kann, außer Acht gelassen. Bei der Friedhofver-<br />

waltung ergeben sich im Gegensatz zu anderen Ämtern und Firmen, die ein Be-<br />

schwerdemanagement ihr Eigen nennen, zusätzliche Probleme. <strong>Die</strong> Beschwer-<br />

degründe, die Kunden dazu bewegen sich an die Friedhofverwaltung zu wenden,<br />

haben gezwungenermaßen mit dem Thema „Tod“ zu tun und lösen <strong>des</strong>halb ver-<br />

stärkt unterschiedliche Emotionen bei den Beschwerdeführern aus.<br />

Von Außenstehenden als vergleichbar empfundene Situationen unterscheiden<br />

sich von Fall zu Fall erheblich. So mag für den einen die Beschädigung am Grab<br />

eines nahen Angehörigen nichts weiter als ein lästiges Problem darstellen, für<br />

andere wiederum wird, zusätzlich zum zerstörten Eigentum, noch das Andenken<br />

an einen Verstorbenen entweiht.<br />

So unterschiedlich die Menschen mit dem Thema Tod umgehen, so unterschied-<br />

lich muss der Umgang mit dem betreffenden Kunden sein.<br />

Für Personen, die vor Kurzem einen To<strong>des</strong>fall in der Familie hatten und sich zu-<br />

sätzlich zum ohnehin emotional schmerzhaften Zustand der Trauer noch mit den<br />

hektischen Vorbereitungen <strong>des</strong> Begräbnisses beschäftigen müssen, ist es ein<br />

schwerer Schlag, wenn dann eine Situation eintritt, die diesen Prozess noch<br />

komplizierter und aufwühlender gestaltet. Dass mit diesen Kunden behutsamer<br />

umgegangen werden muss als mit einem Spaziergänger, der sich über den Zu-<br />

stand der Wege beklagt, versteht sich von selbst.<br />

Jeder Kunde und jede Beschwerde ist aber ein Einzelfall. Deshalb liegt es an der<br />

jeweiligen Ansprechperson festzustellen, welcher Ton angebracht, und wie be-<br />

lastbar die Person im Moment ist. Das Anliegen, eine ohnehin schon unange-<br />

nehme Situation für den Kunden nicht schwieriger als nötig zu gestalten, muss<br />

dabei immer im Vordergrund stehen.

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