Die Bürgerfreundlichkeit des Beschwerdemanagements ... - FHVR AIV
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alleine <strong>des</strong>halb schon geeigneter als der Begriff der „Kundenorientierung“. Auf-<br />
grund der vielfachen Nennung <strong>des</strong> Begriffs in der Fachliteratur wird im Folgenden<br />
den beiden Begriffen „Kunde“ und „Bürger“ dennoch dieselbe Bedeutung zuer-<br />
kannt.<br />
Gerade in der öffentlichen Verwaltung ist die Kundenorientierung ein sehr wichti-<br />
ges Gestaltungsziel. „In ihren Überlegungen zum Qualitätsmanagement schlägt<br />
die KGSt vor, dass die Ausrichtung kommunaler <strong>Die</strong>nstleistungserstellung an den<br />
Vorstellungen der Bürger orientiert sein sollte.“ 7 Alle Behörden sind daher gehal-<br />
ten, die sich wandelnden Bedürfnisse und Anschauungen der Gesellschaft und<br />
der Bürger zu beobachten und die behördlichen Leistungen, Strukturen und Ab-<br />
läufe daran anzupassen.<br />
2.1.3 Kundenorientierung im Beschwerdemanagement<br />
Obwohl verschiedene Richtlinien zum Beschwerdemanagement aus der Privat-<br />
wirtschaft existieren, sind diese nur bedingt zur Umsetzung in Behörden geeig-<br />
net. Jedoch enthält sowohl das Pilotprojekt „Verwaltungsreform“ <strong>des</strong> Bayerischen<br />
Innovationsrings <strong>des</strong> Landkreistags ein Konzept zur praktischen Erprobung eines<br />
aktiven Ideen- und <strong>Beschwerdemanagements</strong> in den Landratsämtern, als auch<br />
gängige Fachliteratur diverse definierte Grundzüge. <strong>Die</strong>se greifen die Aspekte<br />
der Kundenorientierung optimal auf und dienen als Vergleichsbasis zur bisheri-<br />
gen Umsetzung der Kundenorientierung im Beschwerdemanagement der Fried-<br />
hofverwaltung.<br />
Um die Gründe einer Unzufriedenheit <strong>des</strong> Bürgers optimal aufgreifen zu können,<br />
ist es wichtig, die vorhandenen Beschwerdewege über gute Öffentlichkeitsarbeit<br />
bekannt zu machen. 8 Es muss aber auch die Möglichkeit geschaffen werden,<br />
Beschwerden problemlos bei jeder Stelle abgeben zu können, ohne davon Nach-<br />
teile, wie z. B. langsamere Bearbeitung, in Kauf nehmen zu müssen. Behördenin-<br />
ternes Wissen, wer genau für die Bearbeitung zuständig ist, bzw. wer die Be-<br />
schwerden „normalerweise“ entgegennimmt, darf nicht vorausgesetzt werden.<br />
Nimmt ein Mitarbeiter einer Behörde eine Beschwerde entgegen, so liegt es in<br />
seiner Verantwortung, dass sie schnellstmöglich die Stelle erreicht, die für ihre<br />
Bearbeitung zuständig ist. Auch bei der Friedhofverwaltung der Lan<strong>des</strong>haupt-<br />
stadt München werden alle Beschwerden, egal an welcher Stelle abgegeben,<br />
7 Kißler/Bogumil/Greifenstein/Wiechmann: Moderne Zeiten im Rathaus? S. 84<br />
8 Bayerischer Innovationsring, Konzept zur Erprobung eines aktiven Ideen- und Beschwerdemana-<br />
gements, S. 7