07.10.2013 Aufrufe

1 Zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft: Zur Mehrdeutigkeit des ...

1 Zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft: Zur Mehrdeutigkeit des ...

1 Zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft: Zur Mehrdeutigkeit des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Soll die jeweilige Situation distanziert <strong>und</strong> jedermann betreffenden<br />

Gesichtspunkten betrachtet werden oder soll man sich auf die besondern<br />

Konstellationen der jeweiligen Situation gegebenen einlassen (Parsons 1962,<br />

81)? D.h. soll man sich an allgemeinen Standards orientieren oder an<br />

partikularen, die nur in einer bestimmten Kultur, in einem bestimmten Milieu<br />

oder in einer bestimmten Familie zu einer bestimmten Zeit gelten, aber für die<br />

Allgemeinheit keine Gültigkeit haben, ja bisweilen mit allgemeinen Standards<br />

sogar in Konkurrenz stehen. Prinzipiengeleitetes, kategorisches Handeln oder<br />

kontextabhängiges? Soll beispielsweise die Beziehung zwischen Ego <strong>und</strong> Alter<br />

ausschlaggebend sein, oder soll die Lösung <strong>des</strong> Problems gerade unter<br />

Absehung von der Beziehung erfolgen? Je stärker Wissenschaft <strong>und</strong> Recht in<br />

der Sozialen Arbeit zu tragen kommen, <strong>des</strong>to mehr tendiert sie in Richtung<br />

Universalismus, denn zu allgemeingültigen Erkenntnissen <strong>und</strong> Lösungen zu<br />

kommen, war ja gerade das Ziel "moderner" Wissenschaft <strong>und</strong> "modernen"<br />

Rechts. Darin liegt der Fortschritt, unter Absehung der Position der betroffenen<br />

sollten "gerechte" <strong>und</strong> durch Abstraktion von der spezifischen Perspektive <strong>des</strong><br />

Beobachters sollten "objektive" Ergebnisse erzeugt werden. Justitia wird blind<br />

dargestellt. Alle werden gleich behandelt, ihre Umstände zählen nicht, was<br />

darauf hinaus läuft, dass Ungleiche gleich behandelt werden (vgl. Früchtel<br />

2011, 37). Jede Form der Diagnostik ist auf eine Einordnung eines spezifischen<br />

Bil<strong>des</strong> in eine generelle Kategorie angewiesen unter Absehung der nur<br />

individuellen Eigenheiten. Rechtliche Leistungsansprüche müssen allgemein<br />

beschrieben werden <strong>und</strong> kommen dann als ein allgemeiner Standard zu<br />

Anwendung, der zwar noch individuell angepasst wird, aber ganz neue<br />

individuelle Entwürfe nicht mehr zulässt. Allerdings wird in der<br />

lebensweltorientierten Sozialen Arbeit der Respekt vor der Eigensinnigkeit <strong>des</strong><br />

individuellen Alltags zum zentralen Prinzip. Es geht dort um das<br />

Wiederfunktionieren <strong>des</strong> jeweiligen Alltags, <strong>und</strong> nicht um einen wissenschaftlich<br />

verallgemeinerten „richtigen“ Alltag. Deswegen entstehen Diagnosen im Dialog<br />

<strong>und</strong> sind mehr modus vivendi als objektive Wahrheit.<br />

5. Ganzheitlichkeit <strong>und</strong> Spezialisierung<br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!