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1 Zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft: Zur Mehrdeutigkeit des ...

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Neuseeland zur britischen Kolonie machen <strong>und</strong> das ging nur wenn dort Recht<br />

<strong>und</strong> Ordnung etabliert werden konnte. Zweitens wollte man die Maoris<br />

schützen, denn es zeichnete sich ab, dass diese den Auseinandersetzungen<br />

mit der ständig steigenden Zahl weißer Siedler erliegen würden. Im Jahr 1840<br />

gelang den Briten das diplomatische Meisterstück, 540 Māori-Häuptlinge an in<br />

der Siedlung Waitangi zu versammeln, <strong>und</strong> mit ihnen einen Vertrag zu<br />

schließen, die berühmte "Treaty of Waitangi". Mit diesem schenkten die Maoris<br />

ihr gesamtes Land, von einigen kleinen Ausnahmen abgesehen, der englischen<br />

Krone <strong>und</strong> behalten im Gegenzug das Ranagtiratanga, die Garantie<br />

traditioneller Selbstverwaltung <strong>und</strong> bekommen die britische<br />

Staatsangehörigkeit, mit allen demokratischen Rechten. Aus heutiger Sicht ist<br />

der Vertrag von Waitangi ein großartiges Zeugnis <strong>des</strong> fairen Umgangs einer<br />

überlegenen Macht mit einer unterlegenen, auf den man in Neuseeland bis<br />

heute ausgesprochen stolz ist. Aber aus heutiger Sicht ist der Vertrag aber<br />

auch ein genialer Schachzug der Māoris. Sie haben sich damit in weitsichtiger<br />

Weise umfängliche Rechte gesichert, die nun Verfassungscharakter haben.<br />

Das Waitangi Tribunal wacht darüber, dass staatliches <strong>und</strong> privates Handeln im<br />

Geiste <strong>des</strong> Vertrages von Waitangi geschieht (www.waitangi-tribunal.govt.nz).<br />

Allerdings ist die Treaty auch bis heute Symbol der Reibung zweier der<br />

Kulturen.<br />

So ist auch erklärbar, warum der 1974 in Kraft getretene "Children and Young<br />

Persons Act", der staatliche Eingriffsrechte in Kinderschutzfällen regelte <strong>und</strong><br />

multidisziplinäre Kinderschutzteams einrichtete - alles in allem ein recht<br />

fortschrittliches Gesetz, bereits 1982 mit der Kritik <strong>des</strong> „institutionellen<br />

Rassismus“ konfrontiert wurde <strong>und</strong> diese Kritik auch sehr ernst genommen<br />

wurde. Empirisch belegt wurde die Kritik mit Fallzahlen: Maorikinder fanden sich<br />

weit überproportional in stationären Hilfen, während die Fachkräfte <strong>und</strong><br />

Pflegeeltern ausschließlich Pakehas waren. Die Pflegefamilien hatten meist<br />

keinerlei Verbindung zur den Herkunftsfamilien <strong>und</strong> mehrmalige Wechsel der<br />

Pflegefamilien <strong>und</strong> Heime waren der Normalfall in einer Hilfebiographie. Die<br />

Kritik lautete, dass die kinderzentrierte Ausrichtung der Jugendhilfe die<br />

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