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05 - Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ...

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von einem Nationalsozialisten hätte erwarten müssen. Sein Auftreten sei disziplinlos gewesen.<br />

Sein „nichtnationalsozialistisches Verhalten <strong>und</strong> Handeln“ habe den Gegner immer wieder<br />

veranlasst, ihn als Beispiel hinzustellen. Bei Sammlungen soll er nichts oder nur gering<br />

gespendet haben. Wenn er gespendet habe, hätte er sich nur einem staatlich ausgeübten Druck<br />

gebeugt, dem ein ganzes Volk ausgeliefert gewesen sei. Den „Deutschen Gruß“ habe er abgelehnt.<br />

Es sei zudem widersprüchlich, wenn die Beklagte nach 1945 unterbreiteten Angaben<br />

mit der Begründung keinen Glauben schenke, weil sie nicht belegbar seien, demgegenüber<br />

den Ausschlussgr<strong>und</strong> ausschließlich aus den damaligen Schriftsätzen <strong>und</strong> Schreiben im Ehrengerichtsverfahren<br />

herleite, die ebenfalls nicht nachweisbar wären.<br />

Die Klageabweisung gegen den o. g. Bescheid des ARoV Leipzig in Gestalt des Widerspruchsbescheides<br />

begründete das VG Leipzig im Wesentlichen wie folgt:<br />

Gemessen an den im Urteil des BVerwG im Fall des Staatssekretärs Hugenbergs vom 28.<br />

Februar 1963 - VIII C 81.61 - BVerwGE 15, 326 = RiA 1963, 317 = RzW 1963, 571) sowie<br />

in Entscheidungen zu vergleichbaren Ausschlussvorschriften aufgestellten Gr<strong>und</strong>sätzen stehe<br />

außer Frage, dass der Geschädigte dem nationalsozialistischen Herrschaftssystem objektiv<br />

wie subjektiv erheblichen Vorschub geleistet hat, so dass der Ausschlusstatbestand des § 1<br />

Abs. 4 3. Alt. AusglLeistG gegeben sei. Dies ergebe sich aus Folgendem:<br />

Das politische Wirken des Geschädigten, der 1923 dem „Deutschvölkischen Schutz- <strong>und</strong><br />

Trutzb<strong>und</strong>“ - DVSTB - beitrat <strong>und</strong> am 8. August 1925 Mitglied der NSDAP wurde, sei davon<br />

geprägt gewesen, in Deutschland ein autoritäres Regime unter Abschaffung der Demokratie<br />

zu errichten. Bereits vor der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 habe<br />

er <strong>für</strong> die NSDAP maßgeblichen Einfluss auf das politische Geschehen in Leipzig genommen.<br />

So habe er im Dezember des Jahres 1925, unmittelbar nach seinem Parteieintritt, das Amt des<br />

Ortsgruppenführers der NSDAP übernommen. Er habe sich persönlich <strong>für</strong> die Anschaffung<br />

einer Druckmaschine <strong>und</strong> der notwendigen Papiervorräte <strong>für</strong> Propagandazwecke der NSDAP<br />

verbürgt. Zwar sei er 1927 aus der Partei ausgetreten. Dieser Austritt sei aber nicht freiwillig<br />

geschehen.<br />

Das politische Zutun sei insbesondere in der Zeit vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten<br />

nicht unerheblich gewesen. So habe er selbst im Schreiben vom 30. Juni 1934 angegeben,<br />

unmittelbar nach dem Wiedereintritt in die Partei am 1. August 1929, unter Beibehalt<br />

seiner ursprünglichen Mitgliedsnummer, sofort wieder in vorderster Linie gestanden zu haben.<br />

Im Schreiben vom 22. Februar 1937 habe er im Zusammenhang mit seinem Wiedereintritt<br />

in die NSDAP ausgeführt, er habe all seine Kräfte - körperlicher wie finanzieller Art - der<br />

Kreisleitung zur Verfügung gestellt. Ausweislich insbesondere von Stellungnahmen in Ehrengerichtsverfahren<br />

habe er auch in der Zeit, in der er nicht Mitglied der NSDAP war, <strong>für</strong> deren<br />

Ziele geworben <strong>und</strong> gekämpft.<br />

Nach seinem Wiedereintritt in die Partei sei er 1931 vom damaligen Kreisleiter als Stadtverordneter<br />

der NSDAP aufgestellt <strong>und</strong> gewählt worden. Zusätzlich habe man ihn zum Kreisfachberater<br />

<strong>für</strong> Bauwesen berufen. Er sei Kreisreferent <strong>für</strong> das Bau- <strong>und</strong> Siedlungswesen gewesen<br />

<strong>und</strong> zum Bezirksinnungsmeister <strong>für</strong> das gesamte Baugewerbe vorgeschlagen worden.<br />

Wie er selbst im Schreiben vom 22. Februar 1937 ausgeführt habe, sei er darüber hinaus mit<br />

verschiedenen Ämtern innerhalb der Kreisleitung beauftragt worden.<br />

Auch das weitere Verhalten nach dem 30. Januar 1933 stelle einen Beitrag am Aufstieg Hitlers<br />

<strong>und</strong> der NSDAP dar, der zur Überzeugung der Kammer nur als erhebliches Vorschubleisten<br />

qualifiziert werden könne. So habe er sich damit gebrüstet, <strong>für</strong> die Gleichschaltung in den<br />

Baugenossenschaften <strong>und</strong> den Schrebervereinen verantwortlich gewesen zu sein <strong>und</strong> diese<br />

durchgeführt zu haben. In mehreren Schreiben (30. Juni 1934, 22. Februar 1937 <strong>und</strong> 9. November<br />

1937) an den damaligen Reichsschatzmeister der NSDAP habe er unter Hinweis auf<br />

seinen Einsatz <strong>und</strong> seine Verb<strong>und</strong>enheit mit der NSDAP <strong>und</strong> deren Ideologie die Verleihung<br />

des Goldenen Ehrenzeichens begehrt.<br />

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