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05 - Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ...

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Diese Feststellung des BVerwG erweist sich in der Praxis als äußerst schwierig anzuwenden,<br />

findet doch derzeit ein großer Konzentrationsprozess der noch anhängigen Verfahren sowie<br />

der noch Jahre dauernden Klageverfahren auf einige ausgewählte ÄRoV bzw. der LÄRoV<br />

statt. Der bei einem Erledigungsstand von 97 % im vermögensrechtlichen Bereich vorzuhaltende<br />

Personalbestand wäre unverhältnismäßig hoch. Die Landkreise wären andererseits nach<br />

Auflösen der Ämter überfordert, diese Verfahren weiter in hoher Qualität zu betreuen. Generelle<br />

Zuständigkeitsübertragungen durch landesrechtliche Regelungen sollten weiter möglich<br />

sein.<br />

Mitgeteilt von Dr. Ellen Händler<br />

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