05 - Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ...
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Erhebliches Vorschubleisten dem nationalsozialistischen<br />
System; Kreisfachberater <strong>für</strong><br />
Bauwesen; Kreisreferent <strong>für</strong> das Bau- <strong>und</strong><br />
Siedlungswesen<br />
Leitsätze der Bearbeiterin (nicht amtlich):<br />
§ 1 Abs. 4 3. Alt. AusglLeistG<br />
Die Ablehnung einzelner ideologischer Gr<strong>und</strong>sätze unter bewusster Tolerierung <strong>und</strong> teilweiser<br />
Verfolgung derselben politischen Ziele der Nationalsozialisten reicht ebenso wenig aus<br />
wie das Abwenden von dem System der Nationalsozialisten nach dessen Untergang, nachdem<br />
der Betr<strong>offene</strong> selbst den Weg mitbereitet hatte, um das Nichtvorliegen des subjektiven Tatbestands<br />
des erheblichen Vorschubleistens dem NS-System i. S. d. § 1 Abs. 4 3. Alt.<br />
AusglLeistG zu belegen.<br />
Gericht, Datum <strong>und</strong> Az.:<br />
VG Leipzig, Urteil vom 20. August 2004, Az.: 1 K 340/03<br />
Tatbestand/Problem:<br />
Unter Bezugnahme auf den Ausschlussgr<strong>und</strong> des § 1 Abs. 4 3. Alt. AusglLeistG lehnte das<br />
ARoV Leipzig den Antrag auf Ausgleichsleistung wegen der besatzungsrechtlichen/-hoheitlichen<br />
Enteignung mehrerer Gr<strong>und</strong>stücke des Rechtsvorgängers der Kläger ab.<br />
Dieser war seit dem 8. August 1925 Mitglied der NSDAP <strong>und</strong> wurde im gleichen Jahr zum<br />
Ortsgruppenführer ernannt. 1927 trat er vorgeblich auf Wunsch des damaligen Reichsschatzmeisters<br />
der NSDAP - ohne seine Mitgliedschaft aufgeben zu wollen - aus der Partei mit der<br />
Begründung aus, den Offenbarungseid <strong>für</strong> Forderungen, die durch den Ankauf einer Druckmaschine<br />
<strong>und</strong> der entsprechenden Papiervorräte <strong>für</strong> die Partei entstanden wären, verhindern<br />
zu wollen.<br />
Am 1. August 1929 trat er unter Beibehaltung seiner ursprünglichen Mitgliedsnummer wieder<br />
in die NSDAP ein. Danach sei er vom Kreisleiter mit verschiedenen Ämtern innerhalb der<br />
Kreisleitung beauftragt worden.<br />
In einem Schreiben vom 30. Juni 1934 an den Reichsschatzmeister betreffend seines Antrags<br />
<strong>für</strong> das goldene Ehrenzeichen der alten Parteigenossen äußerte er sich zu seinem Wiedereintritt<br />
dahingehend, dass er sofort wieder in die vorderste Linie gegangen sei. Der Kreisleiter<br />
hätte ihn 1931 bei der Gemeinderatswahl als Kandidaten der NSDAP aufgestellt. Er sei auch<br />
als Stadtverordneter gewählt worden. Dieses Amt hätte er bis zur Machtübernahme inne gehabt.<br />
Zusätzlich habe man ihn zum Kreisfachberater <strong>für</strong> Bauwesen berufen. In einem weiteren<br />
Schreiben vom 22. Februar 1937 an den Reichsschatzmeister führte er aus, er habe anlässlich<br />
einer Feier der „Alten Garde“ in Leipzig, im Jahr 1935, seine Bitte um die Verleihung des<br />
goldenen Ehrenzeichens der NSDAP <strong>und</strong> des sächsischen Ehrenzeichens dem Reichsstatthalter<br />
Mutschmann vorgetragen. Am 20. Juli 1935 verlieh ihm die Gauleitung das sächsische<br />
Ehrenzeichen. Er sei darauf vom Kreisleiter mit verschiedenen Ämtern innerhalb der Kreisleitung<br />
beauftragt worden. Unter anderem sei er Kreisreferent <strong>für</strong> das Bau- <strong>und</strong> Siedlungswesen<br />
gewesen. Seit der Machtübernahme hätte er unzählige Ehrenämter aufgetragen bekommen. Er<br />
sei seit 1925 vorwiegend ohne Unterbrechung in der Partei tätig gewesen <strong>und</strong> habe seine geschäftlichen<br />
Belange (als Inhaber einer Baufirma) nur nebenbei erledigen können. An seiner<br />
Gesinnung habe sich nie etwas geändert. Während der Zeit, in der er nicht Mitglied in der<br />
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