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05 - Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ...

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Erhebliches Vorschubleisten dem nationalsozialistischen<br />

System; Kreisfachberater <strong>für</strong><br />

Bauwesen; Kreisreferent <strong>für</strong> das Bau- <strong>und</strong><br />

Siedlungswesen<br />

Leitsätze der Bearbeiterin (nicht amtlich):<br />

§ 1 Abs. 4 3. Alt. AusglLeistG<br />

Die Ablehnung einzelner ideologischer Gr<strong>und</strong>sätze unter bewusster Tolerierung <strong>und</strong> teilweiser<br />

Verfolgung derselben politischen Ziele der Nationalsozialisten reicht ebenso wenig aus<br />

wie das Abwenden von dem System der Nationalsozialisten nach dessen Untergang, nachdem<br />

der Betr<strong>offene</strong> selbst den Weg mitbereitet hatte, um das Nichtvorliegen des subjektiven Tatbestands<br />

des erheblichen Vorschubleistens dem NS-System i. S. d. § 1 Abs. 4 3. Alt.<br />

AusglLeistG zu belegen.<br />

Gericht, Datum <strong>und</strong> Az.:<br />

VG Leipzig, Urteil vom 20. August 2004, Az.: 1 K 340/03<br />

Tatbestand/Problem:<br />

Unter Bezugnahme auf den Ausschlussgr<strong>und</strong> des § 1 Abs. 4 3. Alt. AusglLeistG lehnte das<br />

ARoV Leipzig den Antrag auf Ausgleichsleistung wegen der besatzungsrechtlichen/-hoheitlichen<br />

Enteignung mehrerer Gr<strong>und</strong>stücke des Rechtsvorgängers der Kläger ab.<br />

Dieser war seit dem 8. August 1925 Mitglied der NSDAP <strong>und</strong> wurde im gleichen Jahr zum<br />

Ortsgruppenführer ernannt. 1927 trat er vorgeblich auf Wunsch des damaligen Reichsschatzmeisters<br />

der NSDAP - ohne seine Mitgliedschaft aufgeben zu wollen - aus der Partei mit der<br />

Begründung aus, den Offenbarungseid <strong>für</strong> Forderungen, die durch den Ankauf einer Druckmaschine<br />

<strong>und</strong> der entsprechenden Papiervorräte <strong>für</strong> die Partei entstanden wären, verhindern<br />

zu wollen.<br />

Am 1. August 1929 trat er unter Beibehaltung seiner ursprünglichen Mitgliedsnummer wieder<br />

in die NSDAP ein. Danach sei er vom Kreisleiter mit verschiedenen Ämtern innerhalb der<br />

Kreisleitung beauftragt worden.<br />

In einem Schreiben vom 30. Juni 1934 an den Reichsschatzmeister betreffend seines Antrags<br />

<strong>für</strong> das goldene Ehrenzeichen der alten Parteigenossen äußerte er sich zu seinem Wiedereintritt<br />

dahingehend, dass er sofort wieder in die vorderste Linie gegangen sei. Der Kreisleiter<br />

hätte ihn 1931 bei der Gemeinderatswahl als Kandidaten der NSDAP aufgestellt. Er sei auch<br />

als Stadtverordneter gewählt worden. Dieses Amt hätte er bis zur Machtübernahme inne gehabt.<br />

Zusätzlich habe man ihn zum Kreisfachberater <strong>für</strong> Bauwesen berufen. In einem weiteren<br />

Schreiben vom 22. Februar 1937 an den Reichsschatzmeister führte er aus, er habe anlässlich<br />

einer Feier der „Alten Garde“ in Leipzig, im Jahr 1935, seine Bitte um die Verleihung des<br />

goldenen Ehrenzeichens der NSDAP <strong>und</strong> des sächsischen Ehrenzeichens dem Reichsstatthalter<br />

Mutschmann vorgetragen. Am 20. Juli 1935 verlieh ihm die Gauleitung das sächsische<br />

Ehrenzeichen. Er sei darauf vom Kreisleiter mit verschiedenen Ämtern innerhalb der Kreisleitung<br />

beauftragt worden. Unter anderem sei er Kreisreferent <strong>für</strong> das Bau- <strong>und</strong> Siedlungswesen<br />

gewesen. Seit der Machtübernahme hätte er unzählige Ehrenämter aufgetragen bekommen. Er<br />

sei seit 1925 vorwiegend ohne Unterbrechung in der Partei tätig gewesen <strong>und</strong> habe seine geschäftlichen<br />

Belange (als Inhaber einer Baufirma) nur nebenbei erledigen können. An seiner<br />

Gesinnung habe sich nie etwas geändert. Während der Zeit, in der er nicht Mitglied in der<br />

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