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RdT 1/2010 - Bund gegen Missbrauch der Tiere

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entscheidend dazu bei, dass sich die<br />

SPD (im September 2008) in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />

für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz für eine<br />

Überarbeitung stark machte und die<br />

<strong>Bund</strong>esregierung im Haushaltsplan<br />

2009 die Gel<strong>der</strong> bereitstellte.<br />

Damit es nicht bei bloßen Absichtsbekundungen<br />

bleibt, wandte sich im Februar<br />

2009 <strong>der</strong> bmt fe<strong>der</strong>führend im<br />

Namen von 14 Tier-, Natur- und Artenschutzorganisationen<br />

in einem<br />

Schreiben an alle Mitglie<strong>der</strong> des Agrarausschusses,<br />

um den Prozess zu beschleunigen.<br />

Im März <strong>2010</strong> gab das<br />

BMELV endlich grünes Licht.<br />

Daraufhin machte <strong>der</strong> bmt zusammen<br />

mit 11 an<strong>der</strong>en Tier- und Naturschutzverbänden<br />

in einer schriftlichen Stellungnahme<br />

an die Adresse des<br />

<strong>Bund</strong>esministeriums unter an<strong>der</strong>em auf<br />

zwei Kernfor<strong>der</strong>ungen aufmerksam:<br />

eine regelmäßige fachliche Überprüfung<br />

des Gutachtens, spätestens alle<br />

5 Jahre<br />

eine paritätische Besetzung des<br />

Sachverständigengremiums, d.h. dass<br />

Vertreter von Zooverbänden, Tierschutzverbänden<br />

und unabhängige<br />

wissenschaftliche Experten mit gleicher<br />

Anzahl von Personen vertreten sind.<br />

Elefantenfamilie in ihrem natürlichen Lebensraum, rechts im Zoo<br />

Wann ist <strong>der</strong> Zoo ein Zoo?<br />

Gleichzeitig - und von <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

fast unbemerkt - än<strong>der</strong>te <strong>der</strong> deutsche<br />

Gesetzgeber die Definition, was<br />

ein Zoo zu sein habe. Nach dem neuen<br />

<strong>Bund</strong>esnaturschutzgesetz von März<br />

<strong>2010</strong> ist ein Zoo eine Einrichtung, in<br />

<strong>der</strong> mehr als 20 <strong>Tiere</strong> wild leben<strong>der</strong> Arten<br />

gehalten und <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

präsentiert werden, ausgenommen<br />

Schalenwildarten wie Wildschweine<br />

und Rehe und Hirsche. Einrichtungen,<br />

die weniger Wildtiere halten, sind definitionsgemäß<br />

Tiergehege.<br />

Was so lapidar und unbedeutend<br />

klingt, offenbart sich erst bei näherer<br />

Betrachtung. So entfallen z.B. für Tiergehege<br />

zentrale For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> EU-<br />

Zoorichtlinie, gleichfalls muss die Öffentlichkeit<br />

nicht über den Schutz <strong>der</strong><br />

Artenvielfalt informiert werden.<br />

Auch Hinweisschil<strong>der</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Formen<br />

<strong>der</strong> Informationen über die zur<br />

Schau gestellten Arten und ihre natürlichen<br />

Biotope sind nicht notwendig.<br />

Zudem brauchen diese Zoos auch keine<br />

Anstrengungen im Artenschutz nachzuweisen,<br />

sie müssen sich nicht an Forschungen<br />

beteiligen, die zur Erhaltung<br />

<strong>der</strong> Arten beitragen und müssen auch<br />

nicht Informationen über die Arterhaltung<br />

o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>ansiedlung von Arten<br />

in ihren Biotopen mit an<strong>der</strong>en Einrichtungen<br />

austauschen.<br />

Die beson<strong>der</strong>e Brisanz erhält die Ausnahmereglung<br />

dadurch, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

vom Aussterben bedrohte<br />

Tierarten, die in <strong>der</strong> Regel unter beson<strong>der</strong>em<br />

rechtlichen internationalen<br />

Schutz stehen, nicht explizit von dieser<br />

Ausnahme ausnimmt. So würde eine<br />

Einrichtung noch als Tiergehege gelten,<br />

die zwei Elefanten, vier Delfine,<br />

vier Schimpansen, zwei Nashörner,<br />

zwei Pandas, vier Schneeleoparden<br />

und zwei Geparden hält.<br />

Eigentlich muss<br />

die <strong>Bund</strong>esrepublikDeutschland<br />

dafür<br />

Sorge tragen,<br />

dass beide<br />

Grundziele <strong>der</strong><br />

Richtlinie, "<strong>der</strong><br />

Schutz wild leben<strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>" und "die Erhaltung<br />

<strong>der</strong> biologischen Vielfalt",<br />

durch die Ausnahme nicht gefährdet<br />

werden. Da nach Ansicht des bmt <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber durch diese pauschale<br />

Ausnahmeregelung <strong>gegen</strong> europäisches<br />

Gemeinschaftsrecht verstößt, hat<br />

sich <strong>der</strong> bmt schriftlich an den EU-Umweltkommissar<br />

gewandt. Eine Antwort<br />

steht noch aus.<br />

Ausblick<br />

Anfang Juli wird im Rahmen einer Verbändeanhörung<br />

in Bonn das BMELV<br />

darüber entscheiden, wie das weitere<br />

Proze<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> Überarbeitung<br />

des Säugetiergutachtens ist.<br />

Es ist zu hoffen, dass die Tierschutzverbände<br />

diesmal die Chance erhalten,<br />

daran tatsächlich mitzuwirken, um den<br />

Tierhaltungsstandard in Zoos auf eine<br />

ethisch verantwortbare und fachlich<br />

fundierte Ebene zu heben. Hilfreich für<br />

alle Seiten wäre es, wenn Zooverbände<br />

und Tierschutzverbände aufeinan<strong>der</strong><br />

zugehen würden, um eine möglichst<br />

vertrauensvolle Arbeit in dem zu<br />

bildenden Sachverständigengremium<br />

zu schaffen.<br />

Hilfreich nicht nur für die Verbände,<br />

son<strong>der</strong>n in erster Linie für die Zootiere.<br />

Mittelfristig sollte sich <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

jedoch Gedanken darüber machen, ob<br />

es für den Tierschutzvollzug nicht effektiver<br />

ist, indem man dem Beispiel<br />

Österreichs folgt und die Zootierhaltung<br />

in einer verbindlichen Tierhaltungsverordnung<br />

regelt.<br />

Text: Torsten Schmidt<br />

Fotos: Petra Zipp, Claudia Lotz<br />

Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 2/<strong>2010</strong><br />

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