Stichproben nach § 42 RSAV - Bundesversicherungsamt
Stichproben nach § 42 RSAV - Bundesversicherungsamt
Stichproben nach § 42 RSAV - Bundesversicherungsamt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zusammenfassung 3<br />
schiedene Merkmalsausprägung. Damit ist z. B. der Median = 0 €. Die extreme Schiefe<br />
der Verteilung resultiert in einer erheblichen Aufblähung der Varianz, was schließlich<br />
auch zu einem ungewöhnlich hohen Variationskoeffizienten führt. In Simulationen mit<br />
Daten der Beispielskassen wurden Werte zwischen 6 und 9 für den Variationskoeffizienten<br />
des Korrekturbetrages gefunden. Darüber hinaus konnte eine Beziehung zwischen<br />
der Fehlerquote und dem Variationskoeffizienten etabliert werden, welche für kleine<br />
Fehlerquoten unter 3% hohe Variationskoeffizienten in einer Größenordnung zwischen 7<br />
bis 11 bestätigt.<br />
(10) Durch Schichtung der Grundgesamtheit kann die Genauigkeit der Mittelwertschätzung<br />
eventuell gesteigert und der <strong>Stichproben</strong>umfang reduziert werden. Voraussetzung<br />
ist, dass ein Merkmal gefunden wird (das. sog. Schichtungsmerkmal), welches eine ausreichende<br />
Korrelation mit dem Korrekturbetrag aufweist und dessen Verteilung in der<br />
Grundgesamtheit bekannt ist. Im empirischen Teil des Gutachtens wurde die versichertenbezogene<br />
Zuweisung als ein a priori plausibles Schichtungsmerkmal untersucht. In<br />
der Simulation ergaben sich für fünf in Bezug auf die Gradienten der Mittelwerte und<br />
Standardabweichungen abgegrenzte Schichten beachtliche Schichtungseffekte, die bei<br />
optimaler Verteilung des Gesamtstichprobenumfangs auf die Schichten („Neymann-<br />
Allokation“) je <strong>nach</strong> Beispielskasse zwischen -24% und -58% schwankten, interpretierbar<br />
als prozentuale Abzüge vom berechneten <strong>Stichproben</strong>umfang einer einfachen Zufallstichprobe,<br />
wenn eine optimal geschichtete Zufallsstichprobe gezogen wird. Dabei<br />
hat sich die Neymann-Allokation – vor allem auch zur angemessenen Berücksichtigung<br />
der Versicherten mit hohen Kosten – gegenüber einer Schichtung als vorteilhaft erwiesen,<br />
welche den Gesamtumfang der Stichprobe proportional zum Anteil der Schichten in<br />
der Grundgesamtheit verteilt („proportionale Allokation“).<br />
(11) Beruht die Planung der <strong>Stichproben</strong> für die Prüfungen <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> <strong>RSAV</strong> ausschließlich<br />
auf empirisch nicht fundierten Annahmen, wie im vorliegenden Gutachten, so läuft<br />
man Gefahr, entweder erhebliche Ressourcen zu verschwenden, weil die Stichprobe zu<br />
groß, oder man handelt sich enorme Fehlerbreiten ein, weil sie zu klein angelegt wurde.<br />
Das <strong>Stichproben</strong>verfahren soll den <strong>Stichproben</strong>fehler so gering wie möglich halten. Es<br />
darf dabei aber die Gesamtprüfkapazität der Prüfdienste nicht überschritten werden.<br />
Daher scheint zwingend geboten, die erforderlichen Planungsdaten in einer dem ersten<br />
Prüfzyklus vorgeschalteten Pilotphase zu erarbeiten, weil anders die Planungsaufgabe<br />
nicht zu lösen ist.<br />
(12) In Hinblick auf die in Ziffer (1) unter a) genannten Prüfungen sollten in der Pilotphase<br />
die Ergebnisse der ähnlichen Prüfungen <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 15a <strong>RSAV</strong> ausgewertet werden. Für<br />
die unter b) genannten Prüfungen werden Vorbereitungsstichproben aus einer geringen<br />
Zahl von gut ausgesuchten Beispielskassen vorgeschlagen. In diesen sollte das Prüfverfahren<br />
auf der Basis von einfachen Zufallsstichproben erprobt werden, deren <strong>Stichproben</strong>umfänge<br />
so festzusetzen sind, dass man ein pF= 0,05 (=5%) mit einer relativen<br />
Abweichung von höchstens ɛ = 30% schätzen kann.<br />
Schäfer <strong>Stichproben</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> <strong>RSAV</strong>