Stichproben nach § 42 RSAV - Bundesversicherungsamt
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Hintergrund und Aufgabenstellung 11<br />
1.5 Konsequenz der Prüfungen <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> <strong>RSAV</strong><br />
Wie das BVA in seiner Darlegung der inhaltlichen Anforderungen an das Gutachten ausführt,<br />
lassen sich die möglichen Konsequenzen der Prüfungen <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> <strong>RSAV</strong> auf die<br />
Zuweisungen im Morbi-RSA unmittelbar aus Tabelle 1-1ableiten (BVA 2013).<br />
So führt beispielsweise eine Kürzung der Versichertentage im Ausgleichsjahr zu einer<br />
proportionalen Kürzung der Zuweisungen aufgrund der Grundpauschale und der Zu-<br />
und Abschläge für einen Versicherten. Eine Kürzung der Versichertentage mit Erwerbsminderung<br />
hat dagegen nur dann eine Auswirkung, wenn die Zahl der Tage vor<br />
der Prüfung über der 183-Tage-Schwelle lag und anschließend darunter.<br />
In diesem Fall entfällt der EMG-Zuschlag komplett, wenn es sich um die Meldung für<br />
das Jahr vor dem Ausgleichsjahr handelt. Handelt es sich um die Meldung für das Ausgleichsjahr<br />
wird aus einem ggf. vorhandenen K-EMG-Zuschlag ein K-AGG-Zuschlag.<br />
Die folgenden Tabellen fassen die Konsequenzen zusammen, die sich aus den Prüfungen<br />
<strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> <strong>RSAV</strong> für die Zuweisungen ergeben können.<br />
Tabelle 1-2 Konsequenz der Prüfungen <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> Abs. 1 S. 1 Nr. 1 <strong>RSAV</strong><br />
Angabe<br />
Versichertentage<br />
VT mit KG-<br />
Anspruch<br />
VT mit DMP-<br />
Einschreibung<br />
Geburtsjahr,<br />
Geschlecht<br />
VT mit Erwerbsminderung<br />
Quelle: BVA (2013)<br />
Satzart SA110 (Korrektur SA100 EM)<br />
Berichtsjahr Ausgleichsjahr (Bsp.: 2009)<br />
Meldejahr Berichtsjahr + 2 (Bsp.: 2011)<br />
Meldung <strong>nach</strong><br />
<strong>RSAV</strong><br />
<strong>§</strong> 30 Abs. 4 S. 2 HS 2 <strong>RSAV</strong><br />
<strong>§</strong> 30 Abs.1 Kürzung der Zuweisungen aufgrund der Grundpau-<br />
S.1 Nr.1<br />
<strong>§</strong> 30 Abs.1<br />
S.1 Nr.11<br />
<strong>§</strong> 38 Abs. 2<br />
<strong>§</strong> 30 Abs.1<br />
S.1 Nr.1<br />
<strong>§</strong> 30 Abs.1<br />
S.1 Nr.2<br />
schale und der Zu-/Abschläge (ohne KG)<br />
Kürzung der Zuweisungen aufgrund der Krankengeld-Zuschläge<br />
Kürzung der Zuweisungen aufgrund der DMP-<br />
Pauschale<br />
Verlust aller Zuschläge, wenn Plausi-Prüfung nicht<br />
mehr erfolgreich (Abgleich mit Geburtsjahr & Geschlecht<br />
im Vorjahr)<br />
wenn < 183, dann K-AGG- statt K-EMG-Zuschlag<br />
(nur wenn gleichzeitig KG-Anspruch)<br />
Schäfer <strong>Stichproben</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> <strong>RSAV</strong>