Stichproben nach § 42 RSAV - Bundesversicherungsamt
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Mögliche <strong>Stichproben</strong>verfahren und Struktur des Gutachtens 13<br />
2 Mögliche <strong>Stichproben</strong>verfahren und Struktur des Gutachtens<br />
2.1 Grundbegriffe der <strong>Stichproben</strong>theorie<br />
Bei der Planung einer Stichprobe richtet sich das erkenntnisleitende Interesse auf eine<br />
Grundgesamtheit, die endlich ist und aus N wohlunterschiedenen, gleichartigen Objekten<br />
besteht, die auch als Elemente, Untersuchungseinheiten oder Merkmalsträger bezeichnet<br />
werden. Von diesen müssen begrifflich die Auswahleinheiten unterschieden<br />
werden, obwohl sie häufig mit den Untersuchungseinheiten übereinstimmen. So können<br />
beispielsweise die Untersuchungseinheiten einer Befragung die Schüler einer Region<br />
sein, aber die Auswahleinheiten aus Schulklassen bestehen (was die Erhebungsorganisation<br />
erheblich vereinfacht). Für die vorliegende Planungsaufgaben besteht die Grundgesamtheit<br />
immer aus den Versicherten einer bestimmten, am Risikostrukturausgleich<br />
beteiligten Krankenkasse in einem vorgegebenen Jahr, wobei eine Person als Versicherte<br />
angesehen wird, wenn sie mindestens einen Tag des betrachteten Jahres bei<br />
dieser Kasse versichert war.<br />
Es geht in einer statistischen Untersuchung der Grundgesamtheit dann um die Ermittlung<br />
einer Kennziffer, die unter Bezug auf ein festes Merkmal berechnet wird. Als Kennziffern<br />
kommen Anteilswerte, Mittelwerte oder Merkmalssummen infrage (z. B. der<br />
Frauenanteil, das Durchschnittsalter oder die Summe der Zuweisungen in einer Versichertengruppe),<br />
aber auch Standardabweichungen, Quantile usw.<br />
Man kann die interessierende Kennziffer unter Umständen aus einer Vollerhebung berechnen.<br />
In den meisten Fällen ist es jedoch aus mehreren Gründen zweckmäßig, sich<br />
auf eine Teilgesamtheit zu beschränken, die als Stichprobe bezeichnet wird. Die aus der<br />
Stichprobe berechnete Kennziffer wird dann als Schätzung der unbekannten Kennziffer<br />
der Grundgesamtheit bezeichnet. Mit dem Verfahren der Schätzung ist dann die Hochrechnung<br />
(auf die Grundgesamtheit) verbunden, wobei das besondere Interesse dem<br />
Schätzfehler (Hochrechnungsfehler) gilt, d. h. der Frage, wie groß die Differenz zwischen<br />
der aus der Stichprobe bzw. der Grundgesamtheit berechneten Kennziffer ist.<br />
Da die Verteilung des zu untersuchenden Merkmals zur Optimierung des <strong>Stichproben</strong>planes<br />
herangezogen wird, bezieht sich ein konkreter <strong>Stichproben</strong>plan stets auf eine<br />
einzelne Kennziffer (bzw. auf ein einzelnes Merkmal, das als Erhebungsmerkmal bezeichnet<br />
wird). Sollen aus Kostengründen mehrere Kennziffern aus der gleichen Stichprobe<br />
geschätzt werden, so handelt es sich um eine Mehrzweckstichprobe. Ein <strong>Stichproben</strong>plan<br />
für eine Mehrzweckstichprobe stellt immer einen Kompromiss der Pläne für<br />
die verschiedenen einzelnen Kennziffern dar.<br />
Für die Planung der <strong>Stichproben</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> <strong>RSAV</strong> ist das primäre Erhebungsmerkmal<br />
der versichertenbezogene Korrekturbetrag und die Kennziffer ist die Merkmalssumme.<br />
Daneben sind aber auch verschiedene andere Merkmale zur Charakterisierung der auftretenden<br />
Fehler von Interesse.<br />
Schäfer <strong>Stichproben</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> <strong>RSAV</strong>