Stichproben nach § 42 RSAV - Bundesversicherungsamt
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Mögliche <strong>Stichproben</strong>verfahren und Struktur des Gutachtens 17<br />
2.6 Für <strong>Stichproben</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> <strong>RSAV</strong> ungeeignete Auswahlverfahren<br />
Verfahren, bei denen die Auswahl der <strong>Stichproben</strong>elemente nicht auf der Basis eines<br />
realen oder simulierten Zufallsexperimentes erfolgt, scheiden aus, weil der Schätzfehler<br />
bei der Hochrechnung nicht kontrolliert werden kann.<br />
Klumpenauswahlverfahren gehen in der Regel mit einem Verlust an Genauigkeit einher,<br />
den man in Kauf nimmt, um Ziehungskosten zu sparen. Sie kommen für die hier zu besprechenden<br />
<strong>Stichproben</strong> nicht infrage, weil die Gruppierung der Pseudonyme zu Klumpen<br />
(Clustern) zum Zwecke der Ziehung keine Kostenvorteile bietet.<br />
Wenn Zufallsauswahlen in einem <strong>Stichproben</strong>design auf verschiedenen Stufen vorgesehen<br />
sind, so handelt es sich um ein mehrstufiges Auswahlverfahren. 5 Diese enthalten<br />
in der Praxis häufig auf mindesten einer Stufe Klumpen als Auswahleinheiten und werden<br />
eingesetzt, um die Ziehungsorganisation zu erleichtern und dadurch Ziehungskosten<br />
einzusparen. Als vorteilhaft erweist sich ein mehrstufiger Auswahlplan vielfach,<br />
wenn die Grundgesamtheit hierarchisch gegliedert ist. Aber auch in Fällen, in denen<br />
keine geeignete Auswahlgrundlage für eine einfache Zufallsauswahl verfügbar ist, kann<br />
sich ein mehrstufiger Auswahlplan als zweckmäßig erweisen. Da die Grundgesamtheit<br />
sich im Kontext jedoch aus den Versicherten einer bestimmten Krankenkasse zusammensetzt,<br />
deren Stammdaten dem BVA pseudonymisiert (maschinenlesbar) zum Zwecke<br />
der <strong>Stichproben</strong>ziehung zur Verfügung stehen, bietet ein mehrstufiges gegenüber<br />
einem einstufigen Auswahlverfahren keine Vorteile.<br />
Eine Auswahl mit variierenden Wahrscheinlichkeiten ist ein spezielles (ggf. mehrstufiges)<br />
Klumpenauswahlverfahren, das zweckmäßig ist, wenn die Klumpengröße sehr<br />
stark variiert. Eine solche Auswahl kommt hier nicht in Betracht.<br />
Mehrphasige Auswahlverfahren können sich als zweckmäßig erweisen im Rahmen einer<br />
sog. gebundenen Hochrechnung, wenn das zu erhebende Merkmal korreliert ist mit<br />
einem anderen (Hilfsmerkmal), dessen Ausprägungen für die Untersuchungseinheiten<br />
man zwar nicht kennt, aber dessen Erhebung mit wesentlich weniger Aufwand verbunden<br />
ist. Gebundene Hochrechnungen können für die Weiterentwicklung der Verfahren<br />
eine Rolle spielen (vgl. Abschnitt 7.6), aber mehrphasige Auswahlen sind im Kontext<br />
nicht erforderlich, weil die Ausprägungen sämtlicher potentieller Hilfsmerkmale in der<br />
Grundgesamtheit der zu prüfenden Kasse ja bekannt sind.<br />
5 Es gibt Mehrstufigkeit auch bei sequentiellen <strong>Stichproben</strong>verfahren. Diese sind hier aber nicht gemeint.<br />
Schäfer <strong>Stichproben</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> <strong>RSAV</strong>