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Stichproben nach § 42 RSAV - Bundesversicherungsamt

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Mögliche <strong>Stichproben</strong>verfahren und Struktur des Gutachtens 17<br />

2.6 Für <strong>Stichproben</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> <strong>RSAV</strong> ungeeignete Auswahlverfahren<br />

Verfahren, bei denen die Auswahl der <strong>Stichproben</strong>elemente nicht auf der Basis eines<br />

realen oder simulierten Zufallsexperimentes erfolgt, scheiden aus, weil der Schätzfehler<br />

bei der Hochrechnung nicht kontrolliert werden kann.<br />

Klumpenauswahlverfahren gehen in der Regel mit einem Verlust an Genauigkeit einher,<br />

den man in Kauf nimmt, um Ziehungskosten zu sparen. Sie kommen für die hier zu besprechenden<br />

<strong>Stichproben</strong> nicht infrage, weil die Gruppierung der Pseudonyme zu Klumpen<br />

(Clustern) zum Zwecke der Ziehung keine Kostenvorteile bietet.<br />

Wenn Zufallsauswahlen in einem <strong>Stichproben</strong>design auf verschiedenen Stufen vorgesehen<br />

sind, so handelt es sich um ein mehrstufiges Auswahlverfahren. 5 Diese enthalten<br />

in der Praxis häufig auf mindesten einer Stufe Klumpen als Auswahleinheiten und werden<br />

eingesetzt, um die Ziehungsorganisation zu erleichtern und dadurch Ziehungskosten<br />

einzusparen. Als vorteilhaft erweist sich ein mehrstufiger Auswahlplan vielfach,<br />

wenn die Grundgesamtheit hierarchisch gegliedert ist. Aber auch in Fällen, in denen<br />

keine geeignete Auswahlgrundlage für eine einfache Zufallsauswahl verfügbar ist, kann<br />

sich ein mehrstufiger Auswahlplan als zweckmäßig erweisen. Da die Grundgesamtheit<br />

sich im Kontext jedoch aus den Versicherten einer bestimmten Krankenkasse zusammensetzt,<br />

deren Stammdaten dem BVA pseudonymisiert (maschinenlesbar) zum Zwecke<br />

der <strong>Stichproben</strong>ziehung zur Verfügung stehen, bietet ein mehrstufiges gegenüber<br />

einem einstufigen Auswahlverfahren keine Vorteile.<br />

Eine Auswahl mit variierenden Wahrscheinlichkeiten ist ein spezielles (ggf. mehrstufiges)<br />

Klumpenauswahlverfahren, das zweckmäßig ist, wenn die Klumpengröße sehr<br />

stark variiert. Eine solche Auswahl kommt hier nicht in Betracht.<br />

Mehrphasige Auswahlverfahren können sich als zweckmäßig erweisen im Rahmen einer<br />

sog. gebundenen Hochrechnung, wenn das zu erhebende Merkmal korreliert ist mit<br />

einem anderen (Hilfsmerkmal), dessen Ausprägungen für die Untersuchungseinheiten<br />

man zwar nicht kennt, aber dessen Erhebung mit wesentlich weniger Aufwand verbunden<br />

ist. Gebundene Hochrechnungen können für die Weiterentwicklung der Verfahren<br />

eine Rolle spielen (vgl. Abschnitt 7.6), aber mehrphasige Auswahlen sind im Kontext<br />

nicht erforderlich, weil die Ausprägungen sämtlicher potentieller Hilfsmerkmale in der<br />

Grundgesamtheit der zu prüfenden Kasse ja bekannt sind.<br />

5 Es gibt Mehrstufigkeit auch bei sequentiellen <strong>Stichproben</strong>verfahren. Diese sind hier aber nicht gemeint.<br />

Schäfer <strong>Stichproben</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>42</strong> <strong>RSAV</strong>

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