Leitlinien für die Durchführung des Fallbezogenen ... - BWV
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2.2 Abdeckung der Lernziele<br />
Der Report muss nicht alle Lernziele einer<br />
Wahlqualifikationseinheit (Wahlbaustein) abdecken. Auf Grund<br />
der betrieblichen Besonderheiten kann oft nur ein Teil der<br />
Lernziele in einem Report abgebildet werden, wie imBeispiel 1<br />
dargestellt.<br />
Beispiel 1<br />
Vergewissern Sie sich bitte im Vorfeld der Prüfung, dass <strong>die</strong><br />
ausgewählte Aufgabe den Lernzielen der Wahlqualifikationseinheit<br />
entspricht. Die ausgewählte Aufgabe soll den Lernzielen <strong>des</strong><br />
Wahlbausteins sowie der Gesamtintention <strong>des</strong> Wahlbausteines<br />
entsprechen. Die Erläuterung zur Verordnung über <strong>die</strong><br />
Berufsausbildung Kaufmann <strong>für</strong> Versicherungen und Finanzen gibt<br />
Hilfestellung zu den einzelnen Lernzielen 3 .Das Beispiel 2eignet<br />
sich somit nicht als Grundlage <strong>für</strong> einen Report.<br />
Beispiel 2<br />
3 <strong>BWV</strong> e.V.: Erläuterungen zur Verordnung über <strong>die</strong> Berufsausbildung Kaufmann <strong>für</strong> Versicherungen und Finanzen, Kauffrau<br />
<strong>für</strong> Versicherungen und Finanzen, München 2007, S.38-46<br />
Müssen im<br />
Report alle<br />
Lernziele eines<br />
Wahlbausteins<br />
abgedeckt<br />
werden?<br />
Seite 4 Kaufmann <strong>für</strong> Versicherungen und Finanzen<br />
<strong>Leitlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> <strong>Fallbezogenen</strong> Fachgesprächs<br />
<strong>BWV</strong>-<strong>Leitlinien</strong> 1/2009