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Leitlinien für die Durchführung des Fallbezogenen ... - BWV

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Wir haben zusätzlich dem Außen<strong>die</strong>nstpartner einen Wirbelsäulenfragebogen geschickt,<br />

damit der Kunde <strong>die</strong>sen ausfüllt. Hiermit hatten wir noch einmal <strong>die</strong> Bestätigung <strong>des</strong><br />

Kunden, dass er <strong>die</strong> Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat und <strong>die</strong> Erkrankung nur<br />

einmalig aufgetreten ist (2005). In dem Programm „XY“ wurde <strong>die</strong> Wirbelsäulenzerrung <strong>des</strong><br />

Kunden nicht als gefahrerheblich eingeschätzt, sodass der Antrag noch als Grenzfall<br />

angenommen werden konnte.<br />

Nach der Annahme <strong>des</strong> Antrages kam jedoch von dem Außen<strong>die</strong>nstpartner, der mit dem<br />

Kunden den Antrag ausgefüllt hat, ein Schreiben. Hiermit erklärte er, dass der Kunde<br />

während der Prüfung <strong>des</strong> Antrages, einen ärztlichen Bericht anihn gefaxt hatte, der jedoch<br />

auf Grund technischer Fehler bei dem Außen<strong>die</strong>nstpartner (ADP) und folglich inder<br />

Hauptverwaltung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorlag. Mir lag lediglich der Antrag<br />

und der ausgefüllteWirbelsäulenfragebogen (WS-Fragebogen) vor.<br />

Der Arztbericht wurde nachträglich anunsere Abteilung weitergeleitet. Der ADP bat<br />

außerdem um eine wohlwollende Prüfung, da der Kunde viele Verträge in unserem<br />

Unternehmen hat und somit einen hohen jährlichen Beitrag zahlt. In dem Bericht war zu<br />

lesen, dass der Kunde min<strong>des</strong>tens 3Wochen Beschwerden an der Wirbelsäule hatte, <strong>die</strong><br />

bei unterschiedlichen, auch körperlich leichten Belastungen, wie z.B.Husten, schon<br />

auftraten. Diese Wirbelsäulenbeschwerden traten stärker auf, als der Kunde angegeben<br />

hatte und strahlten laut Arztbericht in den rechten Unterschenkel dorsalseitig (rückenseitig)<br />

aus. Weiterhin stellte der Arzt fest, dass eine leichtgradige Minderung <strong>des</strong><br />

Zwischenwirbelraumes mit einem möglichen Bandscheibenvorfall bestand. Dieser<br />

Arztbericht deutete also darauf hin, dass der Kunde gegebenenfalls vor einem<br />

Bandscheibenvorfall stand. Da der Kunde eine Spritzenkur zur Verbesserung /Behandlung<br />

der Wirbelsäulenbeschwerden ablehnte, kam außerdem das subjektive Risiko hinzu,<br />

welches ein von dem Kunden selbst beeinflussbares Risiko darstellt. Insgesamt stellte ich<br />

fest, dass essich nicht um eine Wirbelsäulenverspannung handelte, sondern umeine<br />

schwerwiegendere Erkrankung der Wirbelsäule und den Verdacht auf einen<br />

Bandscheibenvorfall.<br />

Der Arztbericht machte uns nun deutlich, dass der Kunde <strong>die</strong> vorvertragliche Anzeigepflicht<br />

verletzt hat. Die Fragen hinsichtlich seiner Wirbelsäule wurden nicht wahrheitsgemäß<br />

beantwortet. Daher machten wir von unserem Rücktrittsrecht nach Verletzung der<br />

vorvertraglichen Anzeigepflicht Gebrauch und erklärten sofort den Rücktritt. Die bisher<br />

eingezahlten Beiträge wurden nicht zurückerstattet, daauf Grund der kurzen Vertragsdauer<br />

noch kein Rückkaufswert vorhanden war.<br />

Im Rücktrittsschreiben teilten wir dem Kunden mit, dass eineWeiterversicherung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft wird. Dazu wurde der Hausarzt angeschrieben. In<br />

der Arztanfrage wurden alle Befunde vor und nach September 2005 angefordert. So<br />

konnten wir uns ein vollständiges Bild über <strong>die</strong> gesundheitlichen Verhältnisse <strong>des</strong> Kunden<br />

machen.<br />

Der ADP wurde über jeden einzelnen Schritt informiert. So war erinder Lage, bei jeder<br />

Frage bzw. bei jedem Kontakt <strong>des</strong> VN kompetente Antworten zugeben. Wir mussten dem<br />

ADP leider mitteilen, dass eine wohlwollende Entscheidung auf Grund der eingereichten<br />

Befunde nicht möglich ist, zumal der Kunde von Beruf selbstständiger Fliesenleger ist.<br />

Seite 24 Kaufmann <strong>für</strong> Versicherungen und Finanzen<br />

<strong>Leitlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> <strong>Fallbezogenen</strong> Fachgesprächs<br />

<strong>BWV</strong>-<strong>Leitlinien</strong> 1/2009

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