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Leitlinien für die Durchführung des Fallbezogenen ... - BWV

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Herr Mustermann will €100.000,-- <strong>für</strong> ein Jahr anlegen zu einem festen Zinssatz von<br />

5%p. a.. Konkret bedeutet das, dass Herr Mustermann <strong>für</strong> seine Geldanlage €5.000,--<br />

Zinseinkünfte erwarten kann. Da<strong>die</strong> Eheleute den Freistellungsauftrag <strong>für</strong> das Jahr 2009<br />

komplett an <strong>die</strong> Muster Bank vergeben, können €1.602,-- freigestellt werden.<br />

Herr und Frau Mustermann müssen also 25%Abgeltungssteuer auf einen Betrag von €<br />

3.398,-- bezahlen. Der Steueraufwand beträgt €849,50,--. Da<strong>die</strong> Eheleute Mustermann<br />

schon vor einigen Jahren aus der Kirche ausgetreten sind, fällt der Kirchensteueranteil weg.<br />

Was noch zubeachten ist, ist der Solidaritätszuschlag. Dieser beträgt 5%aus den 25 %<br />

Abgeltungssteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt €42,48,--. Ich habe mein Angebot durch<br />

eine Beispielrechnung belegt und den Eheleuten Mustermann geraten eine schnelle<br />

Entscheidung zutreffen, da <strong>die</strong> Zeit bis zur Fälligkeit der Lebensversicherung nicht mehr<br />

lange ist und wir, um <strong>die</strong> Sonderkondition zu erhalten, das Kapital ein volles Jahr anlegen<br />

müssen. Sie haben sich noch an<strong>die</strong>sem Termin <strong>für</strong> meinen Vorschlag entschieden. Wir<br />

haben sofort online das Festgeldkonto eingerichtet und den Lebensversicherer informiert,<br />

dass er <strong>die</strong> Auszahlung direkt auf das Festgeldkonto vornehmen soll.<br />

Abschließend habe ich Herrn Mustermann geraten, in Bezug auf <strong>die</strong> Änderung <strong>des</strong><br />

Wohnungsbauprämiengesetzes, in 2008 noch einen neuen Bausparvertrag <strong>für</strong> seine<br />

vermögenswirksamen Leistungen abzuschließen. Ich erklärte Ihm <strong>die</strong> Einzelheiten zuder<br />

Gesetzesänderung und dass er sich mit einem Abschluss in 2008 <strong>die</strong> Freiheit bewahren<br />

kann, sein Guthaben frei zu verwenden. Da Herr Mustermann <strong>die</strong> angesparten<br />

vermögenswirksamen Leistungen immer als „Spielgeld“ benutzt, um in den Urlaub zu fahren<br />

oder seiner Frau was schönes zu schenken, war ervon der freien Verwendung überzeugt<br />

und wir schlossen noch einen neuen Bausparvertrag ab.<br />

Auswertung<br />

Da Herr Mustermann <strong>die</strong> Anlageziele schon sehr konkret gestellt hatte und auch der Termin<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Auszahlung schon fest stand, hat sich <strong>die</strong> passende Anlageform und das passende<br />

Produkt relativ schnell festlegen lassen. Durch <strong>die</strong> gewählte Anlageform und den guten<br />

Zinssatz der Anlage konnten alle Wünsche und Ziele <strong>des</strong> Kunden berücksichtigt und erfüllt<br />

werden. Die Steuerbelastung fällt aufgrund <strong>des</strong> zu Verfügung stehenden<br />

Freistellungsauftrages auch relativ gering aus. Herr Mustermann wird durch das Festgeld<br />

und durch sein zuteilungsnahes Bausparguthaben inder Lage sein, sein Darlehen zum<br />

Fälligkeitstermin ablösen zu können. Um rechtzeitig das Festgeldkonto aufzulösen und das<br />

Darlehen termingerecht zurückbezahlen zu können, habe ich mit dem Kunden einen<br />

Folgetermin vereinbart. Ich versicherte den Kunden, dass ich mich um<strong>die</strong> nötigen<br />

Formulare und eine rechtzeitige Kündigung <strong>des</strong> Festgeldkontos kümmere.<br />

Seite 54 Kaufmann <strong>für</strong> Versicherungen und Finanzen<br />

<strong>Leitlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> <strong>Fallbezogenen</strong> Fachgesprächs<br />

<strong>BWV</strong>-<strong>Leitlinien</strong> 1/2009

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