Leitlinien für die Durchführung des Fallbezogenen ... - BWV
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kündigten, damit wir eine bessere Schadenquote erreichen und wirtschaftlich besser da<br />
stünden. Jedoch hätte <strong>die</strong>s wiederum negative Folgen <strong>für</strong> uns gehabt, da<strong>die</strong><br />
Kundenbeziehung darunter gelitten hätte und der Kunde möglicherweise seine Verträge bei<br />
einer anderen Gesellschaft untergebracht hätte. Dann hätten wir höchstwahrscheinlich auch<br />
<strong>die</strong> Verwaltung über <strong>die</strong> beiden Lebensversicherungsverträge verloren, sofern er ein<br />
höheres Einstiegsalter und <strong>die</strong> bereits getilgten Kosten inKauf genommen hätte. Über<strong>die</strong>s<br />
entnahm ich aus dem Antrag, dass <strong>die</strong> angegebenen Vermittlerdaten <strong>für</strong> einen wichtigen<br />
Vertriebspartner standen.<br />
Dieser Vertriebspartner brachte uns langfristig viel und im Durchschnitt auch ein<br />
ertragreiches Geschäft ein. Bevor ich mich also zu einer Entscheidung bewegte, war es<br />
wichtig mit dem Vermittler Rücksprache über den Sachverhalt zuhalten, damit wir ihn nicht<br />
vor vollendete Tatsachen stellten. Die weichen Risikomerkmale sprachen allerdings <strong>für</strong> ein<br />
gutes Risiko, da unter anderem als Abstellort eine Garage vorhanden war und niemand das<br />
Auto fuhr, der unter 23Jahren alt war. Weiterhin rief ich <strong>die</strong> Vorversicherung an, im Antrag<br />
war angegeben, dass der Vorversicherer den Vertrag zu dem Fahrzeug gekündigt hatte, um<br />
zu ermitteln, aus welchem Grund sie dem Versicherungsnehmer gekündigt hatte.<br />
<strong>Durchführung</strong>sphase<br />
Ich entschied mich zuerst <strong>die</strong> Vorversicherung telefonisch zu kontaktieren, damit ich alle<br />
relevanten Daten zudem Sachverhalt gesammelt hatte und mit dem Vermittler<br />
anschließend <strong>die</strong> weitere Vorgehensweise besprechen konnte. Im Telefonat mit der<br />
Vorversicherung erfuhr ich, dass der Vertrag aufgrund eines Schadens gekündigt worden<br />
war. Nach weiterem nachfragen, wie viele Schäden denn aufgetreten waren und wie hoch<br />
der Schaden gewesen ist, wurde mir mitgeteilt, dass sie zu keiner weiteren Auskunft<br />
verpflichtet wären.<br />
Eine Schadenkündigung war in dem Fall, meiner Ansicht nach, am plausibelsten, da ein<br />
Vertrag <strong>für</strong> einen Nutzer eines Porsches höchstwahrscheinlich nicht aufgrund eines<br />
Verzuges der Erst- bzw. Folgeprämie gekündigt worden wäre. Entweder hatte er viele<br />
Schäden oder möglicherweise einen hohen Schaden bei der Vorversicherung gehabt,<br />
welches den Anlass zu einer Kündigung gab. Um abschließend nun an weitere<br />
Informationen über den Antragsteller zugelangen, rief ich <strong>die</strong> „XX“-Wagnisdatei auf, konnte<br />
aber keinen Eintrag ersehen. Nun hatte ich das Für und Wider bezüglich der Deckung <strong>des</strong><br />
Porsches gegeneinander abzuwägen. Da<strong>für</strong> sprach, dass der Kunde viele Verträge bei uns<br />
hatte und <strong>die</strong> Kfz-Verträge auch schon 14 Jahre liefen und er ein pünktlicher Zahler war.<br />
Dagegen sprach jedoch, dass der Kunde eine Schadenquote <strong>für</strong> seine Kfz-Verträge hatte,<br />
mit der wir nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen nichts mehr ver<strong>die</strong>nten, da ja nicht<br />
lediglich <strong>die</strong> Schadenzahlungen Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versicherung darstellten.<br />
Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Vermittler, wurde mir <strong>die</strong>Wichtigkeit<br />
<strong>die</strong>ses Kunden nochmals bestätigt mit der Bitte, bei der Dokumentierung <strong>des</strong> Antrages, <strong>die</strong><br />
Annahmerichtlinien außen vor zulassen. Daraufhin fragte ich mich also, wie wir als<br />
Versicherer das Risiko sogering wie möglich halten und den Wunsch <strong>des</strong><br />
Versicherungsnehmers weitestgehend erfüllen können. Ich entschiede mich, dass wir bei<br />
einer Zusage zueinem Vollkaskovertrag <strong>für</strong> den Antragsteller, eine überdurchschnittliche<br />
Selbstbeteiligung inHöhe von 5.000 Euro vereinbaren würden. Dies entsprach der Höhe<br />
einer Selbstbeteiligung, <strong>die</strong> wir als Versicherer zumeist <strong>für</strong> Lkws anwenden.<br />
Seite 30 Kaufmann <strong>für</strong> Versicherungen und Finanzen<br />
<strong>Leitlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> <strong>Fallbezogenen</strong> Fachgesprächs<br />
<strong>BWV</strong>-<strong>Leitlinien</strong> 1/2009