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Leitlinien für die Durchführung des Fallbezogenen ... - BWV

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kündigten, damit wir eine bessere Schadenquote erreichen und wirtschaftlich besser da<br />

stünden. Jedoch hätte <strong>die</strong>s wiederum negative Folgen <strong>für</strong> uns gehabt, da<strong>die</strong><br />

Kundenbeziehung darunter gelitten hätte und der Kunde möglicherweise seine Verträge bei<br />

einer anderen Gesellschaft untergebracht hätte. Dann hätten wir höchstwahrscheinlich auch<br />

<strong>die</strong> Verwaltung über <strong>die</strong> beiden Lebensversicherungsverträge verloren, sofern er ein<br />

höheres Einstiegsalter und <strong>die</strong> bereits getilgten Kosten inKauf genommen hätte. Über<strong>die</strong>s<br />

entnahm ich aus dem Antrag, dass <strong>die</strong> angegebenen Vermittlerdaten <strong>für</strong> einen wichtigen<br />

Vertriebspartner standen.<br />

Dieser Vertriebspartner brachte uns langfristig viel und im Durchschnitt auch ein<br />

ertragreiches Geschäft ein. Bevor ich mich also zu einer Entscheidung bewegte, war es<br />

wichtig mit dem Vermittler Rücksprache über den Sachverhalt zuhalten, damit wir ihn nicht<br />

vor vollendete Tatsachen stellten. Die weichen Risikomerkmale sprachen allerdings <strong>für</strong> ein<br />

gutes Risiko, da unter anderem als Abstellort eine Garage vorhanden war und niemand das<br />

Auto fuhr, der unter 23Jahren alt war. Weiterhin rief ich <strong>die</strong> Vorversicherung an, im Antrag<br />

war angegeben, dass der Vorversicherer den Vertrag zu dem Fahrzeug gekündigt hatte, um<br />

zu ermitteln, aus welchem Grund sie dem Versicherungsnehmer gekündigt hatte.<br />

<strong>Durchführung</strong>sphase<br />

Ich entschied mich zuerst <strong>die</strong> Vorversicherung telefonisch zu kontaktieren, damit ich alle<br />

relevanten Daten zudem Sachverhalt gesammelt hatte und mit dem Vermittler<br />

anschließend <strong>die</strong> weitere Vorgehensweise besprechen konnte. Im Telefonat mit der<br />

Vorversicherung erfuhr ich, dass der Vertrag aufgrund eines Schadens gekündigt worden<br />

war. Nach weiterem nachfragen, wie viele Schäden denn aufgetreten waren und wie hoch<br />

der Schaden gewesen ist, wurde mir mitgeteilt, dass sie zu keiner weiteren Auskunft<br />

verpflichtet wären.<br />

Eine Schadenkündigung war in dem Fall, meiner Ansicht nach, am plausibelsten, da ein<br />

Vertrag <strong>für</strong> einen Nutzer eines Porsches höchstwahrscheinlich nicht aufgrund eines<br />

Verzuges der Erst- bzw. Folgeprämie gekündigt worden wäre. Entweder hatte er viele<br />

Schäden oder möglicherweise einen hohen Schaden bei der Vorversicherung gehabt,<br />

welches den Anlass zu einer Kündigung gab. Um abschließend nun an weitere<br />

Informationen über den Antragsteller zugelangen, rief ich <strong>die</strong> „XX“-Wagnisdatei auf, konnte<br />

aber keinen Eintrag ersehen. Nun hatte ich das Für und Wider bezüglich der Deckung <strong>des</strong><br />

Porsches gegeneinander abzuwägen. Da<strong>für</strong> sprach, dass der Kunde viele Verträge bei uns<br />

hatte und <strong>die</strong> Kfz-Verträge auch schon 14 Jahre liefen und er ein pünktlicher Zahler war.<br />

Dagegen sprach jedoch, dass der Kunde eine Schadenquote <strong>für</strong> seine Kfz-Verträge hatte,<br />

mit der wir nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen nichts mehr ver<strong>die</strong>nten, da ja nicht<br />

lediglich <strong>die</strong> Schadenzahlungen Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versicherung darstellten.<br />

Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Vermittler, wurde mir <strong>die</strong>Wichtigkeit<br />

<strong>die</strong>ses Kunden nochmals bestätigt mit der Bitte, bei der Dokumentierung <strong>des</strong> Antrages, <strong>die</strong><br />

Annahmerichtlinien außen vor zulassen. Daraufhin fragte ich mich also, wie wir als<br />

Versicherer das Risiko sogering wie möglich halten und den Wunsch <strong>des</strong><br />

Versicherungsnehmers weitestgehend erfüllen können. Ich entschiede mich, dass wir bei<br />

einer Zusage zueinem Vollkaskovertrag <strong>für</strong> den Antragsteller, eine überdurchschnittliche<br />

Selbstbeteiligung inHöhe von 5.000 Euro vereinbaren würden. Dies entsprach der Höhe<br />

einer Selbstbeteiligung, <strong>die</strong> wir als Versicherer zumeist <strong>für</strong> Lkws anwenden.<br />

Seite 30 Kaufmann <strong>für</strong> Versicherungen und Finanzen<br />

<strong>Leitlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> <strong>Fallbezogenen</strong> Fachgesprächs<br />

<strong>BWV</strong>-<strong>Leitlinien</strong> 1/2009

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