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Leitfaden für den mobiLen europäischen arbeitnehmer - ETUC

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FAMiLie b ist woHnHAFt in <strong>den</strong> niederLAn<strong>den</strong><br />

gesetzliche renten aus beiträge sachleistung geldleistung rentenbesteuerung<br />

rentnerin Deutschland<br />

niederlan<strong>den</strong><br />

rentner (1) Deutschland<br />

Italien<br />

niederlan<strong>den</strong> niederlan<strong>den</strong> niederlan<strong>den</strong><br />

(2)<br />

Deutschland Deutschland<br />

niederlan<strong>den</strong><br />

(1) rentnerin ist am längsten in Deutschland sozialversichert gewesen<br />

(2) In <strong>den</strong> niederlan<strong>den</strong> besteht keine Geldleistung bei Pflegebedürftigkeit<br />

Deutschland<br />

niederlan<strong>den</strong><br />

Deutschland Deutschland<br />

niederlan<strong>den</strong><br />

Bezieht ein Rentner eine ausländische Geldleistung bei Pflegebedürftigkeit und gleichzeitig eine, <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong>selben Zweck vorgesehene Sachleistung vom Träger des Wohnstaats, dann wird die ausländische<br />

Geldleistung um <strong>den</strong> Betrag der Sachleistung des Wohnstaates gemindert (nach Art 34 EG-VO 883/2004<br />

Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen bei Pflegebedürftigkeit).

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