Leitfaden für den mobiLen europäischen arbeitnehmer - ETUC
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FAMiLie b ist woHnHAFt in <strong>den</strong> niederLAn<strong>den</strong><br />
gesetzliche renten aus beiträge sachleistung geldleistung rentenbesteuerung<br />
rentnerin Deutschland<br />
niederlan<strong>den</strong><br />
rentner (1) Deutschland<br />
Italien<br />
niederlan<strong>den</strong> niederlan<strong>den</strong> niederlan<strong>den</strong><br />
(2)<br />
Deutschland Deutschland<br />
niederlan<strong>den</strong><br />
(1) rentnerin ist am längsten in Deutschland sozialversichert gewesen<br />
(2) In <strong>den</strong> niederlan<strong>den</strong> besteht keine Geldleistung bei Pflegebedürftigkeit<br />
Deutschland<br />
niederlan<strong>den</strong><br />
Deutschland Deutschland<br />
niederlan<strong>den</strong><br />
Bezieht ein Rentner eine ausländische Geldleistung bei Pflegebedürftigkeit und gleichzeitig eine, <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong>selben Zweck vorgesehene Sachleistung vom Träger des Wohnstaats, dann wird die ausländische<br />
Geldleistung um <strong>den</strong> Betrag der Sachleistung des Wohnstaates gemindert (nach Art 34 EG-VO 883/2004<br />
Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen bei Pflegebedürftigkeit).