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Leitfaden für den mobiLen europäischen arbeitnehmer - ETUC

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Koordinierungsfälle und Beispiele<br />

ad a) Der Arbeitnehmer hat nur in Mitgliedstaaten mit einem Risikosystem (Typ A) gearbeitet, die in<br />

Anhang VI der EG-VO 883/2004 aufgeführt sind: Sonderkoordinierung.<br />

> Ein Arbeitnehmer arbeitet 1 Jahr lang in Schwe<strong>den</strong> (Risikosystem, in Anhang VI aufgeführt). Er hat<br />

vorher 15 Jahre in Lettland gearbeitet (Risikosystem, auch in Anhang VI aufgeführt). Im Fall der Invalidität<br />

hat dieser Arbeitnehmer unabhängig von seiner bisherigen Versicherung nur das Recht auf die<br />

gesamte schwedische Invaliditätsrente (sog. pension unique). Er hat gemäß VO 883/2004 Art. 44(1)<br />

Anspruch auf eine schwedische Invali<strong>den</strong>rente, als ob er immer in Schwe<strong>den</strong> sozialversichert gewesen<br />

wäre.<br />

Diese Sonderkoordinierung führt dazu, dass der Arbeitnehmer Anspruch hat auf eine Invaliditätsrente<br />

(sog. pension unique).<br />

ad b) Der Arbeitnehmer hat nur in Mitgliedstaaten mit einem Risikosystem gearbeitet, die nicht in Anhang<br />

VI der EG-VO 883/2004 aufgeführt sind: pro-rata Koordinierung.<br />

> Ein Arbeitnehmer arbeitet 1 Jahr lang in Belgien (Risikosystem, nicht in Anhang VI aufgeführt). Er hat<br />

vorher 15 Jahre in <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gearbeitet (Risikosystem, auch nicht in Anhang VI aufgeführt).<br />

Im Fall der Invalidität hat dieser Arbeitnehmer nach Artikel 52 EG-VO 883/2004 Anspruch auf eine<br />

pro-rata (15/16) niederländische Invali<strong>den</strong>rente und eine pro-rata (1/16) belgische Invali<strong>den</strong>rente<br />

oder – wenn günstiger – eine belgische Vollrente minus die niederländische pro-rata (15/16) Teilrente<br />

(Artikel 52, Absatz 3 VO 883/2004). Wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch hat auf eine pro-rata<br />

belgische Invali<strong>den</strong>rente, dann hat er Recht auf die pro-rata (15/16) niederländische Invali<strong>den</strong>rente,<br />

wenn er nach niederländischem Recht 100% Invalide ist.<br />

In diesem zweiten Beispiel wird unterstellt, dass in bei<strong>den</strong> Ländern die Invalidität festgestellt wird. Aber<br />

die Bemessungskriterien sind in <strong>den</strong> einzelnen Staaten oft sehr unterschiedlich. Die Entscheidung über<br />

<strong>den</strong> Invaliditätsgrad treffen die Träger des Staates, in dem sie versichert waren, und zwar nach <strong>den</strong> dort<br />

gültigen Rechtsvorschriften. Nur Belgien, Frankreich und Italien akzeptieren untereinander <strong>den</strong> festgestellten<br />

Invaliditätsgrad (Anhang VII EG-VO 883/2004).<br />

Wenn in diesem zweiten Beispiel nur in <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> die Invalidität festgestellt wird, aber nicht in<br />

Belgien, dann hat dieser Arbeitnehmer Anspruch auf die volle niederländische Invali<strong>den</strong>rente. Im umgekehrten<br />

Fall, dass nur in Belgien die Invalidität anerkannt wird und in <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> nicht, hat er nur<br />

Anspruch auf eine belgische Teilrente.<br />

ad c) Der Arbeitnehmer hat nur in Mitgliedstaaten mit einem Aufbausystem gearbeitet.<br />

> Ein Wander<strong>arbeitnehmer</strong> wohnt und arbeitet 15 Jahre in Österreich (Aufbausystem) und anschließend<br />

wohnt und arbeitet er 10 Jahre in Deutschland (Aufbausystem). Im Falle einer Invalidität hat<br />

dieser Arbeitnehmer gemäß Artikel 46 bzw. 52 VO 883/2004 Anspruch auf eine pro-rata (10/25) deutsche<br />

Invaliditätsrente (Teilrente) und eine pro-rata (15/25) österreichische Invaliditätsrente (Teilrente).<br />

Wenn nach österreichischem Recht keine Invalidität festgestellt wird, doch nach dem deutschen<br />

Recht, dann hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf eine pro-rata (15/25) österreichische Invaliditätsrente.<br />

ad d) Der Arbeitnehmer hat zunächst in einem Mitgliedstaat mit einem Aufbausystem und zuletzt in<br />

einem Mitgliedstaat mit einem Risikosystem gearbeitet.<br />

> Ein Arbeitnehmer hat 15 Jahre in Deutschland gearbeitet (Aufbausystem). Anschließend hat er 10<br />

Jahre in <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> (Risikosystem) gearbeitet. Im Falle einer Invalidität hat dieser Arbeitnehmer<br />

Anspruch auf die volle niederländische Invali<strong>den</strong>rente. Wenn nach deutschem Recht auch Inva-<br />

<strong>Leitfa<strong>den</strong></strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> mobilen <strong>europäischen</strong> Arbeitnehmer 27

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