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Leitfaden für den mobiLen europäischen arbeitnehmer - ETUC

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deutschem Recht besteht kein Anspruch auf eine deutsche Altersrente, weil der Arbeitnehmer nicht<br />

mindestens 5 Jahre lang (Wartezeit) sozialversichert gewesen ist. Falls der Arbeitnehmer jedoch auch<br />

noch in einem anderen Mitgliedstaat mindestens ein Jahr sozialversichert war, so hat er trotzdem<br />

durch Anerkennung und Zusammenrechnung aller Versicherungszeiten das Recht auf eine deutsche<br />

Altersrente.<br />

In Artikel 52 EG-Verordnung 883/2004 (Feststellung der Leistungen) wird die Rentenberechnung vorgeschrieben.<br />

Jeder Mitgliedstaat hat drei Berechnungen zu erstellen:<br />

a. die innerstaatliche Rente: autonome Leistung<br />

b. die theoretische Leistung und<br />

c. die verhältnismäßige oder anteilige (pro-rata) Rente.<br />

ad 1) Nationale Rentenberechnung: autonome Leistung/Rente<br />

Die innerstaatliche Rente ist die Altersrente, zu der ein europäischer mobiler Arbeitnehmer <strong>für</strong> die versicherten<br />

Jahre in einem Mitgliedstaat berechtigt ist. Das wird nach der innerstaatlichen Rechtsordnung<br />

des Mitgliedstaats bestimmt. Die in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten wer<strong>den</strong><br />

nicht berücksichtigt. Die nationale (innerstaatliche) Rente nennt man „autonome Leistung“.<br />

ad 2) Theoretische Rentenberechnung: theoretische Leistung/Rente<br />

Die theoretische Rente ist der Betrag, auf <strong>den</strong> ein europäischer mobiler Arbeitnehmer das Recht hätte,<br />

wenn er sämtliche Versicherungszeiten, die in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegt wur<strong>den</strong>, in diesem<br />

einen Mitgliedstaat angespart hätte (fiktive Bestimmung). Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf<br />

diesen theoretischen Betrag. Die Berechnung ist nur ein Zwischenschritt zur Berechnung der anteiligen<br />

Rente. Ist nach diesen Rechtsvorschriften die Höhe der Leistung von der Dauer der zurückgelegten Zeiten<br />

unabhängig, so gilt dieser Betrag als theoretischer Betrag.<br />

ad 3) Proportionale Rentenberechnung: anteilige Leistung/Rente<br />

Die verhältnismäßige oder anteilige Rente erhält man durch <strong>den</strong> theoretischen Rentenbetrag (ad 2), der<br />

mit einer Bruchzahl zu multiplizieren ist. Der Zähler der Bruchzahl ist die Dauer des in dem Mitgliedstaat<br />

zurückgelegten Zeitraums, der Nenner ist die Gesamtdauer aller in sämtlichen Mitgliedstaaten zurückgelegten<br />

Zeiträume, die bei der Berechnung des theoretischen Betrags berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Die anteilige<br />

Rente nennt man auch pro-rata Rente oder zwischenstaatliche Rente. Die anteilige Altersrente beträgt:<br />

versicherungsdauer in dem Mitgliedstaat<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = theoretische renten des einen Mitgliedstaates<br />

Gesamte versicherungsdauer in allen Mitgliedstaaten<br />

Schließlich wird die innerstaatliche Rente (autonome Leistung ad 1) mit der anteiligen Leistung verglichen<br />

(ad 3). Jeder Mitgliedstaat zahlt anschließend die höchste Altersrente aus.<br />

Beispiel<br />

> Ein österreichischer Laborassistent hat 23 Jahre in Österreich und 2 Jahre in Deutschland, dann noch<br />

einmal 15 Jahre in Italien gearbeitet. Er war insgesamt 40 Jahre lang sozialversichert in Europa. Die<br />

italienische Rentenversicherung stellt folgende Berechnungen auf. Nach der italienischen Rechtsordnung<br />

wird die italienische Rente (autonome Rente) berechnet. Danach wird die theoretische Rente<br />

berechnet, die er ansparen hätte können, wenn er 40 Jahre in Italien sozialversichert gewesen wäre.<br />

Danach wird die anteilige oder pro-rata Altersrente berechnet. Diese beträgt 15/40 der theoretischen<br />

Altersrenten. Die italienische innerstaatliche (autonome) Rente wird mit die anteilige (pro-rata)<br />

Altersrente verglichen. Der jeweils höchste Betrag wird gezahlt. Eine solche Berechnung muss auch<br />

in Österreich und Deutschland stattfin<strong>den</strong>. Deutschland kennt eine Wartezeit von 5 Jahren. Die deut-<br />

30 <strong>Leitfa<strong>den</strong></strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> mobilen <strong>europäischen</strong> Arbeitnehmer

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