11.10.2013 Aufrufe

Leitfaden für den mobiLen europäischen arbeitnehmer - ETUC

Leitfaden für den mobiLen europäischen arbeitnehmer - ETUC

Leitfaden für den mobiLen europäischen arbeitnehmer - ETUC

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

7.6 soziale Vorteile und soziale unterstützung<br />

Aufgrund von Artikel 24 und der Richtlinie 2004/38/EG hat der Unionsbürger das Recht auf gleiche Behandlung wie die<br />

Bürger des Gastlandes. Dieses Recht gilt ebenso <strong>für</strong> Familienmitglieder, die nicht die Nationalität eines Mitgliedstaates<br />

besitzen und das Aufenthaltsrecht oder das dauerhafte Aufenthaltsrecht genießen.<br />

Eine Ausnahme hierbei bildet die soziale Unterstützung. Die Richtlinie <strong>für</strong> das Aufenthaltsrecht sagt aus, dass das Aufenthaltsland<br />

nicht verpflichtet ist, während der ersten drei Monate des Aufenthaltes Sozialhilfe zu zahlen. Dies gilt auch<br />

dann, wenn es einen Arbeitsuchen<strong>den</strong> eines anderen EU-Mitgliedstaates betrifft.<br />

Das Recht auf Stipendien und Sozialleistungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lebensunterhalt im Falle einer Ausbildung usw. wer<strong>den</strong> erst<br />

bewilligt, nachdem ein Daueraufenthaltsrecht (nach 5 Jahren) erteilt wurde. Wenn der Unionsbürger jedoch in dem<br />

Aufenthaltsland arbeitet, hat er vom ersten Tag an Anspruch auf sämtliche finanziellen und sozialen Vorteile (Artikel 7<br />

der EWG-Verordnung 1612/68).<br />

Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit kann er mit Recht auf Gewährung von Arbeitslosengeld bestehen, das von dem Aufenthaltsland<br />

gezahlt wird. Das Recht auf Gewährung von Arbeitslosengeld ergibt sich aus Artikel 65 der EG-Verordnung<br />

883/2004.<br />

Die Sozialleistungen jedoch fallen nicht unter <strong>den</strong> Anwendungsbereich dieser Verordnung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!