Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de
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Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldner-<br />
und Suchtberatung, die psychosoziale Betreuung, das Einstiegsgeld<br />
und Leistungen nach <strong>de</strong>m Altersteilzeitgesetz.<br />
Bei diesen Leistungen han<strong>de</strong>lt es sich jeweils um eine Ermessensleistung,<br />
auf die kein Rechtsanspruch besteht. Bei einigen<br />
Leistungen zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Teilhabe behin<strong>de</strong>rter Menschen<br />
am Arbeitsleben besteht aber bei Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen<br />
ein Rechtsanspruch.<br />
1.5<br />
Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung<br />
In einer Vereinbarung wird zwischen Ihnen und Ihrem<br />
Ansprechpartner festgehalten, wie Ihre Einglie<strong>de</strong>rung in Arbeit<br />
erreicht wird. Die Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung legt im Wesentlichen<br />
fest, welche Aktivitäten Sie selbst in welcher Häufigkeit<br />
und Form unternehmen.<br />
Die gesetzlich vorgeschriebene Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung<br />
soll <strong>für</strong> die Dauer von sechs Monaten (bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres<br />
2006 <strong>für</strong> die Dauer von zwölf Monaten) abgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Sie wird bei Bedarf angepasst und nach Ablauf <strong>de</strong>r vereinbarten<br />
Zeit fortgeschrieben.<br />
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