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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de

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7. Zuschlag <strong>für</strong> ehemalige Bezieher von<br />

<strong>Arbeitslosengeld</strong><br />

Wenn Sie als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger innerhalb von<br />

zwei Jahren nach Beendigung <strong>de</strong>s Bezuges von <strong>Arbeitslosengeld</strong><br />

Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchen<strong>de</strong></strong> in<br />

Anspruch nehmen müssen, erhalten Sie einen monatlichen<br />

Zuschlag.<br />

Der ein- beziehungsweise zweijährige Zeitraum beginnt mit<br />

<strong>de</strong>m ersten Tag nach Beendigung <strong>de</strong>s rechtmäßigen <strong>Arbeitslosengeld</strong>anspruches<br />

und läuft kalen<strong>de</strong>rmäßig ab.<br />

Beispiel:<br />

<strong>Arbeitslosengeld</strong>bezug bis 31. Mai 2003<br />

Arbeitslosenhilfebezug 1. Juni 2003 - 31. Dezember 2004<br />

Antragstellung <strong>Arbeitslosengeld</strong><br />

II 1. Januar 2005<br />

Die Frist von zwei<br />

Jahren beginnt am 1. Juni 2003 und läuft bis 31. Mai 2005<br />

Zuschlagszahlung 1. Januar 2005 - 31. Mai 2005<br />

Die Höhe <strong>de</strong>s Zuschlages beträgt zwei Drittel <strong>de</strong>r Differenz<br />

zwischen <strong>de</strong>m zuletzt bezogenen <strong>Arbeitslosengeld</strong> zuzüglich<br />

ggf. bezogenem Wohngeld und <strong>de</strong>m festgestellten Bedarf.<br />

Die Zuschlagshöhe ist begrenzt. Der Zuschlag beträgt im<br />

ersten Jahr höchstens<br />

– bei alleinstehen<strong>de</strong>n erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen 160 Euro/Monat<br />

– bei nicht getrennt leben<strong>de</strong>n<br />

(Ehe-) Partnern 320 Euro/Monat<br />

– bei min<strong>de</strong>rjährigen Kin<strong>de</strong>rn, die mit <strong>de</strong>m<br />

Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft<br />

zusammenleben je: 60 Euro/Monat<br />

33<br />

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