Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
..<br />
7. Zuschlag <strong>für</strong> ehemalige Bezieher von<br />
<strong>Arbeitslosengeld</strong><br />
Wenn Sie als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger innerhalb von<br />
zwei Jahren nach Beendigung <strong>de</strong>s Bezuges von <strong>Arbeitslosengeld</strong><br />
Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchen<strong>de</strong></strong> in<br />
Anspruch nehmen müssen, erhalten Sie einen monatlichen<br />
Zuschlag.<br />
Der ein- beziehungsweise zweijährige Zeitraum beginnt mit<br />
<strong>de</strong>m ersten Tag nach Beendigung <strong>de</strong>s rechtmäßigen <strong>Arbeitslosengeld</strong>anspruches<br />
und läuft kalen<strong>de</strong>rmäßig ab.<br />
Beispiel:<br />
<strong>Arbeitslosengeld</strong>bezug bis 31. Mai 2003<br />
Arbeitslosenhilfebezug 1. Juni 2003 - 31. Dezember 2004<br />
Antragstellung <strong>Arbeitslosengeld</strong><br />
II 1. Januar 2005<br />
Die Frist von zwei<br />
Jahren beginnt am 1. Juni 2003 und läuft bis 31. Mai 2005<br />
Zuschlagszahlung 1. Januar 2005 - 31. Mai 2005<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s Zuschlages beträgt zwei Drittel <strong>de</strong>r Differenz<br />
zwischen <strong>de</strong>m zuletzt bezogenen <strong>Arbeitslosengeld</strong> zuzüglich<br />
ggf. bezogenem Wohngeld und <strong>de</strong>m festgestellten Bedarf.<br />
Die Zuschlagshöhe ist begrenzt. Der Zuschlag beträgt im<br />
ersten Jahr höchstens<br />
– bei alleinstehen<strong>de</strong>n erwerbsfähigen<br />
Hilfebedürftigen 160 Euro/Monat<br />
– bei nicht getrennt leben<strong>de</strong>n<br />
(Ehe-) Partnern 320 Euro/Monat<br />
– bei min<strong>de</strong>rjährigen Kin<strong>de</strong>rn, die mit <strong>de</strong>m<br />
Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft<br />
zusammenleben je: 60 Euro/Monat<br />
33<br />
7