Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de
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Sanktionen treten auch ein, wenn Sie<br />
• nach Vollendung <strong>de</strong>s 18. Lebensjahres Ihr Einkommen o<strong>de</strong>r<br />
Vermögen mit <strong>de</strong>r Absicht vermin<strong>de</strong>rt haben, einen<br />
Anspruch o<strong>de</strong>r eine Erhöhung <strong>de</strong>s <strong>Arbeitslosengeld</strong>es II zu<br />
erwirken,<br />
• trotz Belehrung über die Rechtsfolgen Ihr unwirtschaftliches<br />
Verhalten nicht än<strong>de</strong>rn (zum Beispiel ständig ungerechtfertigt<br />
hohe Telefon- o<strong>de</strong>r Stromkosten haben),<br />
• kein <strong>Arbeitslosengeld</strong> erhalten, weil <strong>de</strong>r Anspruch wegen<br />
einer Sperrzeit ruht o<strong>de</strong>r erloschen ist,<br />
• die Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Eintritt einer Sperrzeit erfüllen,<br />
die zum Ruhen o<strong>de</strong>r Erlöschen eines <strong>Arbeitslosengeld</strong>anspruches<br />
führen wür<strong>de</strong>n.<br />
13.7<br />
Son<strong>de</strong>rregelungen <strong>für</strong> erwerbsfähige Hilfebedürftige<br />
zwischen 15 bis unter 25 Jahren<br />
Wenn Sie zwischen 15 bis unter 25 Jahre alt sind, erhalten Sie<br />
bei Pflichtverletzungen (mit Ausnahme von Mel<strong>de</strong>versäumnissen)<br />
keine Geldleistungen aus <strong>de</strong>r <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchen<strong>de</strong></strong><br />
mehr. Sie haben auch keinen Anspruch auf ergänzen<strong>de</strong><br />
Hilfe zum Lebensunterhalt. In diesem Fall wer<strong>de</strong>n lediglich<br />
die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung übernommen und<br />
regelmäßig direkt an <strong>de</strong>n Vermieter gezahlt.<br />
Daneben ist die Gewährung von ergänzen<strong>de</strong>n Sach- o<strong>de</strong>r geldwerten<br />
Leistungen möglich.<br />
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