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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de

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10. Zuschuss zu Beiträgen bei Befreiung von<br />

<strong>de</strong>r Versicherungspflicht<br />

Durch <strong>de</strong>n Bezug von <strong>Arbeitslosengeld</strong> II wer<strong>de</strong>n Sie<br />

grundsätzlich in <strong>de</strong>r gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung<br />

versicherungspflichtig. Sie können sich allerdings<br />

unter bestimmten Voraussetzungen von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht<br />

befreien lassen. Den Befreiungsantrag von <strong>de</strong>r<br />

Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie innerhalb von<br />

drei Monaten nach Beginn <strong>de</strong>r Versicherungspflicht bei <strong>de</strong>r<br />

Krankenkasse stellen. Die Befreiung kann nicht wi<strong>de</strong>rrufen<br />

wer<strong>de</strong>n. Auskünfte erteilen die gesetzlichen Krankenkassen.<br />

Diese entschei<strong>de</strong>n auch über die Befreiung von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht.<br />

Von Ihrem Träger wird ein Zuschuss zu <strong>de</strong>n Beiträgen gezahlt,<br />

die <strong>für</strong> die Dauer <strong>de</strong>s Bezuges von <strong>Arbeitslosengeld</strong> II an eine<br />

private Krankenversicherung zu zahlen sind. Der Zuschuss ist<br />

auf die Höhe <strong>de</strong>s Betrages begrenzt, <strong>de</strong>r ohne die Befreiung<br />

von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht in <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung<br />

o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r sozialen Pflegeversicherung zu zahlen<br />

wäre. Bitte prüfen Sie vor <strong>de</strong>r Beantragung einer Befreiung,<br />

ob <strong>de</strong>r Zuschuss <strong>für</strong> <strong>de</strong>n <strong>für</strong> Sie maßgeblichen Beitrag in <strong>de</strong>r<br />

privaten Versicherung ausreicht.<br />

Fragen zur Fortsetzung einer privaten Kranken-/Pflegeversicherung<br />

während beziehungsweise nach Beendigung <strong>de</strong>s Leistungsbezuges<br />

richten Sie bitte an Ihr Versicherungsunternehmen.<br />

Auch in <strong>de</strong>r Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, sich<br />

unter bestimmten Voraussetzungen von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht<br />

befreien zu lassen. Hierzu erteilen Ihnen die Rentenversicherungsträger<br />

nähere Auskünfte.<br />

Wenn Sie von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung<br />

befreit sind, wird von Ihrem Träger <strong>für</strong> die<br />

Dauer <strong>de</strong>s Leistungsbezuges ein Zuschuss zu <strong>de</strong>n Beiträgen an<br />

die Rentenversicherung, eine berufsständische Versorgungseinrichtung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>für</strong> eine private Alterssicherung gezahlt. Der<br />

Zuschuss ist auf die Höhe <strong>de</strong>s Betrages begrenzt, <strong>de</strong>r ohne die<br />

Befreiung von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht in <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Rentenversicherung zu zahlen wäre.<br />

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