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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de

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12. Freibeträge bei Erwerbstätigkeit<br />

Um einen Anreiz zur Aufnahme o<strong>de</strong>r Weiterführung auch einer<br />

nicht <strong>de</strong>n Bedarf <strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Erwerbstätigkeit zu schaffen, sind<br />

entsprechen<strong>de</strong> Freibeträge vorgesehen. Das Einkommen aus<br />

einer Erwerbstätigkeit wird auf das <strong>Arbeitslosengeld</strong> II angerechnet.<br />

Um Ihnen einen Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung<br />

zu geben, sind folgen<strong>de</strong> Freibeträge vorgesehen:<br />

Die Freibeträge richten sich nach <strong>de</strong>m individuell ermittelten<br />

Nettoeinkommen. Sie staffeln sich, je nach Bruttoeinkommen,<br />

in maximal drei Stufen:<br />

1. Stufe: Aus einem Bruttoverdienst bis zu 400 Euro ergibt<br />

sich ein Freibetrag von 15 Prozent aus <strong>de</strong>m hierauf entfallen<strong>de</strong>n<br />

Nettoeinkommen,<br />

2. Stufe: Aus einem Bruttoverdienst zwischen 400,01 bis<br />

900 Euro ergibt sich ein weiterer Freibetrag in Höhe von<br />

30 Prozent aus <strong>de</strong>m hierauf entfallen<strong>de</strong>n Nettoeinkommen,<br />

3. Stufe: Aus einem Bruttoverdienst zwischen 900,01 und<br />

1500 Euro ergibt sich ein weiterer Freibetrag in Höhe von<br />

15 Prozent aus <strong>de</strong>m hierauf entfallen<strong>de</strong>n Nettoeinkommen.<br />

Die in <strong>de</strong>n jeweiligen Stufen errechneten Freibeträge wer<strong>de</strong>n<br />

zusammengerechnet und vom Gesamtnettoverdienst abgezogen.<br />

Der dann noch vorhan<strong>de</strong>ne Restbetrag wird als Einkommen<br />

angerechnet.<br />

Zu<strong>de</strong>m eröffnet <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rzuschlag <strong>für</strong> gering verdienen<strong>de</strong><br />

Eltern einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung<br />

(siehe Punkt 17).<br />

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