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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de

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Anpassung <strong>de</strong>r Regelleistung<br />

Die Regelleistung wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres im Einklang<br />

mit <strong>de</strong>m aktuellen Rentenwert <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung<br />

angepasst.<br />

3.2.2<br />

Mehrbedarfe<br />

Tabelle <strong>Arbeitslosengeld</strong> II<br />

Pauschalierte Regelleistungen (RL) bei <strong>Arbeitslosengeld</strong> II / Sozialgeld<br />

Berechtigte<br />

• Alleinstehen<strong>de</strong> (r) • Partner ab Beginn • Kin<strong>de</strong>r ab Beginn • Kin<strong>de</strong>r bis Voll<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>s endung <strong>de</strong>s 14.<br />

• Alleinerziehen<strong>de</strong> (r) 19. Lebensjahr 15. Lebensjahres<br />

bis Vollendung <strong>de</strong>s<br />

Lebensjahres<br />

• Person mit min<strong>de</strong>rjährigem<br />

Partner<br />

18. Lebensjahres<br />

100 Prozent 90 Prozent 80 Prozent 60 Prozent<br />

alte Län<strong>de</strong>r, einschl. Berlin (Ost)<br />

345 Euro 311 Euro<br />

Neue Län<strong>de</strong>r<br />

276 Euro 207 Euro<br />

331 Euro 298 Euro 265 Euro 199 Euro<br />

Zusätzliche Aufwendungen (Mehrbedarfe), die nicht durch die<br />

Regelleistung abge<strong>de</strong>ckt sind, können unter bestimmten<br />

Voraussetzungen übernommen wer<strong>de</strong>n<br />

• <strong>für</strong> wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mütter ab <strong>de</strong>r 13. Schwangerschaftswoche,<br />

• <strong>für</strong> Alleinerziehen<strong>de</strong> abhängig vom Alter und <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r<br />

Kin<strong>de</strong>r,<br />

• <strong>für</strong> behin<strong>de</strong>rte Menschen,<br />

• <strong>für</strong> Ernährung (wenn eine kostenaufwändigere Ernährung<br />

aus medizinischen Grün<strong>de</strong>n nachweislich erfor<strong>de</strong>rlich ist).<br />

Die Summe <strong>de</strong>r Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt darf <strong>de</strong>n<br />

jeweils zustehen<strong>de</strong>n Regelsatz nicht überschreiten.<br />

17<br />

3

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