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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de

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6. Zu berücksichtigen<strong>de</strong>s Vermögen<br />

6.1<br />

Was gilt als Vermögen?<br />

Vermögen ist die Gesamtheit <strong>de</strong>r in Geld messbaren Güter<br />

einer Person, unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland<br />

o<strong>de</strong>r Ausland vorhan<strong>de</strong>n ist. Dazu gehören Bargeld, (Spar-)<br />

Guthaben wie zum Beispiel Wertpapiere, Bausparguthaben,<br />

Aktien und Fondsanteile ebenso wie For<strong>de</strong>rungen, bewegliches<br />

Vermögen, Haus und Grun<strong>de</strong>igentum sowie sonstige<br />

dingliche Rechte an Grundstücken.<br />

Zu berücksichtigen ist grundsätzlich Ihr eigenes verwertbares<br />

Vermögen und das Vermögen <strong>de</strong>r mit Ihnen im Haushalt leben<strong>de</strong>n<br />

Angehörigen.<br />

Verwertbar ist Vermögen, wenn es <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Lebensunterhalt verwen<strong>de</strong>t<br />

o<strong>de</strong>r sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung,<br />

Vermietung o<strong>de</strong>r Verpachtung <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Lebensunterhalt<br />

nutzbar gemacht wer<strong>de</strong>n kann. Nicht verwertbar sind Vermögensgegenstän<strong>de</strong>,<br />

über die <strong>de</strong>r Inhaber nicht frei verfügen darf<br />

(zum Beispiel weil <strong>de</strong>r Vermögensgegenstand verpfän<strong>de</strong>t ist).<br />

Beispiel:<br />

Herr M. (35 Jahre) ist alleinstehend und besitzt auf längere<br />

Zeit festgelegte Wertpapiere in Höhe von 20.000 €.<br />

Das Vermögen ist verwertbar, <strong>de</strong>nn Wertpapiere können<br />

zumin<strong>de</strong>st durch Beleihung verwertet wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Zusatzblatt zur Feststellung <strong>de</strong>s zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />

Vermögens sieht die Eintragung verschie<strong>de</strong>ner Vermögensarten<br />

vor:<br />

Vermögen auf Girokonten, Sparbüchern, Bausparverträgen, in<br />

Sparbriefen o<strong>de</strong>r sonstigen Wertpapieren (zum Beispiel<br />

Aktien, Fonds-Anteile) sowie in Form von Kapitallebensversicherungen,<br />

Grundstücken und Eigentumswohnungen. Vergleichen<br />

Sie hierzu auch Abschnitt VII. – Vermögensverhältnisse –<br />

<strong>de</strong>s Antrages auf Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes.<br />

29<br />

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