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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de

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3.4<br />

Zahlungsweise<br />

Die Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts wer<strong>de</strong>n <strong>für</strong><br />

je<strong>de</strong>n Monat <strong>de</strong>r Hilfebedürftigkeit im Voraus gezahlt. Dabei<br />

wird je<strong>de</strong>r volle Monat mit 30 Kalen<strong>de</strong>rtagen berechnet.<br />

Stehen die Leistungen nicht <strong>für</strong> einen vollen Monat zu, wer<strong>de</strong>n<br />

bei Teilmonaten zu Beginn und beim Wegfall <strong>de</strong>s Leistungsanspruchs<br />

<strong>für</strong> je<strong>de</strong>n Tag 1/30 <strong>de</strong>r monatlichen Leistung gezahlt.<br />

3.5<br />

Auszahlung<br />

Leistungen zur <strong>Grundsicherung</strong> erhalten Sie nur dann kostenfrei,<br />

wenn Sie die Geldleistungen auf Ihr Konto bei einem Geldinstitut<br />

in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland überweisen lassen.<br />

Auf Empfehlung <strong>de</strong>s Zentralen Kreditausschusses (ZKA) halten<br />

alle Kreditinstitute, die Girokonten <strong>für</strong> alle Bevölkerungsgruppen<br />

führen, <strong>für</strong> je<strong>de</strong>n Bürger ein Girokonto (Guthabenkonto)<br />

bereit. Unzumutbar ist die Kontoführung, wenn beispielsweise<br />

das Konto ein Jahr umsatzlos ist, es durch vollstrecken<strong>de</strong> Gläubiger<br />

blockiert o<strong>de</strong>r die Zahlung <strong>de</strong>r Entgelte <strong>für</strong> die Kontoführung<br />

nicht sicher gestellt ist.<br />

Sie müssen selbst Kontoinhaber o<strong>de</strong>r – bei einem gemeinsamen<br />

Konto – zumin<strong>de</strong>st Mitinhaber sein. Haben Sie kein Konto<br />

bei einem inländischen Geldinstitut, wird Ihnen die Geldleistung<br />

durch eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ übermittelt.<br />

Die „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ können Sie sich<br />

(o<strong>de</strong>r eine von Ihnen beauftragte Person) bei je<strong>de</strong>r Auszahlungsstelle<br />

<strong>de</strong>r Deutschen Post o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Deutschen Postbank<br />

bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch pauschale<br />

Kosten von 2,10 Euro, die gleich von <strong>de</strong>r zustehen<strong>de</strong>n Leistung<br />

abgezogen wer<strong>de</strong>n. Sofern Sie nachweisen, dass Ihnen die Einrichtung<br />

eines Kontos bei einem Geldinstitut nicht möglich ist,<br />

wer<strong>de</strong>n die pauschalen Kosten nicht abgezogen.<br />

21<br />

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