Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de
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3.4<br />
Zahlungsweise<br />
Die Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts wer<strong>de</strong>n <strong>für</strong><br />
je<strong>de</strong>n Monat <strong>de</strong>r Hilfebedürftigkeit im Voraus gezahlt. Dabei<br />
wird je<strong>de</strong>r volle Monat mit 30 Kalen<strong>de</strong>rtagen berechnet.<br />
Stehen die Leistungen nicht <strong>für</strong> einen vollen Monat zu, wer<strong>de</strong>n<br />
bei Teilmonaten zu Beginn und beim Wegfall <strong>de</strong>s Leistungsanspruchs<br />
<strong>für</strong> je<strong>de</strong>n Tag 1/30 <strong>de</strong>r monatlichen Leistung gezahlt.<br />
3.5<br />
Auszahlung<br />
Leistungen zur <strong>Grundsicherung</strong> erhalten Sie nur dann kostenfrei,<br />
wenn Sie die Geldleistungen auf Ihr Konto bei einem Geldinstitut<br />
in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland überweisen lassen.<br />
Auf Empfehlung <strong>de</strong>s Zentralen Kreditausschusses (ZKA) halten<br />
alle Kreditinstitute, die Girokonten <strong>für</strong> alle Bevölkerungsgruppen<br />
führen, <strong>für</strong> je<strong>de</strong>n Bürger ein Girokonto (Guthabenkonto)<br />
bereit. Unzumutbar ist die Kontoführung, wenn beispielsweise<br />
das Konto ein Jahr umsatzlos ist, es durch vollstrecken<strong>de</strong> Gläubiger<br />
blockiert o<strong>de</strong>r die Zahlung <strong>de</strong>r Entgelte <strong>für</strong> die Kontoführung<br />
nicht sicher gestellt ist.<br />
Sie müssen selbst Kontoinhaber o<strong>de</strong>r – bei einem gemeinsamen<br />
Konto – zumin<strong>de</strong>st Mitinhaber sein. Haben Sie kein Konto<br />
bei einem inländischen Geldinstitut, wird Ihnen die Geldleistung<br />
durch eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ übermittelt.<br />
Die „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ können Sie sich<br />
(o<strong>de</strong>r eine von Ihnen beauftragte Person) bei je<strong>de</strong>r Auszahlungsstelle<br />
<strong>de</strong>r Deutschen Post o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Deutschen Postbank<br />
bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch pauschale<br />
Kosten von 2,10 Euro, die gleich von <strong>de</strong>r zustehen<strong>de</strong>n Leistung<br />
abgezogen wer<strong>de</strong>n. Sofern Sie nachweisen, dass Ihnen die Einrichtung<br />
eines Kontos bei einem Geldinstitut nicht möglich ist,<br />
wer<strong>de</strong>n die pauschalen Kosten nicht abgezogen.<br />
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