Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de
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13.9<br />
Wichtiger Grund<br />
Sanktionen treten nicht ein, wenn Sie <strong>für</strong> Ihr Verhalten einen<br />
wichtigen Grund haben.<br />
Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn die Abwägung Ihrer<br />
individuellen Interessen mit <strong>de</strong>n Interessen <strong>de</strong>r Allgemeinheit<br />
beson<strong>de</strong>res Gewicht zu Ihren Gunsten hat. Aufgrund <strong>de</strong>r klaren<br />
Bestimmungen zur Zumutbarkeit können wichtige Grün<strong>de</strong> zur<br />
Ablehnung einer Erwerbstätigkeit nur in Ausnahmefällen anerkannt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die Aufgabe o<strong>de</strong>r Ablehnung einer Arbeit liegt ein wichtiger<br />
Grund zum Beispiel dann vor, wenn<br />
• die Ausübung einer Arbeit die Erziehung eines unter dreijährigen<br />
Kin<strong>de</strong>s gefähr<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>,<br />
• die Pflege eines Angehörigen nicht mit <strong>de</strong>r Ausübung einer<br />
Arbeit vereinbar ist und die Pflege nicht auf an<strong>de</strong>re Weise<br />
sichergestellt wer<strong>de</strong>n kann,<br />
• Sie zu bestimmten Arbeiten körperlich, geistig o<strong>de</strong>r seelisch<br />
nicht in <strong>de</strong>r Lage sind.<br />
Keinen wichtigen Grund haben Sie zum Beispiel dann, wenn<br />
• die Entfernung zur neuen Arbeitsstelle mit einem höheren<br />
Zeitaufwand verbun<strong>de</strong>n ist,<br />
• eine Beschäftigung zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen<br />
angeboten wird,<br />
• die Tätigkeit nicht Ihrer bisherigen Qualifikation entspricht.<br />
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