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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de

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Um <strong>de</strong>n Lesefluss zu erleichtern, wird im Folgen<strong>de</strong>n nicht mehr<br />

zwischen Arbeitsgemeinschaften und <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r Leistungen<br />

durch eine Kommune unterschie<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn einheitlich<br />

von Träger gesprochen.<br />

1.3<br />

Leistungsgrundsätze<br />

Leistungen zur Einglie<strong>de</strong>rung in Arbeit können erbracht wer<strong>de</strong>n,<br />

soweit sie zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Beseitigung, Verkürzung<br />

o<strong>de</strong>r Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Hilfebedürftigkeit erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

Ob Einglie<strong>de</strong>rungsleistungen erfor<strong>de</strong>rlich sind, beurteilt Ihr<br />

Ansprechpartner. Bei <strong>de</strong>r Entscheidung über Leistungen zur<br />

Einglie<strong>de</strong>rung in Arbeit ist im Einzelfall die Eignung, Ihre individuelle<br />

Lebenssituation, insbeson<strong>de</strong>re die familiäre Situation,<br />

die voraussichtliche Dauer <strong>de</strong>r Hilfebedürftigkeit und die Dauerhaftigkeit<br />

<strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung in Arbeit zu beachten. Vorrangig<br />

ist dabei, was die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit<br />

ermöglicht.<br />

Jugendliche unter 25, die erwerbsfähig sind und Hilfe benötigen,<br />

sind unverzüglich nach <strong>de</strong>r Beantragung von Leistungen<br />

zur <strong>Grundsicherung</strong> in eine Arbeit, eine Ausbildung o<strong>de</strong>r eine<br />

Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Können Hilfebedürftige ohne<br />

Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt wer<strong>de</strong>n,<br />

soll erreicht wer<strong>de</strong>n, dass die vermittelte Arbeit o<strong>de</strong>r Arbeitsgelegenheit<br />

auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse<br />

und Fähigkeiten beiträgt.<br />

Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts dürfen nur<br />

erbracht wer<strong>de</strong>n, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht auf an<strong>de</strong>re<br />

Weise been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />

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