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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de

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Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, unverzüglich und unaufgefor<strong>de</strong>rt<br />

alle Än<strong>de</strong>rungen mitzuteilen, die sich später zu <strong>de</strong>n<br />

von Ihnen gemachten Angaben ergeben. Nur so können Leistungen<br />

in korrekter Höhe gezahlt o<strong>de</strong>r Überzahlungen vermie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies gilt auch, wenn Än<strong>de</strong>rungen eintreten, die<br />

sich rückwirkend auf die Leistung auswirken können, zum Beispiel<br />

die rückwirken<strong>de</strong> Bewilligung einer Rente.<br />

Sie müssen insbeson<strong>de</strong>re sofort mitteilen, wenn<br />

• Sie eine berufliche Tätigkeit aufnehmen – auch als Selbstständiger<br />

o<strong>de</strong>r mithelfen<strong>de</strong>r Familienangehöriger. Verlassen<br />

Sie sich nicht auf eventuelle Zusagen an<strong>de</strong>rer, Ihre Beschäftigungsaufnahme<br />

anzuzeigen. Hierzu sind ausschließlich<br />

Sie selbst verpflichtet.<br />

• Sie als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger arbeitsunfähig<br />

erkranken und wenn Sie wie<strong>de</strong>r arbeitsfähig sind,<br />

• Sie Mutterschaftsgeld o<strong>de</strong>r ähnliche Leistungen beantragen<br />

o<strong>de</strong>r erhalten,<br />

• Sie Renten aller Art, insbeson<strong>de</strong>re Rente wegen vermin<strong>de</strong>rter<br />

Erwerbsfähigkeit beantragen o<strong>de</strong>r erhalten,<br />

• sich Ihre Anschrift än<strong>de</strong>rt: Bitte beachten Sie, dass im Falle<br />

eines Vertragsabschlusses über eine neue Unterkunft die<br />

Zusicherung <strong>de</strong>s zuständigen Trägers zu <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Aufwendungen<br />

<strong>de</strong>r neuen Unterkunft einzuholen ist,<br />

• Sie heiraten, eine eheähnliche Gemeinschaft o<strong>de</strong>r eine<br />

(Lebens-)Partnerschaft eingehen o<strong>de</strong>r sich von Ihrem Partner<br />

trennen,<br />

• sich Ihr Einkommen o<strong>de</strong>r Ihr Vermögen beziehungsweise<br />

das Einkommen o<strong>de</strong>r Vermögen Ihres Ehegatten/(Lebens-)<br />

Partners und <strong>de</strong>r Angehörigen in <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft<br />

än<strong>de</strong>rt,<br />

• Ihnen o<strong>de</strong>r Ihrem Ehegatten/(Lebens-)Partner Erträge aus<br />

Vermögen gutgeschrieben wer<strong>de</strong>n (zum Beispiel Zinsen,<br />

Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n) o<strong>de</strong>r Steuererstattungen zufließen.<br />

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