Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de
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Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, unverzüglich und unaufgefor<strong>de</strong>rt<br />
alle Än<strong>de</strong>rungen mitzuteilen, die sich später zu <strong>de</strong>n<br />
von Ihnen gemachten Angaben ergeben. Nur so können Leistungen<br />
in korrekter Höhe gezahlt o<strong>de</strong>r Überzahlungen vermie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies gilt auch, wenn Än<strong>de</strong>rungen eintreten, die<br />
sich rückwirkend auf die Leistung auswirken können, zum Beispiel<br />
die rückwirken<strong>de</strong> Bewilligung einer Rente.<br />
Sie müssen insbeson<strong>de</strong>re sofort mitteilen, wenn<br />
• Sie eine berufliche Tätigkeit aufnehmen – auch als Selbstständiger<br />
o<strong>de</strong>r mithelfen<strong>de</strong>r Familienangehöriger. Verlassen<br />
Sie sich nicht auf eventuelle Zusagen an<strong>de</strong>rer, Ihre Beschäftigungsaufnahme<br />
anzuzeigen. Hierzu sind ausschließlich<br />
Sie selbst verpflichtet.<br />
• Sie als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger arbeitsunfähig<br />
erkranken und wenn Sie wie<strong>de</strong>r arbeitsfähig sind,<br />
• Sie Mutterschaftsgeld o<strong>de</strong>r ähnliche Leistungen beantragen<br />
o<strong>de</strong>r erhalten,<br />
• Sie Renten aller Art, insbeson<strong>de</strong>re Rente wegen vermin<strong>de</strong>rter<br />
Erwerbsfähigkeit beantragen o<strong>de</strong>r erhalten,<br />
• sich Ihre Anschrift än<strong>de</strong>rt: Bitte beachten Sie, dass im Falle<br />
eines Vertragsabschlusses über eine neue Unterkunft die<br />
Zusicherung <strong>de</strong>s zuständigen Trägers zu <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Aufwendungen<br />
<strong>de</strong>r neuen Unterkunft einzuholen ist,<br />
• Sie heiraten, eine eheähnliche Gemeinschaft o<strong>de</strong>r eine<br />
(Lebens-)Partnerschaft eingehen o<strong>de</strong>r sich von Ihrem Partner<br />
trennen,<br />
• sich Ihr Einkommen o<strong>de</strong>r Ihr Vermögen beziehungsweise<br />
das Einkommen o<strong>de</strong>r Vermögen Ihres Ehegatten/(Lebens-)<br />
Partners und <strong>de</strong>r Angehörigen in <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft<br />
än<strong>de</strong>rt,<br />
• Ihnen o<strong>de</strong>r Ihrem Ehegatten/(Lebens-)Partner Erträge aus<br />
Vermögen gutgeschrieben wer<strong>de</strong>n (zum Beispiel Zinsen,<br />
Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n) o<strong>de</strong>r Steuererstattungen zufließen.<br />
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