Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de
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19. Beschei<strong>de</strong> und Rechtsbehelfe<br />
Die Entscheidung über die von Ihnen beantragte Leistung und<br />
je<strong>de</strong> spätere Än<strong>de</strong>rung teilt Ihnen <strong>de</strong>r <strong>für</strong> Sie zuständige Träger<br />
schriftlich mit. Einen schriftlichen Bescheid erhalten Sie auch,<br />
• wenn Ihrem Antrag nicht o<strong>de</strong>r nicht in vollem Umfang entsprochen<br />
wer<strong>de</strong>n kann,<br />
• wenn die Leistung vermin<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r die Zahlung ganz eingestellt<br />
wer<strong>de</strong>n muss,<br />
• wenn Sie die Leistung zu Unrecht erhalten und zurückzuzahlen<br />
haben.<br />
Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihres Trägers nicht einverstan<strong>de</strong>n<br />
sein, können Sie innerhalb eines Monats nach<br />
Bekanntgabe <strong>de</strong>r Entscheidung Wi<strong>de</strong>rspruch einlegen. Der<br />
Wi<strong>de</strong>rspruch muss bei <strong>de</strong>m Träger, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bescheid erlassen<br />
hat, schriftlich eingelegt o<strong>de</strong>r dort persönlich zur Nie<strong>de</strong>rschrift<br />
erklärt wer<strong>de</strong>n. Er bewirkt, dass die Entscheidung nochmals<br />
überprüft wird.<br />
Kann Ihrem Wi<strong>de</strong>rspruch nicht o<strong>de</strong>r nicht in vollem Umfang<br />
abgeholfen wer<strong>de</strong>n, erhalten Sie einen schriftlichen Wi<strong>de</strong>rspruchsbescheid,<br />
gegen <strong>de</strong>n Sie Klage erheben können. Bei<br />
welchem Gericht, innerhalb welcher Frist und in welcher Form<br />
die Klage einzureichen ist, können Sie <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Wi<strong>de</strong>rspruchsbescheid<br />
erteilten Rechtsbehelfsbelehrung<br />
entnehmen.<br />
Im Falle einer Klage muss Ihr Träger <strong>de</strong>m Sozialgericht generell<br />
die vollständigen Leistungsunterlagen übersen<strong>de</strong>n. Ärztliche<br />
und psychologische Gutachten in diesen Leistungsunterlagen<br />
wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Übersendung nur dann ausgenommen,<br />
wenn Sie <strong>de</strong>r Übermittlung ausdrücklich wi<strong>de</strong>rsprochen haben.<br />
Wi<strong>de</strong>rspruch und Klage haben keine aufschieben<strong>de</strong> Wirkung.<br />
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