Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de
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5. Anrechnung von Einkommen<br />
5.1<br />
Zu berücksichtigen<strong>de</strong>s Einkommen<br />
Die Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes – <strong>Arbeitslosengeld</strong><br />
II und Sozialgeld – wer<strong>de</strong>n nur gezahlt, wenn Hilfebedürftigkeit<br />
vorliegt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt<br />
und <strong>de</strong>n Lebensunterhalt <strong>de</strong>r mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft<br />
leben<strong>de</strong>n Angehörigen aus eigenen Kräften und<br />
Mitteln nicht o<strong>de</strong>r nicht ausreichend sichern kann. Dies be<strong>de</strong>utet,<br />
dass vor allem Einkommen und Vermögen aller Mitglie<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen<br />
zu berücksichtigen sind. Zu einer Bedarfsgemeinschaft<br />
gehören neben Ihnen und Ihrem Partner insbeson<strong>de</strong>re Ihre<br />
min<strong>de</strong>rjährigen unverheirateten Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die Kin<strong>de</strong>r Ihres<br />
Partners/Ihrer Partnerin.<br />
Deshalb wer<strong>de</strong>n unter Abschnitt VI. <strong>de</strong>s Antrages sowie in <strong>de</strong>r<br />
Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung auch die Einkommensverhältnisse<br />
<strong>de</strong>r im Haushalt leben<strong>de</strong>n weiteren Personen<br />
erfragt.<br />
Einkommen lässt – soweit es zu berücksichtigen ist – Hilfebedürftigkeit<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise entfallen.<br />
Einkommen ist grundsätzlich je<strong>de</strong> Einnahme in Geld o<strong>de</strong>r Gel<strong>de</strong>swert.<br />
Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft<br />
die Einnahmen sind, ob sie zur Deckung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes<br />
bestimmt o<strong>de</strong>r steuerpflichtig sind o<strong>de</strong>r ob sie einmalig<br />
o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rholt anfallen.<br />
Zum Einkommen gehören beispielsweise<br />
• Einnahmen aus einer nicht selbständigen o<strong>de</strong>r selbständigen<br />
Erwerbstätigkeit,<br />
• Entgeltersatzleistungen wie <strong>Arbeitslosengeld</strong> o<strong>de</strong>r Krankengeld,<br />
• Kapital- und Zinserträge o<strong>de</strong>r<br />
• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.<br />
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