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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de

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5. Anrechnung von Einkommen<br />

5.1<br />

Zu berücksichtigen<strong>de</strong>s Einkommen<br />

Die Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes – <strong>Arbeitslosengeld</strong><br />

II und Sozialgeld – wer<strong>de</strong>n nur gezahlt, wenn Hilfebedürftigkeit<br />

vorliegt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt<br />

und <strong>de</strong>n Lebensunterhalt <strong>de</strong>r mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft<br />

leben<strong>de</strong>n Angehörigen aus eigenen Kräften und<br />

Mitteln nicht o<strong>de</strong>r nicht ausreichend sichern kann. Dies be<strong>de</strong>utet,<br />

dass vor allem Einkommen und Vermögen aller Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen<br />

zu berücksichtigen sind. Zu einer Bedarfsgemeinschaft<br />

gehören neben Ihnen und Ihrem Partner insbeson<strong>de</strong>re Ihre<br />

min<strong>de</strong>rjährigen unverheirateten Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die Kin<strong>de</strong>r Ihres<br />

Partners/Ihrer Partnerin.<br />

Deshalb wer<strong>de</strong>n unter Abschnitt VI. <strong>de</strong>s Antrages sowie in <strong>de</strong>r<br />

Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung auch die Einkommensverhältnisse<br />

<strong>de</strong>r im Haushalt leben<strong>de</strong>n weiteren Personen<br />

erfragt.<br />

Einkommen lässt – soweit es zu berücksichtigen ist – Hilfebedürftigkeit<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise entfallen.<br />

Einkommen ist grundsätzlich je<strong>de</strong> Einnahme in Geld o<strong>de</strong>r Gel<strong>de</strong>swert.<br />

Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft<br />

die Einnahmen sind, ob sie zur Deckung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes<br />

bestimmt o<strong>de</strong>r steuerpflichtig sind o<strong>de</strong>r ob sie einmalig<br />

o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rholt anfallen.<br />

Zum Einkommen gehören beispielsweise<br />

• Einnahmen aus einer nicht selbständigen o<strong>de</strong>r selbständigen<br />

Erwerbstätigkeit,<br />

• Entgeltersatzleistungen wie <strong>Arbeitslosengeld</strong> o<strong>de</strong>r Krankengeld,<br />

• Kapital- und Zinserträge o<strong>de</strong>r<br />

• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.<br />

25<br />

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