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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld ... - Flegel-G.de

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An die gewählte Krankenkasse sind Sie min<strong>de</strong>stens 18 Monate<br />

gebun<strong>de</strong>n. Sie können Ihre Mitgliedschaft jeweils zum Ablauf<br />

<strong>de</strong>s übernächsten Monats kündigen. Wenn Ihre Krankenkasse<br />

<strong>de</strong>n Beitragssatz erhöht, haben Sie ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht.<br />

Die Entscheidung über die Wirksamkeit <strong>de</strong>r Kassenwahl<br />

trifft ausschließlich die Krankenkasse, nicht <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r<br />

<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchen<strong>de</strong></strong>. Für weitere Auskünfte<br />

setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.<br />

Als Mitglied einer landwirtschaftlichen Krankenkasse können<br />

Sie nicht zu einer an<strong>de</strong>ren Krankenkasse wechseln.<br />

Bei einem Wechsel <strong>de</strong>r Krankenkasse legen Sie bitte Ihrem Träger<br />

mit Ihrem Leistungsantrag – o<strong>de</strong>r bei späterem Wechsel<br />

sofort danach – eine Mitgliedsbescheinigung <strong>de</strong>r neuen Krankenkasse<br />

vor.<br />

Aus Ihrem Bewilligungs- o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsbescheid können Sie<br />

entnehmen, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.<br />

Ihrer Krankenkasse wer<strong>de</strong>n vom Träger Beginn und En<strong>de</strong> sowie<br />

etwaige Unterbrechungen <strong>de</strong>s Leistungsbezuges gemel<strong>de</strong>t.<br />

Ihr Träger versichert Sie erst dann, wenn die beantragte Leistung<br />

auch bewilligt wor<strong>de</strong>n ist. Die Versicherung beginnt<br />

grundsätzlich rückwirkend mit <strong>de</strong>m ersten Tag, <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Sie<br />

Leistungen erhalten. Sie sollten dies beson<strong>de</strong>rs beachten,<br />

wenn Sie Ihren Antrag erst verzögert abgeben können o<strong>de</strong>r<br />

wenn die Bearbeitung Ihres Antrages länger dauert. Falls Sie in<br />

dieser Zeit Leistungen <strong>de</strong>r Krankenkasse in Anspruch nehmen<br />

müssen, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse eine Vereinbarung<br />

über einen vorläufigen Versicherungsschutz <strong>für</strong> sich und Ihre<br />

Angehörigen treffen.<br />

Bei unrechtmäßigem Leistungsbezug müssen Sie damit rechnen,<br />

dass Sie Ihrem Träger außer <strong>de</strong>n überzahlten Leistungen<br />

auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ersetzen<br />

müssen.<br />

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