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Ausgabe 05 / 2011 - ForderungsPraktiker

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ersteren schätzt die aufsicht das operationelle<br />

Risiko aufgrund der laufenden aufsicht der<br />

kag und der depotbank als gering ein. sofern<br />

die kag einem institut in bezug auf einen Fonds<br />

hinreichend aktuelle und detaillierte informationen<br />

zur Verfügung stellt und das institut<br />

diesen Fonds nach den regeln der vollständigen<br />

durchschau behandelt, braucht das institut<br />

das Fondsinvestment selbst nicht auf die<br />

Groß kreditgrenzen anzurechnen. insofern<br />

werden regulierte investment vermögen gegenüber<br />

anderen konstrukten bevorzugt.<br />

Zur abbildung von Leverage, also eingeworbenem<br />

Fremdkapital im Fonds, hat sich die<br />

aufsicht nur in bezug auf die ermittlung der<br />

Granularität geäußert: Hier wird zur ermittlung<br />

der einhaltung der Fünf-Prozent-grenze<br />

die volle aktivseite in bezug zum nettomarktwert<br />

des Fonds 2 gesetzt.<br />

die berücksichtigung von Krediten oder<br />

Kontrahentenrisiken aus derivaten gegenüber<br />

einem Fonds sind noch nicht abschließend<br />

geklärt. Für eine betrachtung des Fonds als einzelnen<br />

kreditnehmer spricht die tatsache, dass<br />

Verpflichtungen aus krediten und derivaten<br />

gegenüber dem vom anteilsinhaber zur Verfügung<br />

gestellten kapital vorrangig sind. dagegen<br />

spricht, dass ein vergleichbarer Rangunterschied<br />

in der kapitalstruktur von tranchierten<br />

Produkten ebenfalls keinen Verzicht auf die<br />

durchschauerfordernis zur Folge hat.<br />

b) Verbriefungen<br />

Für investments in tranchen von Verbrie fungen<br />

gilt grundsätzlich dasselbe wie für investments<br />

in Fonds. bei investments in tranchierten<br />

Konstrukten – z. b. Verbriefungen – wirken<br />

nachgeordnete tranchen nur dann risiko-<br />

mindernd, wenn das institut mehrere tranchen<br />

hält, zwischen denen mind. eine von einem<br />

dritt investor gehaltene tranche liegt. andernfalls<br />

sind die zugrunde liegenden kredite mit<br />

dem anteil des instituts an der gehaltenen<br />

tranche zu gewichten und der jeweiligen<br />

kredit nehmereinheit zuzurechnen.<br />

nicht abschließend geklärt ist die Frage, wie mit<br />

übrigen Geschäften innerhalb einer Verbriefungstransaktion<br />

umzugehen ist. so werden z. b.<br />

häufig die Zinsrisiken innerhalb einer solchen<br />

transaktion durch Zinsswaps gesichert. im<br />

regelfall sind derartige Zinsswaps vorrangig zu<br />

allen von der Verbriefungszweckgesellschaft<br />

emittierten refinanzierungstiteln. Fraglich ist<br />

nun, ob die Swappartner in einer derartigen<br />

konstellation ebenfalls die der Verbriefungstransaktion<br />

zugrunde liegenden kredite durchschauen<br />

müssen.<br />

c) Private Equity-Fonds<br />

Private equity-Fonds sind im regelfall nicht<br />

als investmentvermögen i. s. d. investmentgesetzes,<br />

sondern als beteiligung an einem<br />

unternehmen, das wiederum andere unternehmens<br />

beteiligungen hält, aufgesetzt. Zu-<br />

nächst sind Beteiligungen an unternehmen<br />

nicht zu durchschauen. das einer typischen<br />

unternehmensbeteiligung zugrunde liegende<br />

adressenausfallrisiko resultiert nicht aus dem<br />

risiko, dass die Zahlungsströme aus einzelnen<br />

aktiva des unternehmens nicht erwartungsgemäß<br />

fließen. Vielmehr besteht das adressenausfallrisiko<br />

im eintritt der durch das unternehmen<br />

als ergebnis seiner geschäftspolitik<br />

und -aktivitäten erwarteten Zahlungsströme.<br />

bei Private Equity-Fonds verhält es sich allerdings<br />

anders: Hier besteht die tätigkeit aus dem<br />

abbildung 1: Wesentliche Vorschriften für Großkredite nach KWG und GroMiKV<br />

Großkredit (Definition)<br />

tägliche/untertägige Überwachung<br />

Einstimmiger Beschluss Quartalsweise Meldung<br />

Großkreditobergrenze<br />

<strong>05</strong> / <strong>2011</strong> <strong>ForderungsPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Wesentliche<br />

betroffene Produktgruppe<br />

der Neurege<br />

lungen sind alle<br />

Arten von Fondskonstruktionen.<br />

«<br />

2 der nettomarktwert des Fonds wird als<br />

die summe der Marktwerte der zugrunde<br />

liegenden Vermögenswerte abzüglich aufgenommener<br />

kredite und sonstiger Verbindlichkeiten<br />

ermittelt.<br />

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