Ausgabe 05 / 2011 - ForderungsPraktiker
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ersteren schätzt die aufsicht das operationelle<br />
Risiko aufgrund der laufenden aufsicht der<br />
kag und der depotbank als gering ein. sofern<br />
die kag einem institut in bezug auf einen Fonds<br />
hinreichend aktuelle und detaillierte informationen<br />
zur Verfügung stellt und das institut<br />
diesen Fonds nach den regeln der vollständigen<br />
durchschau behandelt, braucht das institut<br />
das Fondsinvestment selbst nicht auf die<br />
Groß kreditgrenzen anzurechnen. insofern<br />
werden regulierte investment vermögen gegenüber<br />
anderen konstrukten bevorzugt.<br />
Zur abbildung von Leverage, also eingeworbenem<br />
Fremdkapital im Fonds, hat sich die<br />
aufsicht nur in bezug auf die ermittlung der<br />
Granularität geäußert: Hier wird zur ermittlung<br />
der einhaltung der Fünf-Prozent-grenze<br />
die volle aktivseite in bezug zum nettomarktwert<br />
des Fonds 2 gesetzt.<br />
die berücksichtigung von Krediten oder<br />
Kontrahentenrisiken aus derivaten gegenüber<br />
einem Fonds sind noch nicht abschließend<br />
geklärt. Für eine betrachtung des Fonds als einzelnen<br />
kreditnehmer spricht die tatsache, dass<br />
Verpflichtungen aus krediten und derivaten<br />
gegenüber dem vom anteilsinhaber zur Verfügung<br />
gestellten kapital vorrangig sind. dagegen<br />
spricht, dass ein vergleichbarer Rangunterschied<br />
in der kapitalstruktur von tranchierten<br />
Produkten ebenfalls keinen Verzicht auf die<br />
durchschauerfordernis zur Folge hat.<br />
b) Verbriefungen<br />
Für investments in tranchen von Verbrie fungen<br />
gilt grundsätzlich dasselbe wie für investments<br />
in Fonds. bei investments in tranchierten<br />
Konstrukten – z. b. Verbriefungen – wirken<br />
nachgeordnete tranchen nur dann risiko-<br />
mindernd, wenn das institut mehrere tranchen<br />
hält, zwischen denen mind. eine von einem<br />
dritt investor gehaltene tranche liegt. andernfalls<br />
sind die zugrunde liegenden kredite mit<br />
dem anteil des instituts an der gehaltenen<br />
tranche zu gewichten und der jeweiligen<br />
kredit nehmereinheit zuzurechnen.<br />
nicht abschließend geklärt ist die Frage, wie mit<br />
übrigen Geschäften innerhalb einer Verbriefungstransaktion<br />
umzugehen ist. so werden z. b.<br />
häufig die Zinsrisiken innerhalb einer solchen<br />
transaktion durch Zinsswaps gesichert. im<br />
regelfall sind derartige Zinsswaps vorrangig zu<br />
allen von der Verbriefungszweckgesellschaft<br />
emittierten refinanzierungstiteln. Fraglich ist<br />
nun, ob die Swappartner in einer derartigen<br />
konstellation ebenfalls die der Verbriefungstransaktion<br />
zugrunde liegenden kredite durchschauen<br />
müssen.<br />
c) Private Equity-Fonds<br />
Private equity-Fonds sind im regelfall nicht<br />
als investmentvermögen i. s. d. investmentgesetzes,<br />
sondern als beteiligung an einem<br />
unternehmen, das wiederum andere unternehmens<br />
beteiligungen hält, aufgesetzt. Zu-<br />
nächst sind Beteiligungen an unternehmen<br />
nicht zu durchschauen. das einer typischen<br />
unternehmensbeteiligung zugrunde liegende<br />
adressenausfallrisiko resultiert nicht aus dem<br />
risiko, dass die Zahlungsströme aus einzelnen<br />
aktiva des unternehmens nicht erwartungsgemäß<br />
fließen. Vielmehr besteht das adressenausfallrisiko<br />
im eintritt der durch das unternehmen<br />
als ergebnis seiner geschäftspolitik<br />
und -aktivitäten erwarteten Zahlungsströme.<br />
bei Private Equity-Fonds verhält es sich allerdings<br />
anders: Hier besteht die tätigkeit aus dem<br />
abbildung 1: Wesentliche Vorschriften für Großkredite nach KWG und GroMiKV<br />
Großkredit (Definition)<br />
tägliche/untertägige Überwachung<br />
Einstimmiger Beschluss Quartalsweise Meldung<br />
Großkreditobergrenze<br />
<strong>05</strong> / <strong>2011</strong> <strong>ForderungsPraktiker</strong><br />
beitrag<br />
» Wesentliche<br />
betroffene Produktgruppe<br />
der Neurege<br />
lungen sind alle<br />
Arten von Fondskonstruktionen.<br />
«<br />
2 der nettomarktwert des Fonds wird als<br />
die summe der Marktwerte der zugrunde<br />
liegenden Vermögenswerte abzüglich aufgenommener<br />
kredite und sonstiger Verbindlichkeiten<br />
ermittelt.<br />
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