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Ausgabe 05 / 2011 - ForderungsPraktiker

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Vorgehen auch mit anderen regelungswerken<br />

wie den Marisk wichtig.<br />

Zur ermittlung der erwarteten ausfälle bei den<br />

neu zu gestaltenden homogenen kreditportfolios<br />

sind Historien und Prognosemodelle<br />

aufzubauen. des Weiteren sind die neuen bewertungsmodelle<br />

mit der risikofrüherkennung,<br />

den internen richtlinien, den geschäfts prozessen<br />

und den Marisk in Übereinstimmung zu<br />

bringen. neue edV-systeme sind zu entwickeln<br />

und die Mitarbeiter in der berechnungssystematik<br />

zu schulen. Zudem wurden bestimmte<br />

bereiche in den entwürfen des standards noch<br />

nicht erläutert oder unklar definiert, wie:<br />

bewertung von bürgschaften, unwiderrufbaren<br />

kreditzusagen und kurzfristigen<br />

kredit arten wie dem kontokorrent.<br />

genaue definition des Zeitraums der<br />

„absehbaren Zukunft“, in abhängigkeit von<br />

der restlaufzeit und der art des Finanzinstruments.<br />

Mindestbedingungen für die Prognosemodelle<br />

und notwendige anzahl an (homogenen)<br />

Portfolios und kriterien zu deren<br />

abgrenzung.<br />

V. Beurteilung der Zielerreichung<br />

bei der Umstellung auf IFRS 9<br />

Ziele der neuordnung waren erstens die reduzierung<br />

der komplexität, zweitens die frühe<br />

erfassung von kreditausfällen über ein neues<br />

bewertungsmodell und drittens die erhöhung<br />

der transparenz für externe: die komplexität<br />

wird sich durch die aufzustellenden Prognosemodelle<br />

und die zu bildenden homogenen<br />

Portfolios vermutlich nicht reduzieren. Jedoch<br />

ist die anlehnung an strukturen aus Marisk<br />

PRaxiSTiPPS<br />

und basel ii zu begrüßen. die frühere erfassung<br />

und glättung von künftigen ausfällen ist<br />

nicht gesichert, denn das neue Modell kann in<br />

bestimmten situationen prozyklisch wirken<br />

und damit die Volatilität der ergebnisse verstärken<br />

15 . auffällig ist die konzentration auf<br />

kreditportfolios. Zu ansatz- und besonders<br />

bewertungsvorschriften von einzelforderungen<br />

wird wenig geäußert. auch das dritte Ziel der<br />

erhöhung der transparenz für externe bilanzleser<br />

wird nicht unbedingt erreicht. die höhere<br />

bedeutung der PWb und Wahlrechte bei den<br />

bewertungsmodellen zur ermittlung der risikovorsorge<br />

im good book bieten spielraum für<br />

gestaltungen. so ist die bildung stiller reserven<br />

nicht ausgeschlossen. dies beeinträchtigt<br />

jedoch die grundnorm des true and Fair View.<br />

banken konnten sich zwar bereits mit der grundlegenden<br />

ausrichtung des iFrs 9 befassen,<br />

jedoch ist eine zielgerichtete Vorbereitung der<br />

implementierung aufgrund des noch nicht final<br />

verabschiedeten standards war bislang nicht<br />

möglich. Wünschenswert sind klare regelungen<br />

und beispielrechnungen, die verlässlich zeigen,<br />

wie das neue erwartungswertmodell in der<br />

Praxis bei allen Produkten angewendet werden<br />

kann. eine zeitliche Verzögerung zu gunsten<br />

einer praxisnahen und durchdachten regelung<br />

sollte dabei unbedingt in erwägung gezogen<br />

werden. banken sollten sich für die neuen regelungen<br />

interessieren, da Veränderungen in den<br />

iFrs auch eine spätere angleichung des Handelsrechtes<br />

nach sich ziehen können. insgesamt<br />

gilt, dass komplexe bewertungsmodelle und die<br />

ermittlung der risikovorsorge bei Forderungen<br />

nicht zu einer Verbesserung des grundgeschäfts<br />

führen können. nur eine saubere kreditvergabepolitik<br />

mit der genauen einschätzung künftiger<br />

risiken bildet die basis für ein gesundes kreditportfolio.<br />

£<br />

<strong>05</strong> / <strong>2011</strong> <strong>ForderungsPraktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Es bleibt zu hoffen,<br />

dass die Standardsetzer<br />

ungeklärte<br />

Sachverhalte<br />

und Wahlrechte<br />

ausräumen und<br />

den Instituten ausreichend<br />

Zeit zur<br />

Umsetzung lassen. «<br />

15 Vgl. o. V., Wertminderung finanzieller Vermögenswerte<br />

im Wandel – iasb diskutiert Wertminderungsmodelle<br />

mit der Öffentlichkeit, ernst &<br />

Young iFrs outlook, ausgabe iii. Quartal, 2009,<br />

s. 15 ff.<br />

durchführung frühzeitiger simulationstests bei der umstellung auf iFrs 9 in bezug auf die ertragsauswirkung und den<br />

ausweis im Jahresabschluss.<br />

berücksichtigung des aufwands für die ermittlung von daten zur bildung reaktionsgleicher unterportfolios und die<br />

Prognose von reaktionswirkungen auf Zukunftsszenarien.<br />

Verfolgen der weiteren diskussion um die bewertungsprinzipien bei Forderungen, um sich rechtzeitig auf die einzuführenden<br />

Modelle einzustellen.<br />

219

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