Geschäftsbericht 2003/04 - Sonova
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Corporate Governance<br />
Höchste Gesamtentschädigung<br />
Die höchste Gesamtentschädigung, welche im<br />
Berichtsjahr an ein Mitglied des Verwaltungsrates<br />
ausgerichtet wurde, belief sich auf CHF 197’000<br />
(Vorjahr CHF 238'000). Im Weiteren erhielt diese<br />
Person im Geschäftsjahr <strong>2003</strong>/<strong>04</strong> 12’000 Optionen<br />
auf Phonak Aktien. Jede dieser Optionen berechtigt<br />
zwischen dem 1. Februar 2007 und dem 31. Januar<br />
2009 zum Kauf einer Phonak Namenaktie zum Ausübungspreis<br />
von CHF 28.<br />
Die höchste Gesamtentschädigung, welche im<br />
Berichtsjahr an ein Mitglied der Konzernleitung<br />
ausgerichtet wurde, setzte sich aus einem Basisgehalt<br />
von CHF 900’000 sowie einer erfolgsabhängigen<br />
Bonuszahlung von CHF 870’000 zusammen (Vorjahr<br />
CHF 450'000 respektive CHF 300'000, für ein halbes<br />
Jahr). Im Geschäftsjahr <strong>2003</strong>/<strong>04</strong> wurden dieser<br />
Person keine weiteren Optionen zugeteilt (Vorjahr<br />
210'000 Optionen).<br />
Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />
Stimmrechtsbeschränkung und –vertretung<br />
Um als Aktionär mit vollen Rechten anerkannt<br />
zu werden, muss der Erwerber von Aktien einen<br />
schriftlichen Antrag auf Eintragung ins Aktienregister<br />
stellen.<br />
Die Eintragung im Aktienregister als stimmberechtigter<br />
Aktionär ist auf 5% des Aktienkapitals<br />
beschränkt (Art. 6 Abs. 2 der Statuten). Verbundene<br />
Parteien gelten als eine Person. Zur Aufhebung<br />
dieser Bestimmung genügt ein Beschluss der<br />
Generalversammlung, dem die absolute Mehrheit<br />
der vertretenen Stimmen zustimmt.<br />
Bei der Ausübung des Stimmrechtes kann kein<br />
Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen<br />
mehr als 10% der Aktien der Gesellschaft auf sich<br />
vereinigen (Art. 12 Abs. 2 der Statuten).<br />
Diese Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkungen<br />
gelten nicht für Altaktionäre. Der Verwal–<br />
tungsrat kann aus begründetem Anlass weitere<br />
Ausnahmen gestatten; dafür ist kein besonderes<br />
Stimmenquorum erforderlich. Im Berichtsjahr<br />
wurden keine Ausnahmen von diesen Beschrän–<br />
kungen gewährt.<br />
Traktandierungsrecht<br />
Aktionäre mit Stimmrecht, welche Aktien im<br />
Nennwert von mindestens einer Million Franken<br />
vertreten, können unter Angabe der Anträge die<br />
Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes<br />
verlangen. Entsprechende Begehren sind schriftlich<br />
spätestens 30 Tage vor der Versammlung an den<br />
Präsidenten des Verwaltungsrates zu richten.<br />
Eintragungsfristen<br />
Aus administrativen Gründen ist das Aktien–<br />
register während rund 10 Tagen vor der Generalver–<br />
sammlung geschlossen. Während dieser Zeit werden<br />
den Aktionären die Zutritts– und Stimmkarte zugestellt.<br />
Im Fall eines teilweisen Verkaufs oder Zukaufs