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Geschäftsbericht 2003/04 - Sonova

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34<br />

Corporate Governance<br />

Höchste Gesamtentschädigung<br />

Die höchste Gesamtentschädigung, welche im<br />

Berichtsjahr an ein Mitglied des Verwaltungsrates<br />

ausgerichtet wurde, belief sich auf CHF 197’000<br />

(Vorjahr CHF 238'000). Im Weiteren erhielt diese<br />

Person im Geschäftsjahr <strong>2003</strong>/<strong>04</strong> 12’000 Optionen<br />

auf Phonak Aktien. Jede dieser Optionen berechtigt<br />

zwischen dem 1. Februar 2007 und dem 31. Januar<br />

2009 zum Kauf einer Phonak Namenaktie zum Ausübungspreis<br />

von CHF 28.<br />

Die höchste Gesamtentschädigung, welche im<br />

Berichtsjahr an ein Mitglied der Konzernleitung<br />

ausgerichtet wurde, setzte sich aus einem Basisgehalt<br />

von CHF 900’000 sowie einer erfolgsabhängigen<br />

Bonuszahlung von CHF 870’000 zusammen (Vorjahr<br />

CHF 450'000 respektive CHF 300'000, für ein halbes<br />

Jahr). Im Geschäftsjahr <strong>2003</strong>/<strong>04</strong> wurden dieser<br />

Person keine weiteren Optionen zugeteilt (Vorjahr<br />

210'000 Optionen).<br />

Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />

Stimmrechtsbeschränkung und –vertretung<br />

Um als Aktionär mit vollen Rechten anerkannt<br />

zu werden, muss der Erwerber von Aktien einen<br />

schriftlichen Antrag auf Eintragung ins Aktienregister<br />

stellen.<br />

Die Eintragung im Aktienregister als stimmberechtigter<br />

Aktionär ist auf 5% des Aktienkapitals<br />

beschränkt (Art. 6 Abs. 2 der Statuten). Verbundene<br />

Parteien gelten als eine Person. Zur Aufhebung<br />

dieser Bestimmung genügt ein Beschluss der<br />

Generalversammlung, dem die absolute Mehrheit<br />

der vertretenen Stimmen zustimmt.<br />

Bei der Ausübung des Stimmrechtes kann kein<br />

Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen<br />

mehr als 10% der Aktien der Gesellschaft auf sich<br />

vereinigen (Art. 12 Abs. 2 der Statuten).<br />

Diese Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkungen<br />

gelten nicht für Altaktionäre. Der Verwal–<br />

tungsrat kann aus begründetem Anlass weitere<br />

Ausnahmen gestatten; dafür ist kein besonderes<br />

Stimmenquorum erforderlich. Im Berichtsjahr<br />

wurden keine Ausnahmen von diesen Beschrän–<br />

kungen gewährt.<br />

Traktandierungsrecht<br />

Aktionäre mit Stimmrecht, welche Aktien im<br />

Nennwert von mindestens einer Million Franken<br />

vertreten, können unter Angabe der Anträge die<br />

Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes<br />

verlangen. Entsprechende Begehren sind schriftlich<br />

spätestens 30 Tage vor der Versammlung an den<br />

Präsidenten des Verwaltungsrates zu richten.<br />

Eintragungsfristen<br />

Aus administrativen Gründen ist das Aktien–<br />

register während rund 10 Tagen vor der Generalver–<br />

sammlung geschlossen. Während dieser Zeit werden<br />

den Aktionären die Zutritts– und Stimmkarte zugestellt.<br />

Im Fall eines teilweisen Verkaufs oder Zukaufs

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