Geschäftsbericht 2003/04 - Sonova
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Anhang zur Konzernrechnung per 31. März 20<strong>04</strong><br />
1. Geschäftstätigkeit<br />
Die Phonak Gruppe (nachfolgend die «Gruppe») ist in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von<br />
Hörsystemen und verwandten Produkten tätig. Die Gruppe ist weltweit aktiv, in den wichtigen Industrieländern<br />
mit ihren eigenen Vertriebsgesellschaften und in mehr als 60 weiteren Ländern über unabhängige<br />
Generalvertreter. Die Dachgesellschaft der Gruppe ist die Phonak Holding AG, eine Aktiengesellschaft mit<br />
Sitz in Stäfa (Schweiz). Das Domizil der Gesellschaft befindet sich an der Laubisrütistrasse 28, CH-8712 Stäfa<br />
(Schweiz).<br />
2. Grundsätze für die Konzern-Rechnungslegung<br />
Die Konzernrechnung der Gruppe basiert auf den nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen<br />
der Konzerngesellschaften per 31. März. Die Rechnungslegung erfolgt basierend auf historischen Kosten mit<br />
Ausnahme der Neubewertung bestimmter Finanzanlagen zum Marktwert, in Übereinstimmung mit den<br />
International Financial Reporting Standards, einschliesslich der International Accounting Standards und der<br />
Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB). Die Konzernrechnung wurde am 27. Mai<br />
20<strong>04</strong> vom Verwaltungsrat der Phonak Holding AG genehmigt.<br />
Die finanzielle Berichterstattung erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen, welche die<br />
ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eventualschulden und –forderungen zum Zeitpunkt der<br />
Bilanzierung sowie Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen. Die effektiven Ergebnisse<br />
können von diesen Schätzungen abweichen.<br />
2.1 Konsolidierungskreis<br />
Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der Phonak Holding AG sowie der in- und ausländischen<br />
Konzerngesellschaften, bei denen die Phonak Holding AG direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte der<br />
Stimmrechte verfügt oder anderweitig das Unternehmen beherrscht. Diese Gesellschaften werden nach der<br />
Methode der Vollkonsolidierung in die Konzernrechnung einbezogen. Minderheitsbeteiligungen an assoziierten<br />
Gesellschaften (in der Regel Beteiligungen zwischen 20% und 50%) werden nach der Equity-Methode<br />
konsolidiert. Eine Liste der wesentlichen Konzerngesellschaften ist in Anmerkung 38 dieses Anhanges<br />
wiedergegeben.<br />
2.2 Konsolidierungsgrundsätze<br />
Nach der Methode der Vollkonsolidierung werden Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100%<br />
erfasst. Der Anteil von Minderheitsaktionären am Eigenkapital und Ergebnis wird in der Konzern-Bilanz und<br />
-Erfolgsrechnung separat ausgewiesen. Bei den nach der Equity-Methode konsolidierten Gesellschaften<br />
werden das anteilige Eigenkapital in der Bilanz-Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» und der<br />
anteilige Jahreserfolg in der Erfolgsrechnungs-Position «Anteil am Gewinn / (Verlust) an assoziierten<br />
Gesellschaften» dargestellt.<br />
Im Laufe des Berichtsjahres erworbene Konzerngesellschaften werden ab Erwerbsdatum in die Konzernrechnung<br />
einbezogen und verkaufte Gesellschaften ab Verkaufsdatum ausgeschlossen. Konzerninterne<br />
Forderungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge werden gegeneinander verrechnet. Die<br />
Zwischengewinne, welche am Jahresende in den Vorräten aus konzerninternen Lieferungen enthalten sind,<br />
werden eliminiert.